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   OLG Köln, 16.12.2014 - 15 U 141/14   

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https://dejure.org/2014,41737
OLG Köln, 16.12.2014 - 15 U 141/14 (https://dejure.org/2014,41737)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.12.2014 - 15 U 141/14 (https://dejure.org/2014,41737)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 15 U 141/14 (https://dejure.org/2014,41737)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten eines Hostproviders hinsichtlich behaupteter Rechtsverletzungen in einem Ärztebewertungsportal

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten eines Hostproviders hinsichtlich behaupteter Rechtsverletzungen in einem Ärztebewertungsportal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Keine Offenlegung der Anonymität in Ärzte-Bewertungsportal jameda.de bei reiner Meinungsäußerung

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 73 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Ärzte-Bewertungsportal | Keine Offenlegung der Anonymität in Ärzte-Bewertungsportal

Besprechungen u.ä.

  • rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Recht auf Anonymität contra Persönlichkeitsrecht eines Arztes - Jameda muss ergänzende Stellungnahme eines Autors nicht vorlegen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2014 - 15 U 141/14
    Im Bereich der Sozialsphäre muss sich der Einzelne wegen der Wirkungen, die seine Tätigkeit hier für andere hat, von vornherein auf die Beobachtung seines Verhaltens durch eine breitere Öffentlichkeit und auf Kritik an seinen Leistungen einstellen (vgl. BGH, BGHZ 181, 328 RdNr. 31; BGH, VersR 2008, 793 Ran. 29; BGH, VersR 2007, 511 RdNr. 12 ff).

    Äußerungen im Rahmen der Sozialsphäre dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen sind (vgl. BGH, VersR 2012, 368 Ran. 14; BGHZ 181, 328 RdNr. 31).

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2014 - 15 U 141/14
    Die Voraussetzungen einer sich unter diesem Gesichtspunkt ergebenden Haftung der Beklagten, wie sie den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs u.a. in der Entscheidung "Blog-Eintrag" (Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10 - = BGHZ 191, 219) geprägten Vorgaben entspricht, liegen im Streitfall nicht vor.

    Nach den erstmals in der Entscheidung "Blog-Eintrag" des Bundesgerichtshofs vom 25.10.2011(BGHZ 191, 219 ff) aufgezeigten Grundsätzen, die sich seither in ständiger Rechtsprechung verfestigt und weiterentwickelt haben, (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.213=BGHZ 197, 213 - "Autocomplete-Funktion"-), ist ein Hostprovider nicht verpflichtet, die von den Nutzern in das Netz gestellten Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen.

  • LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 516/13

    Bewertung der Tätigkeiten von Ärzten in einem Portal auf einer Internetseite

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2014 - 15 U 141/14
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 09.07.2014 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 516/13 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 13.02.1976 - I ZR 1/75

    Anspruch auf Rechnungslegung bei der Vorbereitung des Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2014 - 15 U 141/14
    Auch einer in der gegebenen Situation allenfalls zu erwägenden beschränkten Auskunftserteilung in der Art eines Wirtschaftsprüfervorbehalts (vgl. BGH, GRUR 1978, 52 - "Fernschreibverzeichnisse") durch Offenlegung der Identität des Verfassers an einen vom Betroffenen zu benennenden, zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten, den der Betroffene ermächtigt und verpflichtet hat, ihm mitzuteilen, ob der die Bewertung in dem Portal der Beklagten platzierende Verfasser Patient des Klägers war, kommt nicht in Betracht.
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2014 - 15 U 141/14
    Weist ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer eines Blogs hin, kann der Hostprovider als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern (vgl. BGH, a.a.O., RdNr. 24 ff gem. Juris; BGHZ 158, 236, 252 - "Internet-Versteigerung I"; BGHZ 172, 119 - "Internet-Versteigerung II"; BGHZ 173, 188, Rn. 43 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; BGH - "Stiftparfüm").
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2014 - 15 U 141/14
    Im Bereich der Sozialsphäre muss sich der Einzelne wegen der Wirkungen, die seine Tätigkeit hier für andere hat, von vornherein auf die Beobachtung seines Verhaltens durch eine breitere Öffentlichkeit und auf Kritik an seinen Leistungen einstellen (vgl. BGH, BGHZ 181, 328 RdNr. 31; BGH, VersR 2008, 793 Ran. 29; BGH, VersR 2007, 511 RdNr. 12 ff).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2014 - 15 U 141/14
    Weist ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer eines Blogs hin, kann der Hostprovider als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern (vgl. BGH, a.a.O., RdNr. 24 ff gem. Juris; BGHZ 158, 236, 252 - "Internet-Versteigerung I"; BGHZ 172, 119 - "Internet-Versteigerung II"; BGHZ 173, 188, Rn. 43 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; BGH - "Stiftparfüm").
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2014 - 15 U 141/14
    Weist ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer eines Blogs hin, kann der Hostprovider als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern (vgl. BGH, a.a.O., RdNr. 24 ff gem. Juris; BGHZ 158, 236, 252 - "Internet-Versteigerung I"; BGHZ 172, 119 - "Internet-Versteigerung II"; BGHZ 173, 188, Rn. 43 - Jugendgefährdende Medien bei eBay; BGH - "Stiftparfüm").
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2014 - 15 U 141/14
    Im Bereich der Sozialsphäre muss sich der Einzelne wegen der Wirkungen, die seine Tätigkeit hier für andere hat, von vornherein auf die Beobachtung seines Verhaltens durch eine breitere Öffentlichkeit und auf Kritik an seinen Leistungen einstellen (vgl. BGH, BGHZ 181, 328 RdNr. 31; BGH, VersR 2008, 793 Ran. 29; BGH, VersR 2007, 511 RdNr. 12 ff).
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung im Internet: Einordnung der

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.2014 - 15 U 141/14
    Äußerungen im Rahmen der Sozialsphäre dürfen nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen sind (vgl. BGH, VersR 2012, 368 Ran. 14; BGHZ 181, 328 RdNr. 31).
  • BGH, 01.07.2014 - VI ZR 345/13

    Kein Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten gegen den Betreiber eines

  • OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11

    Haftung für Autocomplete-Vorschläge

  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 269/12

    Autocomplete

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZD 2015, 430 veröffentlicht ist, ist der Auffassung, dem Kläger stehe gegen die Beklagte kein Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung und/oder Verbreitung des streitgegenständlichen Beitrags zu.
  • OLG Köln, 08.09.2015 - 15 U 48/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch einen Forenbeitrag im

    Das ändert jedoch nichts daran, dass ein sich subjektiv äußernder Kritiker auch ohne die Mitteilung der tatsächlichen Bezugspunkte seiner Kritik den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit für sich in Anspruch nehmen kann, der nicht allein dadurch beschränkt oder entzogen ist, weil er sich auf die Mitteilung des Ergebnisses der subjektiven Würdigung eines beurteilten Sachverhalts beschränkt (vgl. Senat, Urt. v. 16.12.2014 - 15 U 141/14 -, juris).
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