Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.03.2023 - 15 U 120/22, 15 U 131/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,4696
OLG Köln, 16.03.2023 - 15 U 120/22, 15 U 131/22 (https://dejure.org/2023,4696)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.03.2023 - 15 U 120/22, 15 U 131/22 (https://dejure.org/2023,4696)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. März 2023 - 15 U 120/22, 15 U 131/22 (https://dejure.org/2023,4696)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,4696) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Presseberichterstattung in Bezug auf Kardinal Woelki

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Presseberichterstattung über Kardinal Woelki

  • lto.de (Kurzinformation)

    Presseberichterstattung der Bild-Zeitung: Äußerungen über Kardinal Woelki untersagt

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Presseberichterstattung in Bezug auf Kardinal Woelki

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 523/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Zeitungsherausgeberin gegen die

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2023 - 15 U 120/22
    Die Bezeichnung eines Verhaltens als Missbrauch und die Bezeichnung eines Priesters als "Missbrauchs-Priester" wird maßgeblich durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt und ist deshalb als Meinung von dem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG geschützt (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 9. November 2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510 Rn. 16 mwN).

    Denn die Behauptung einer inneren Tatsache basiert zwangsläufig auf Schlussfolgerungen aus dem Verhalten der betroffenen Person, die durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens des Äußernden geprägt sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510 Rn. 24).

    Vorliegend würde es sich bei der Einschätzung, U. habe es zum Zeitpunkt der Vornahme der sexuellen Handlungen zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen, dass sein Sexualpartner noch minderjährig war, um eine auf Tatsachen fußende Schlussfolgerung handeln und nicht um eine willkürlich aus der Luft gegriffene Wertung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510 Rn. 28).

  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2023 - 15 U 120/22
    Die Tatsache, dass Pfarrer U. und Y. sich bei ihrem Treffen nach U.'s Angaben nicht wechselseitig berührt haben, ist auch nicht derart wesentlich, dass die Beklagten diese Tatsache nicht verschweigen durften (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04, NJW 2006, 601 Rn. 18).

    Werden einem Leser Tatsachen mitgeteilt, aus denen er erkennbar eigene Schlussfolgerungen ziehen soll, so dürfen dabei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine wesentlichen Tatsachen verschwiegen werden, die dem Vorgang ein anderes Gewicht geben könnten und deren Kenntnis für den Leser unerlässlich ist, der sich im Kernpunkt ein zutreffendes Urteil bilden will (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2005 - VI ZR 204/04, NJW 2006, 601 Rn. 18 mwN).

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2023 - 15 U 120/22
    Die Bezeichnung von Pfarrer U. als "Missbrauchs-Priester" enthält auch keine unwahren tatsächlichen Bestandteile (vgl. dazu BGH, Urteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139 Rn. 36).
  • LG Köln, 18.05.2022 - 28 O 276/21

    Online-Berichte untersagt: Woelki gegen Bild-Zeitung teilweise erfolgreich

    Auszug aus OLG Köln, 16.03.2023 - 15 U 120/22
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 18. Mai 2022 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 276/21 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • OLG Köln, 30.11.2023 - 15 U 132/22
    aa) In der Bezeichnung des Klägers als "Missbrauchs-Priester" im direkten Zusammenhang mit der Wiedergabe der unstreitig wahren Tatsache der Beförderungsentscheidung des S. Y. K. und vor allem des unstreitigen Kerngeschehens aus dem Jahr 2001 liegt eine auch im Verhältnis zum Kläger (vgl. zur identischen Berichterstattung im Verhältnis zum Y. bereits Senat, Urteil vom 16. März 2023 - 15 U 120/22, juris Rn. 37 ff.) zulässige Meinungsäußerung.

    Die hier zum Ausdruck kommende Auffassung des Landgerichts, der durchschnittliche Rezipient gehe dann davon aus, dass es in Ansehung dessen damals zu einem anderen tatsächlichen Geschehen, insbesondere zu einem sexuellen Kontakt mit wechselseitigen Berührungen der Beteiligten gekommen sei, teilt der Senat ausdrücklich nicht (siehe schon Urteil vom 16. März 2023 - 15 U 120/22, juris Rn. 24).

    Es kommt darauf aber auch nicht an: Denn ein unbefangener und verständiger Leser kann - wie der Senat schon im Urteil vom 16. März 2023 -15 U 120/22, juris Rn. 33 zur identischen Berichterstattung mit Blick auf den Y. ausgeführt hat - die Äußerung gerade nur so verstehen, dass der Kläger damals gegenüber der Polizei entsprechende geständige Einlassungen auch zur Minderjährigkeit seines Sexualpartners gemacht haben soll, was tatsächlich aber unstreitig nicht der Fall war (siehe auch schon die einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 31. Mai 2021 - 28 O 175/21, Bl. 389 der Beiakte).

    Dabei geht der Senat - anders als das Landgericht - wie schon im Urteil des Senats vom 16. März 2023 - 15 U 120/22, juris Rn. 34 zur identischen Berichterstattung auch weiterhin davon aus, dass die Äußerung im Gesamtkontext des Artikels an den zuvor behandelten, im Mittelpunkt des Artikels stehenden Vorfall aus dem Jahr 2001 anknüpft und diesen bewertet.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht