Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 15 U 16/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- anti-ecojet.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Verbreitung herabsetzender Äußerungen
- rechtsportal.de
Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Verbreitung herabsetzender Äußerungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kassel, 21.09.2012 - 7 O 15/12
- OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 15 U 16/13
- LG Köln, 17.07.2013 - 28 O 145/13
- LG Köln, 17.07.2013 - 28 O 695/11
- OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 145/13
- BGH, 15.04.2014 - VI ZR 39/14
- BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14
- LG Kassel, 03.02.2015 - 7 O 1136/11
- BGH, 21.05.2015 - I ZR 39/14
- OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 15 U 16/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07
BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 15 U 16/13
Allerdings erstreckt sich der Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG auch auf die Äußerung von Tatsachen, insbesondere dann, wenn es um eine Äußerung geht, in der sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt wird (BGH NJW 2008, 2110 mit weiteren Nachweisen).Den durch diese Vorschriften geschützten unternehmensbezogenen Interessen kommt über Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 12 GG zugleich verfassungsrechtlicher Schutz zu (vgl. BGH NJW 2008, 2110 mit weiteren Nachweisen).
Enthält die Meinungsäußerung erwiesene falsche oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen, so wird regelmäßig das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem durch das Grundrecht beschränkende Gesetz geschützten Rechtsgut zurücktreten (BGH NJW 2008, 2110 mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08
Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 15 U 16/13
Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, nimmt die Äußerung den Charakter einer unzulässigen Schmähung an (vgl. BGH NJW 2009, 3580 mit weiteren Nachweisen).Ebenso wie es für die Beurteilung der Frage, ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung bzw. Werturteil einzustufen ist, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Ermittlung des vollständigen Aussagegehaltes bedarf und jede beanstandete Äußerung in dem Gesamtzusammenhang zu beurteilen ist, in dem sie gefallen ist, und sie keiner rein isolierten Betrachtung zugeführt werden darf (vgl. hierzu BGH NJW 2009, 3580 mit weiteren Nachweisen), erfordert auch die Bewertung einer Äußerung als Schmähkritik einer Gesamtbetrachtung.
- BGH, 12.11.2008 - VIII ZR 170/07
Haftungsausschluss des vollmachtlosen Vertreters
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 15 U 16/13
Auch juristische Personen können grundsätzlich zivilrechtlichen Ehrenschutz gegenüber Äußerungen in Anspruch nehmen, durch die ihr Ruf in der Öffentlichkeit in unzulässiger Weise herabgesetzt wird (vgl. BGH NJW 2009, 215 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 02.12.2008 - VI ZR 219/06
Anspruch der zur ARD gehörenden Rundfunkanstalten auf Unterlasung von Äußerungen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 15 U 16/13
Eine Äußerung ist deshalb grundsätzlich im jeweiligen Gesamtzusammenhang zu beurteilen, und es verbietet sich, aus einer komplexen Äußerung einzelne Sätze mit tatsächlichem Gehalt abzutrennen (vgl. BGH NJW 2009, 915 mit weiteren Nachweisen).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 15 U 16/13 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Kassel, 21.09.2012 - 7 O 15/12
- OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 15 U 16/13
- LG Köln, 17.07.2013 - 28 O 145/13
- LG Köln, 17.07.2013 - 28 O 695/11
- OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 145/13
- BGH, 15.04.2014 - VI ZR 39/14
- BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14
- LG Kassel, 03.02.2015 - 7 O 1136/11
- BGH, 21.05.2015 - I ZR 39/14
- OLG Frankfurt, 02.02.2017 - 15 U 16/13