Rechtsprechung
OLG Köln, 14.02.2012 - I-15 U 123/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Presseberichterstattung im Fall Kachelmann
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004; BGB § 823 Abs. 1
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Presseberichterstattung im Fall Kachelmann - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (24)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Aus öffentlichen Gerichtsverhandlungen darf nicht uneingeschränkt berichtet werden / Der erzürnte Wetter-Moderator
- internet-law.de (Kurzinformation)
Berichterstattung aus öffentlicher Verhandlung nicht immer zulässig
- beck-blog (Kurzinformation)
Beschränkungen der Medienberichterstattung über Vergewaltigungsprozesse
- lawblog.de (Kurzinformation)
Medien dürfen nicht alles aus dem Gerichtssaal wiedergeben
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Medienberichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandelung - Berichte über privaten Lebensbereich eines Angeklagten nur eingeschränkt möglich
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt zulässig
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Keine uneingeschränkte Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Presseberichte von Gerichtsverhandlungen
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Eingriff in das Persönlichkeitsrecht - Bericht aus der Gerichtsverhandlung
- lto.de (Kurzinformation)
Medien dürfen nicht uneingeschränkt aus öffentlicher Verhandlung berichten
- ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)
§§ 823, 1004 BGB
(Presse-)Berichterstattung über Kachelmann-Prozess nicht uneingeschränkt zulässig - otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt zulässig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt zulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt zulässig
- netzrecht.org (Kurzinformation)
Uneingeschränkte Berichterstattung aus dem Gerichtssaal kann unzulässig sein
- hoecker.eu (Kurzinformation)
Kachelmann
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Durch Berichterstattung aus Gerichtsverhandlung darf nicht die Intimsphäre des Beschuldigten verletzt werden
- juraforum.de (Kurzinformation)
Medien durften nicht über Details aus Kachelmanns Sexleben berichten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Presseberichte über Sexleben eines prominenten Angeklagten
- hoecker.eu (Kurzinformation)
In Sachen Kachelmann liegen Urteilsgründe nun vor
- juraforum.de (Kurzinformation)
Medien durften nicht über Details aus Kachelmanns Sexleben berichten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt zulässig - Öffentlichkeit eines Gerichtssaales ist nicht mit Wirkung der Veröffentlichung in den Medien zu vergleichen
- 123recht.net (Pressemeldung)
Gericht zieht Grenzen medialer Berichterstattung im Fall Kachelmann // Berichte müssen "zurückhaltend und ausgewogen" sein
- lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.01.2012)
Nach den Berichten über das Strafverfahren: Kachelmanns langer Kampf gegen die Presse
Sonstiges
- hoecker.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Nicht alles, was in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung geschieht, darf von den Medien berichtet werden: Kachelmann siegt gegen Springer
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 956/10
- OLG Köln, 14.02.2012 - I-15 U 123/11
- BGH, 19.03.2013 - VI ZR 93/12
- BGH, 24.06.2013 - VI ZR 93/12
Papierfundstellen
- MMR 2012, 768
- ZUM 2012, 330
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.03.2013 - VI ZR 93/12
Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren
Das Berufungsgericht, dessen Urteil u.a. in ZUM 2012, 330 veröffentlicht ist, hat die Klage als zulässig angesehen. - LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14
Kachelmann gegen Springer
und deren Rechtswidrigkeit wird auf das Urteil der Kammer vom 22.6.2011 (Az. 28 O 956/10, Anlage K 23), das Urteil des OLG Köln vom 14.2.2012 (Az. 15 U 123/11, Anlage K 24) und den Beschluss des BGH vom 24.6.2013 (Az. VI ZR 93/12, Anlage K 25) Bezug genommen. - OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 125/11
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt …
Diese Berichterstattung ist Gegenstand eines weiteren Rechtsstreits zwischen den Parteien (LG Köln, 28 O 956/10; OLG Köln, 15 U 123/11).Wie durch die als Anlagenkonvolut B 38 zum weiteren Verfahren vor dem Senat - 15 U 123/11 - vorgelegten, von der Beklagten im vorliegenden Verfahren in Bezug genommenen Artikel belegt und zwischen den Parteien auch unstreitig ist, hat die Verlesung der Aussage eine hohe mediale Verbreitung erfahren, indem insbesondere zahlreiche Presseerzeugnisse im unmittelbaren zeitlichen Anschluss die Inhalte aufgegriffen und in jeweils unterschiedlicher Darstellung überwiegend den vom Kläger beschriebenen Empfang durch die Anzeigeerstatterin am fraglichen Abend xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx erwähnt haben.
Der von den Parteien im weiteren Verfahren (OLG Köln, 15 U 123/11) vorgelegte Artikel bei "spiegel-online" spricht im Übrigen für die Richtigkeit dieser Behauptung; in der von dem Kläger vorgelegten aktuell abrufbaren Version sind Details, wie sie die im vorliegenden Verfahren beanstandeten Äußerungen enthalten, nicht mehr wiedergegeben.
- OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 126/11
Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung ist nicht uneingeschränkt …
Diese Berichterstattung ist Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen dem Kläger und der C GmbH & Co. KG (LG Köln, 28 O 956/10; OLG Köln, 15 U 123/11).Wie durch die als Anlagenkonvolut B 38 zum weiteren Verfahren vor dem Senat - 15 U 123/11 - vorgelegten, von der Beklagten im vorliegenden Verfahren in Bezug genommenen Artikel belegt und zwischen den Parteien auch unstreitig ist, hat die Verlesung der Aussage eine hohe mediale Verbreitung erfahren, indem insbesondere zahlreiche Presseerzeugnisse im unmittelbaren zeitlichen Anschluss die Inhalte aufgegriffen und in jeweils unterschiedlicher Darstellung überwiegend den vom Kläger beschriebenen Empfang durch die Anzeigeerstatterin am fraglichen Abend xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx erwähnt haben.
Der von den Parteien im Verfahren (OLG Köln, 15 U 123/11) vorgelegte Artikel bei "spiegel-online" spricht im Übrigen für die Richtigkeit dieser Behauptung; in der von dem Kläger vorgelegten aktuell abrufbaren Version sind Details, wie sie die im vorliegenden Verfahren beanstandeten Äußerungen enthalten, nicht mehr wiedergegeben.