Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 14.04.2010 - 15 U 104/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 312 Abs 1 BGB, § 312 Abs 2 BGB, § 355 Abs 2 BGB, § 357 Abs 1 BGB, § 357 Abs 3 BGB
Umfang der Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Widerrufsbelehrung bei Haustürgeschäft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kassel, 22.04.2009 - 4 O 2360/08
- OLG Frankfurt, 14.04.2010 - 15 U 104/09
- BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 103/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08
Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2010 - 15 U 104/09
Diesem Deutlichkeitsgebot entsprechend muss die Belehrung nicht nur inhaltlich richtig und vollständig sein, sondern dem Verbraucher die Rechtslage auch unübersehbar zur Kenntnis bringen (vgl. zu allem BGH NJW 2009, 3572; NJW 2009, 3020 mit weiteren Nachweisen).Entscheidend für die Verständlichkeit ist die Sicht eines unbefangenen durchschnittlichen Verbrauchers (vgl. BGH NJW 2009, 3020 mit weiteren Nachweisen).
Dem Senat ist bewusst, dass es für den Lauf der Widerrufsfrist nicht auf die Kausalität der Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung im Einzelfall ankommt (vgl. BGH NJW 2009, 3020).
- BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2010 - 15 U 104/09
Der Bundesgerichtshof hat den Formulierungszusatz "frühestens" als nicht gegen das Deutlichkeitsgebot des § 2 Abs. 1 S. 2 HWiG a.F. unbeanstandet gelassen (NJW-RR 2009, 709). - OLG Schleswig, 25.10.2007 - 16 U 70/07
Gestalterische und inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße …
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2010 - 15 U 104/09
Die Auffassung des Landgerichts, das sich der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 25. Oktober 2007 (OLGR 2007, 929) angeschlossen hat, eine solche Belehrung mache dem Verbraucher seine Rechte inhaltlich nicht hinreichend deutlich, überzeugt den Senat nicht. - BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08
Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2010 - 15 U 104/09
Diesem Deutlichkeitsgebot entsprechend muss die Belehrung nicht nur inhaltlich richtig und vollständig sein, sondern dem Verbraucher die Rechtslage auch unübersehbar zur Kenntnis bringen (vgl. zu allem BGH NJW 2009, 3572; NJW 2009, 3020 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 12.04.2007 - VII ZR 122/06
Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren
Auszug aus OLG Frankfurt, 14.04.2010 - 15 U 104/09
Soweit es um die sich aus § 357 Abs. 1 und Abs. 3 BGB ergebenden Rechte geht, erfordert der Schutzzweck jedenfalls eine Belehrung über die wesentlichen Rechte, die sich aus den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt ergeben (BGH NJW 2007, 1946).
- LG Frankenthal, 15.05.2013 - 6 O 480/12
Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei Änderung eines Wortteils des …
Wenngleich eine spätere alternative Möglichkeiten eines Fristbeginns der Belehrung auch nicht andeutungsweise zu entnehmen und ein anderer Anknüpfungspunkt als der Erhalt der Belehrung für den Fristbeginn nicht erkennbar ist (aus diesem Grunde für die Wirksamkeit einer entsprechenden Belehrung OLG Frankfurt, Urteil vom 14.04.2010 - 15 U 104/09, Rn. 20 - zit. n. juris), ist in diesem Punkt zwar nicht von einer irreführenden, aber doch von einer unvollständigen Belehrung auszugehen (…BGH aaO).