Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.05.2002 - 15 U 123/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4954
OLG Frankfurt, 16.05.2002 - 15 U 123/01 (https://dejure.org/2002,4954)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.05.2002 - 15 U 123/01 (https://dejure.org/2002,4954)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 15 U 123/01 (https://dejure.org/2002,4954)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4954) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 249 BGB
    Schadensersatzanspruch beim Kfz-Unfall: Bestimmung der 130%-Grenze anhand der tatsächlichen Reparaturkosten

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 249

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Alleinige Verwendung von Neuteilen keine Voraussetzung für Integritätszuschlag von 30 % nach dem vollen Wiederbeschaffungswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Berechnung des Integritätszuschlags von 30% nach dem vollen Wiederbeschaffungswert (ohne Abzug des Restwerts)

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Tatsächlich entstandene Reparaturkosten im Rahmen des Schadenersatzes maßgeblich

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Tatsächlich entstandene Reparaturkosten im Rahmen des Schadenersatzes maßgeblich

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Tatsächlich entstandene Reparaturkosten im Rahmen des Schadenersatzes maßgeblich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.12.1998 - VI ZR 66/98

    Beschränkung der Zulassung der Revision; Geltung des Integritätszuschlags für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2002 - 15 U 123/01
    Nach ständiger Rechtsprechung auch des Senats kann der Geschädigte, der nach einem Unfall sein KFZ reparieren läßt und damit sein Interesse an dessen Erhalt bekundet, gemäß § 249 S. 2 BGB vom Schädiger den zur Instandsetzung erforderlichen Geldbetrag verlangen, sofern sich die Reparaturkosten auf nicht mehr als 130% des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs belaufen (vgl. BGH NJW 99, S. 500 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 20.03.2000 - 11 U 92/99

    Kraftfahrzeug; Kfz; Integritätsinteresse; Schadensersatz; Instandsetzung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2002 - 15 U 123/01
    Entgegen der von den Beklagten vertretenen Auffassung ist für einen Anspruch auf den Integritätszuschlag aber nicht Voraussetzung, daß die Reparatur allein unter Verwendung von Neuteilen durchgeführt worden ist; denn das schutzwürdige Integritätsinteresse am Erhalt des beschädigten (gebrauchten) Fahrzeugs ist bereits dann dargetan, wenn der Geschädigte den vor dem Unfall bestehenden Zustand im Rahmen einer sach- und fachgerechten Reparatur durch den Einbau von Teilen - neuen oder gebrauchten Ersatzteilen - erreichen läßt, die den beschädigten Fahrzeugteilen gleichwertig sind, ohne daß deswegen von einer Teil- oder Billigreparatur gesprochen werden kann (vgl. OLG Oldenburg, DAR 2000, 359, 340 m.w.N.; OLG Karlsruhe, DAR 1999, 313).
  • OLG Schleswig, 14.05.1997 - 9 U 95/96

    Kein "Integritätszuschlag" bei selbst vorgenommener Billigreparatur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2002 - 15 U 123/01
    Voraussetzung für die Berechnung des sogenannten Integritätszuschlags von 30% nach dem vollen Wiederbeschaffungswert (ohne Abzug des Restwerts) ist zwar, daß diese vollständig und fachgerecht durchgeführt wurde (vgl. OLG Schleswig, VersR 1999, 202 m.w.N), weshalb es sich nicht um eine sogenannte Not- oder Billigreparatur handeln darf.
  • OLG Hamm, 25.02.1999 - 6 U 190/98

    Ersatz eines vom Versicherungsnehmer eingeholten Sachverständigengutachtens zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.05.2002 - 15 U 123/01
    Entgegen der von den Beklagten vertretenen Auffassung ist für einen Anspruch auf den Integritätszuschlag aber nicht Voraussetzung, daß die Reparatur allein unter Verwendung von Neuteilen durchgeführt worden ist; denn das schutzwürdige Integritätsinteresse am Erhalt des beschädigten (gebrauchten) Fahrzeugs ist bereits dann dargetan, wenn der Geschädigte den vor dem Unfall bestehenden Zustand im Rahmen einer sach- und fachgerechten Reparatur durch den Einbau von Teilen - neuen oder gebrauchten Ersatzteilen - erreichen läßt, die den beschädigten Fahrzeugteilen gleichwertig sind, ohne daß deswegen von einer Teil- oder Billigreparatur gesprochen werden kann (vgl. OLG Oldenburg, DAR 2000, 359, 340 m.w.N.; OLG Karlsruhe, DAR 1999, 313).
  • LG Stuttgart, 18.07.2012 - 5 S 230/11

    Verkehrsunfall - Geltung der 130%-Grenze bei Reparatur mit Gebrauchtteilen

    Dieser Vorrang ergibt sich schon daraus, dass typischerweise erst im Zuge der Durchführung einer Reparatur anschließend beurteilt werden kann, welche Maßnahmen für eine fachgerechte Instandsetzung des Fahrzeugs erforderlich sind (vgl. entsprechend OLG Frankfurt, BeckRS 2008, 15877; OLG Dresden NZV 2001, 346/347; OLG Düsseldorf NZV 2011, 475/475).

    Solange somit der Geschädigte die Wiederherstellung des vor dem Unfall bestehenden Fahrzeugzustandes unter Verwendung von Gebrauchtteilen, die den geschädigten Fahrzeugteilen gleichzusetzen sind, erreicht und das Reparaturergebnis als sach- und fachgerecht zu beurteilen ist, hat der Geschädigte anders als etwa bei einer Teilreparatur sein schützenwertes Integritätsinteresse ausreichend dargetan und kann entsprechend den Integritätszuschlag berechnen (vgl. auch OLG Frankfurt, BeckRS 2008, 15877).

  • LG Itzehoe, 21.12.2012 - 1 S 89/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatz von Reparaturkosten bei Unterschreiten

    Auch das OLG Frankfurt (Urt. v. 16.05.2002, Az. 15 U 123/01) hat so entschieden und nicht die Schadensschätzung sondern die Maßnahmen, die sich letztlich bei Durchführung der Reparaturarbeiten als notwendig erwiesen haben, um den eingetretenen Schaden vollständig zu beseitigen, als maßgeblich angesehen.
  • AG Trier, 13.03.2009 - 32 C 685/08
    Entgegen der Auffassung des Klägers steht die Rechtsauffassung des erkennenden Gerichts nicht in Widerspruch zur Entscheidung des OLG Frankfurt/Main (= DAR 2003, 68, 69).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht