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   LAG Berlin-Brandenburg, 25.06.2008 - 15 TaBVGa 1145/08   

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https://dejure.org/2008,31142
LAG Berlin-Brandenburg, 25.06.2008 - 15 TaBVGa 1145/08 (https://dejure.org/2008,31142)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.06.2008 - 15 TaBVGa 1145/08 (https://dejure.org/2008,31142)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 15 TaBVGa 1145/08 (https://dejure.org/2008,31142)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrates bei Betriebsänderung (hier: Betriebsschließung); Durchsetzung im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 111; BetrVG § 113
    Unterlassungsanspruch des Betriebsrates bei Betriebsänderung [hier: Betriebsschließung]; Durchsetzung im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 25/05

    Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung - Durchführung einer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.06.2008 - 15 TaBVGa 1145/08
    Soweit das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, dass die Einstellung der Produktion oder der sonstigen betrieblichen Tätigkeit und auch die Freistellung der Arbeitnehmer noch nicht den Beginn der Betriebseinstellung darstellen, wenn die betriebliche Organisation zunächst an sich erhalten bleibt (BAG vom 22.11.2005 - 1 AZR 407/04 - NZA 2006, 736 Rn. 34 f.; vom 30.05.2006 - 1 AZR 25/05 - NZA 2006, 1122 Rn. 20 f.) steht dies der hiesigen Entscheidung nicht entgegen.
  • LAG Berlin, 07.09.1995 - 10 TaBV 5/95

    Betriebsrat: Beratung und Verhandlung über Interessenausgleich bei erheblichem

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.06.2008 - 15 TaBVGa 1145/08
    Wie das Landesarbeitsgericht Berlin (vom 07.09.1995 - 10 TaBV 5/95 - NZA 1996, 1284) und das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (vom 04.05.2007 - 17 TaBVGa 57/07 - LAGE § 111 BetrVG 2001 Nr. 7) geht auch die hiesige Kammer davon aus, dass ein solcher Unterlassungsanspruch grundsätzlich gegeben ist.
  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 407/04

    Verzugslohn bei anderweitigem Verdienst

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.06.2008 - 15 TaBVGa 1145/08
    Soweit das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, dass die Einstellung der Produktion oder der sonstigen betrieblichen Tätigkeit und auch die Freistellung der Arbeitnehmer noch nicht den Beginn der Betriebseinstellung darstellen, wenn die betriebliche Organisation zunächst an sich erhalten bleibt (BAG vom 22.11.2005 - 1 AZR 407/04 - NZA 2006, 736 Rn. 34 f.; vom 30.05.2006 - 1 AZR 25/05 - NZA 2006, 1122 Rn. 20 f.) steht dies der hiesigen Entscheidung nicht entgegen.
  • LAG Niedersachsen, 04.05.2007 - 17 TaBVGa 57/07

    Geplante Abschaffung des Dienstleistungspersonals im Betrieb und einer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.06.2008 - 15 TaBVGa 1145/08
    Wie das Landesarbeitsgericht Berlin (vom 07.09.1995 - 10 TaBV 5/95 - NZA 1996, 1284) und das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (vom 04.05.2007 - 17 TaBVGa 57/07 - LAGE § 111 BetrVG 2001 Nr. 7) geht auch die hiesige Kammer davon aus, dass ein solcher Unterlassungsanspruch grundsätzlich gegeben ist.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.04.2010 - 10 TaBV 2577/09

    Rechtsanwaltskosten; Betriebsrat; einstweilige Verfügung

    Von verschiedenen Landesarbeitsgerichten wird - im Gegensatz zu anderen Landesarbeitsgerichten (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. November 2004 - 9 TaBV 29/04, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 11 TaBV 58/06, LAG Köln, Beschluss vom 30. April 2004 = NZA - RR 2005, 199, LAG Köln vom 27. Mai 2009, 2 TaBVGa 7/09) - die Auffassung vertreten, dass der Betriebsrat zur Durchsetzung des Verhandlungsanspruchs die Möglichkeit haben müsse, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die einstweilige Unterlassung betriebsändernder Maßnahmen zu verlangen (vgl. etwa LAG München, Beschluss vom 22. Dezember 2008 - 6 TaBVGa 6/08; LAG Hamm, Beschluss vom 21. August 2008 - 13 TaBVGa 16/08; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 15 TaBVGa 1145/08; LAG Hamm, Beschluss vom 30. Juli 2007 - 10 TaBVGa 17/07; LAG Hessen, Beschluss vom 27. Juni 2007 - 4 TaBVGa 137/07; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 4. Mai 2007 - 17 TaBVGa 57/07; LAG Thüringen, Beschluss vom 18. August 2003 - 1 Ta 104/03; LAG Berlin, Beschluss vom 7. September 1995 - 10 TaBV 5/95).
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