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   OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 131/11   

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https://dejure.org/2012,48153
OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 131/11 (https://dejure.org/2012,48153)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.02.2012 - 15 U 131/11 (https://dejure.org/2012,48153)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - 15 U 131/11 (https://dejure.org/2012,48153)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 272/02

    Markenparfümverkäufe

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 131/11
    Der Streitgegenstand wird durch den Klageantrag, in dem sich die von dem Kläger gewünschte Rechtsfolge konkretisiert, und durch den Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet ( BGH NJW-RR 2006, 1118 ff., 1120; Vollkommer in Zöller, ZPO, 27. Aufl., Einleitung Rn. 60 ff., 82 ff.; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 30. Aufl., Einl II Rn. 1 ff. ).

    Es ist richtig, dass die Anwendung der ursprünglich im Wettbewerbsrecht entwickelten und für die Bestimmung der rechtskraftfähigen Reichweite eines Unterlassungsgebots auch in das Äußerungsrecht übernommenen sogenannten Kerntheorie zu einer Erweiterung des Streitgegenstands eines Unterlassungsantrags und damit einhergehend einer Erweiterung des rechtskraftfähigen Inhalts eines Unterlassungsgebots führen kann ( BGH, Urteil vom 23.02.2006 - I ZR 272/02 - NJW-RR 2006, 1118 ff., 1120; Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 12 Rn. 158; Stöber in Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 890 Rn. 3 a ).

    Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass der Unterlassungsgläubiger aus Gründen effektiven Rechtsschutzes im Zweifel nicht nur ein in die Zukunft weisendes Verbot bezüglich der dem Klagegrund identischen Verletzungshandlungen beantragen will, sondern auch bezüglich kerngleicher Abweichungen von diesen ( vgl.: BGH, Urteil vom 23.02.2006, a. a. O.; Burkhardt, a. a. O.; Stöber, a. a. O.; ausdrücklich gebilligt vom BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 04.12.2006 - I BvR 1200/04 - NJW-RR 2007, 860 ff., 862 ).

    Die Annahme, dass das Unterlassungsbegehren grundsätzlich auch auf das Verbot kerngleicher Abweichungen von der konkreten Verletzungsform gerichtet ist, bezieht sich jedoch nur auf die mit dem Klageantrag begehrte Rechtsfolge; in Rechtskraft erwächst der in Zukunft gerichtete Verbotsausspruch nicht als solcher, sondern nur in seinem Bezug auf die vom Gericht festgestellte Verletzungshandlung ( BGH, Urteil vom 23.02.2006, a. a. O., S. 1121 ).

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 131/11
    Auch wenn ein Medium Äußerungen Dritter wiedergibt und sich von ihrem Inhalt distanziert, ändert das nichts daran, dass der für das Medium Verantwortliche einen entscheidenden Tatbeitrag zur Verbreitung der betreffenden Äußerungen leistet ( vgl.: BGH, Urteil vom 27.05.1986 - VI ZR 169/85 - "Ostkontakte", GRUR 1986, 683 ff., 683 a. E.; Urteil vom 3.5. 1977 - VI ZR 36/74 -, NJW 1977, 1288 ff., 1288 f. ).

    Dürften die Medien nur Informationen verbreiten, die ernsthaft nicht zu bezweifeln sind, könnten sie ihre Funktion, zur öffentlichen Meinungsbildung beizutragen und Fehlentwicklungen in Staat und Gesellschaft zu beobachten, nicht hinlänglich wahrnehmen ( BGH, Urteil vom 3.5. 1977 - VI ZR 36/74 -, NJW 1977, 1288 ff., 1288 f.; OLG Köln, Urteil vom 23.10.2001 - 15 U 43/01 - AFP 2001, 524 ).

  • LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 950/10

    Axel Springer verliert erneut gegen Kachelmann: Drei rechtswidrige Berichte unter

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 131/11
    Sie meint, bei dem Gegenstand des vorliegenden Verfahrens und den Gegenständen der Parallelverfahren 28 O 950/10 (= 15 U 130/11 OLG Köln) und 28 O 949/10 des LG Köln (= 15 U 132/11 OLG Köln) handele es sich um einheitliche Angelegenheiten im Sinne des RVG, da der Kern der angeblichen Verletzungshandlung jeweils in der Wiedergabe des neuen Vorwurfs strafrechtlichen Verhaltens bestehe und ebenso wie die Klageschriften und die drei Urteile - mit Ausnahme der Bezeichnung der beklagten Parteien und der in Bezug genommenen Artikel - identisch sei.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten findet keine Zusammenrechnung der Streitwerte des vorliegenden Rechtsstreits mit denen der Verfahren zu 28 O 950/10 (= 15 U 130/11 OLG Köln) und 28 O 949/10 des LG Köln (= 15 U 132/11 OLG Köln) statt, weil den parallelen Rechtsstreiten selbstständige Streitgegenstände zugrunde liegen, die mit den Streitgegenständen des vorliegenden Verfahrens nicht identisch sind, und es sich nicht um dieselben Angelegenheiten i. S. d. RVG handelt.

  • OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 132/11

    Kachelmann ./. Staatsanwältin Freudenberg: Auch Streitwertbeschwerde der

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 131/11
    Sie meint, bei dem Gegenstand des vorliegenden Verfahrens und den Gegenständen der Parallelverfahren 28 O 950/10 (= 15 U 130/11 OLG Köln) und 28 O 949/10 des LG Köln (= 15 U 132/11 OLG Köln) handele es sich um einheitliche Angelegenheiten im Sinne des RVG, da der Kern der angeblichen Verletzungshandlung jeweils in der Wiedergabe des neuen Vorwurfs strafrechtlichen Verhaltens bestehe und ebenso wie die Klageschriften und die drei Urteile - mit Ausnahme der Bezeichnung der beklagten Parteien und der in Bezug genommenen Artikel - identisch sei.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten findet keine Zusammenrechnung der Streitwerte des vorliegenden Rechtsstreits mit denen der Verfahren zu 28 O 950/10 (= 15 U 130/11 OLG Köln) und 28 O 949/10 des LG Köln (= 15 U 132/11 OLG Köln) statt, weil den parallelen Rechtsstreiten selbstständige Streitgegenstände zugrunde liegen, die mit den Streitgegenständen des vorliegenden Verfahrens nicht identisch sind, und es sich nicht um dieselben Angelegenheiten i. S. d. RVG handelt.

  • OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 130/11
    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 131/11
    Sie meint, bei dem Gegenstand des vorliegenden Verfahrens und den Gegenständen der Parallelverfahren 28 O 950/10 (= 15 U 130/11 OLG Köln) und 28 O 949/10 des LG Köln (= 15 U 132/11 OLG Köln) handele es sich um einheitliche Angelegenheiten im Sinne des RVG, da der Kern der angeblichen Verletzungshandlung jeweils in der Wiedergabe des neuen Vorwurfs strafrechtlichen Verhaltens bestehe und ebenso wie die Klageschriften und die drei Urteile - mit Ausnahme der Bezeichnung der beklagten Parteien und der in Bezug genommenen Artikel - identisch sei.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten findet keine Zusammenrechnung der Streitwerte des vorliegenden Rechtsstreits mit denen der Verfahren zu 28 O 950/10 (= 15 U 130/11 OLG Köln) und 28 O 949/10 des LG Köln (= 15 U 132/11 OLG Köln) statt, weil den parallelen Rechtsstreiten selbstständige Streitgegenstände zugrunde liegen, die mit den Streitgegenständen des vorliegenden Verfahrens nicht identisch sind, und es sich nicht um dieselben Angelegenheiten i. S. d. RVG handelt.

  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 58/07

    Klassenlotterie

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 131/11
    Für die Annahme, streitgegenständlich seien auch bloß sinngemäße, "kerngleiche" Äußerungen, besteht kein Raum ( vgl.: BGH, Urteil vom 22.10.2009 - I ZR 58/07 - GRUR 2010, 454 f. ).
  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04

    Verhängung von Ordnungsmitteln iSd § 890 ZPO als gerechtfertigter Eingriff in die

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 131/11
    Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass der Unterlassungsgläubiger aus Gründen effektiven Rechtsschutzes im Zweifel nicht nur ein in die Zukunft weisendes Verbot bezüglich der dem Klagegrund identischen Verletzungshandlungen beantragen will, sondern auch bezüglich kerngleicher Abweichungen von diesen ( vgl.: BGH, Urteil vom 23.02.2006, a. a. O.; Burkhardt, a. a. O.; Stöber, a. a. O.; ausdrücklich gebilligt vom BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 04.12.2006 - I BvR 1200/04 - NJW-RR 2007, 860 ff., 862 ).
  • OLG Köln, 23.10.2001 - 15 U 43/01
    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 131/11
    Dürften die Medien nur Informationen verbreiten, die ernsthaft nicht zu bezweifeln sind, könnten sie ihre Funktion, zur öffentlichen Meinungsbildung beizutragen und Fehlentwicklungen in Staat und Gesellschaft zu beobachten, nicht hinlänglich wahrnehmen ( BGH, Urteil vom 3.5. 1977 - VI ZR 36/74 -, NJW 1977, 1288 ff., 1288 f.; OLG Köln, Urteil vom 23.10.2001 - 15 U 43/01 - AFP 2001, 524 ).
  • OLG Köln, 06.12.2011 - 15 W 76/11
    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 131/11
    Der Senat pflichtet der insbesondere im Berliner Gerichtssprengel vertretenen Auffassung, der Streitwert einer Online-Veröffentlichung betrage regelmäßig nur einen Bruchteil von etwa 1/3 desjenigen Wertes, der bei einer Print-Veröffentlichung zu veranschlagen sei, nicht bei, wie zuletzt mit Beschluss vom 06.12.2011 - 15 W 76/11 - entschieden.
  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85

    Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 131/11
    Auch wenn ein Medium Äußerungen Dritter wiedergibt und sich von ihrem Inhalt distanziert, ändert das nichts daran, dass der für das Medium Verantwortliche einen entscheidenden Tatbeitrag zur Verbreitung der betreffenden Äußerungen leistet ( vgl.: BGH, Urteil vom 27.05.1986 - VI ZR 169/85 - "Ostkontakte", GRUR 1986, 683 ff., 683 a. E.; Urteil vom 3.5. 1977 - VI ZR 36/74 -, NJW 1977, 1288 ff., 1288 f. ).
  • BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95

    Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

  • BGH, 15.11.2005 - VI ZR 286/04

    Verkehrsverstoß von Prominenten

  • BGH, 01.04.2009 - XII ZB 46/08

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Klageerhebung bei fehlenden Angaben zur

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07

    Folienrollos

  • BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 865/00

    Zur Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Veröffentlichung eines diffamierenden

  • BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08

    Rundfunkfreiheit (Bildberichterstattung über ein Strafverfahren; "Prangerwirkung"

  • BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03

    Haftung für Pressespiegel

  • LG Köln, 22.06.2011 - 28 O 953/10

    Vorliegen einer unzulässigen Verdachtsberichterstattung bei Vorliegen einer

  • OLG Dresden, 27.11.2003 - 4 U 991/03

    Zulässigkeit und Sorgfaltsanforderungen bei pressemäßiger

  • OLG Köln, 02.06.1987 - 15 U 39/87
  • OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 175/15

    395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den

    den Kläger rechtswidrig in seinem Persönlichkeitsrecht verletzen, hat der Senat in seiner aufgrund Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten rechtskräftigen Entscheidung zum Aktenzeichen 15 U 131/11 ausgeführt.
  • LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14

    Kachelmann gegen Springer

    und deren Rechtswidrigkeit wird auf das Urteil der Kammer vom 22.06.2011 (Az. 28 O 953/10, Anlage K 13) und das Urteil des OLG Köln vom 14.2.2012 (Az. 15 U 131/11, Anlage K 14) Bezug genommen.
  • OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 130/11

    Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung durch die Presse

    Sie meint, bei dem Gegenstand des vorliegenden Verfahrens und den Gegenständen der Parallelverfahren 28 O 953/10 (= 15 U 131/11 OLG Köln) und 28 O 949/10 des LG Köln (= 15 U 132/11 OLG Köln) handele es sich um einheitliche Angelegenheiten im Sinne des RVG, da der Kern der angeblichen Verletzungshandlung jeweils in der Wiedergabe des neuen Vorwurfs strafrechtlichen Verhaltens bestehe und ebenso wie die Klageschriften und die drei Urteile - mit Ausnahme der Bezeichnung der beklagten Parteien und der in Bezug genommenen Artikel - identisch sei.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten findet keine Zusammenrechnung der Streitwerte des vorliegenden Rechtsstreits mit denen der Verfahren zu 28 O 953/10 (= 15 U 131/11 OLG Köln) und 28 O 949/10 des LG Köln (= 15 U 132/11 OLG Köln) statt, weil den parallelen Rechtsstreiten selbstständige Streitgegenstände zugrunde liegen, die mit den Streitgegenständen des vorliegenden Verfahrens nicht identisch sind.

  • OLG Dresden, 21.08.2018 - 4 U 255/18

    Zulässigkeit und zulässiger Umfang einer Verdachtsberichterstattung in der Presse

    6  Unschuldsvermutung eine entsprechende Pflicht der Medien, der Stichhaltigkeit der ihr zugeleiteten Informationen unter Berücksichtigung der dem Verdächtigen bei identifizierender Berichterstattung drohenden Nachteile gewissenhaft nachzugehen, und eine entsprechende Zurückhaltung, ggf. einhergehend mit einer Beschränkung auf eine ausgewogene Berichterstattung zu üben (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08 - NJW 2009, 350 ff., 351 f.; OLG Köln, Urteil vom 14. Februar 2012 - 15 U 131/11 -, Rn. 29, juris).
  • OLG Köln, 14.02.2012 - 15 U 132/11

    Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung durch die Presse

    Sie meint, bei dem Gegenstand des vorliegenden Verfahrens und den Gegenständen der Parallelverfahren 28 O 950/10 (= 15 U 130/11 OLG Köln) und 28 O 953/10 des LG Köln (= 15 U 131/11 OLG Köln) handele es sich um einheitliche Angelegenheiten im Sinne des RVG, da der Kern der angeblichen Verletzungshandlung jeweils in der Wiedergabe des neuen Vorwurfs strafrechtlichen Verhaltens bestehe und ebenso wie die Klageschriften und die drei Urteile - mit Ausnahme der Bezeichnung der beklagten Parteien und der in Bezug genommenen Artikel - identisch sei.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten findet keine Zusammenrechnung der Streitwerte des vorliegenden Rechtsstreits mit denen der Verfahren zu 28 O 950/10 (= 15 U 130/11 OLG Köln) und 28 O 953/10 des LG Köln (= 15 U 131/11 OLG Köln) statt, weil den parallelen Rechtsstreiten selbstständige Streitgegenstände zugrunde liegen, die mit den Streitgegenständen des vorliegenden Verfahrens nicht identisch sind, und es sich nicht um dieselben Angelegenheiten i. S. d. RVG handelt.

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