Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.03.2019 - 15 U 18/18   

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OLG Düsseldorf, 27.03.2019 - 15 U 18/18 (https://dejure.org/2019,7978)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.03.2019 - 15 U 18/18 (https://dejure.org/2019,7978)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. März 2019 - 15 U 18/18 (https://dejure.org/2019,7978)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GlüSpVO NRW § 20 Abs. 1 S. 2
    Wettbewerbswidrigkeit des gleichzeitigen Aufstellens von Glücksspiel- und Wettautomaten in einer Gaststätte

  • rechtsportal.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Glücksspielrecht: Normadressat von § 20 Abs. 1 S. 2 GlüSpVO NRW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Gaststättenbetreiber kann für Verstoß gegen Marktverhaltensregel § 20 Abs. 1 S. 2 GlüSpVO NRW als Teilnehmer auf Unterlassung haften

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 673
  • GRUR-RR 2019, 384
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 84/14

    TV-Wartezimmer - Wettbewerbsverstoß: Verbot der Absprache zwischen Apotheker und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2019 - 15 U 18/18
    Tatsächlich ist die Beklagte - womit sich das Landgericht nicht befasst hat - im konkreten Falle nicht Normadressatin und kann daher nur nach den im allgemeinen Deliktsrecht und im Lauterkeitsrecht entsprechend geltenden strafrechtlichen Bestimmungen der §§ 26 f. StGB als Teilnehmer (Anstifter oder Gehilfe) haften; das gilt auch nach Aufgabe der Störer-Haftung im Wettbewerbsrecht (vgl. BGHZ 177, 150 - Kommunalversicherer; BGH GRUR 2015, 1025 Rn 16 - TV-Wartezimmer).

    Wer selbst nicht Normadressat ist, aber gesetzesunterworfene Dritte dazu anstiftet oder sie dabei unterstützt, gegen Marktverhaltensregelungen zu verstoßen, um damit den Absatz oder Bezug deren oder seines eigenen Unternehmens zu fördern (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG), handelt unlauter iSd § 3a UWG (BGH WRP 2015, 1085 Rn. 15 - TV-Wartezimmer; OLG Stuttgart GRUR-RR 2008, 429 (430); OLG Celle WRP 2010, 1565 (1566)).

    Denn Anstifter und Gehilfen stehen dem Täter gleich (§ 830 Abs. 2 BGB); allerdings ist insoweit Vorsatz erforderlich (BGH WRP 2015, 1085 Rn. 17 - TV-Wartezimmer).

    Ein entsprechender Hinweis wird regelmäßig zur Folge haben, dass der Adressat der Mitteilung sein Verhalten im Weiteren korrigiert oder dass bei Fortsetzung der Verhaltensweise von einem Teilnehmervorsatz auszugehen ist (BGH WRP 2015, 1085 Rn 17 - TV-Wartezimmer).

    Denn die Abmahnung des Klägers begründete zugleich zumindest einen bedingten Teilnehmervorsatz auf Seiten der Beklagten (vgl. BGH WRP 2015, 1085 Rn 19 - TV-Wartezimmer).

    Vielmehr lässt sich lediglich feststellen, dass die Beklagte nach Zugang der Abmahnung bösgläubig (im Sinne eines jedenfalls bedingten Vorsatzes) in Bezug auf eine rechtswidrige Haupttat der A GmbH war und bis dahin folglich noch nicht mit Erfolg auf Unterlassung in Anspruch genommen werden konnte (vgl. BGH WRP 2015, 1085 Rn 17 - TV-Wartezimmer).

  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2019 - 15 U 18/18
    Tatsächlich ist die Beklagte - womit sich das Landgericht nicht befasst hat - im konkreten Falle nicht Normadressatin und kann daher nur nach den im allgemeinen Deliktsrecht und im Lauterkeitsrecht entsprechend geltenden strafrechtlichen Bestimmungen der §§ 26 f. StGB als Teilnehmer (Anstifter oder Gehilfe) haften; das gilt auch nach Aufgabe der Störer-Haftung im Wettbewerbsrecht (vgl. BGHZ 177, 150 - Kommunalversicherer; BGH GRUR 2015, 1025 Rn 16 - TV-Wartezimmer).

    Für den verschuldensunabhängigen Abwehranspruch gem. § 8 Abs. 1 UWG ist die strafrechtlich geprägte Definition einer "Beihilfe" nach ihrer Funktion derart zu modifizieren, dass eine vorsätzliche Zuwiderhandlung des Haupttäters nicht erforderlich ist (BGH GRUR 2008, 810 Rn. 15 - Kommunalversicherer mwN).

    Der Handelnde muss also wissen, dass der Täter einen Wettbewerbsverstoß begeht oder dies für möglich halten und billigend in Kauf nehmen (BGH GRUR 2008, 810 Rn. 45 - Kommunalversicherer).

    Die erforderliche "Bösgläubigkeit" des Teilnehmers lässt sich durch eine substanziierte Aufklärung, insbesondere in einer plausibel begründeten Abmahnung seitens des Verletzten herbeiführen (BGH GRUR 2008, 810 Rn. 47 - Kommunalversicherer).

    Bedingter Vorsatz ist bereits dann anzunehmen, wenn der Handelnde so leichtfertig handelt, dass er den für möglich gehaltenen Verstoß billigend in Kauf genommen haben muss (vgl. BGHZ 176, 281 Rn. 46; BGH WM 2011, 749 Rn. 39), oder wenn er sich bewusst einer Kenntnisnahme von der Unlauterkeit des von ihm veranlassten oder geförderten Verhaltens verschließt (BGH GRUR 2008, 810 Rn. 45 - Kommunalversicherer).

  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2019 - 15 U 18/18
    Dann muss der Anspruchsgegner darlegen und beweisen, dass es ausnahmsweise zulässig ist (BGHZ 163, 265 (273 f.) - Atemtest; BGH WRP 2010, 250 Rn. 15 - Quizalofop).

    Dass die Beklagte wegen (behaupteter) behördlicher Billigung in nicht vorwerfbarer Weise trotz der Abmahnung durch den Kläger darauf vertraut haben mag, ihr Verhalten sei objektiv rechtmäßig, kann sie also allenfalls vor einem (hier nicht streitgegenständlichen) Schadensersatzanspruch bewahren (vgl. BGH GRUR 2005, 778 (779) - Atemtest).

    Die Rechtsauffassung der zuständigen Verwaltungsbehörden ist für die Beurteilung der objektiven Rechtswidrigkeit eines Verhaltens nicht maßgeblich (BGHZ 163, 265 (271) = GRUR 2005, 778 (779) - Atemtest; BGH GRUR 2006, 82 Rn. 21 - Betonstahl; OLG Köln GRUR-RR 2014, 342 (344)).

  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 140/07

    Versandkosten bei Froogle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2019 - 15 U 18/18
    Zuletzt kann sich ein Unternehmer nicht mit Erfolg darauf berufen, die zuständige Verwaltungsbehörde sei gegen einen von ihr erkannten Gesetzesverstoß nicht vorgegangen, sondern habe ihn geduldet (sog. Normvollzugskonflikt: BGH GRUR 2010, 251 - Versandkosten bei Froogle; OLG Stuttgart WRP 2018, 1252 Rn. 34).

    Unerheblich für die Frage der Spürbarkeit ist es, dass die Marktverhaltensregelung des § 20 Abs. 1 S. 2 GlüSpVO NRW auch von Verwaltungsbehörden durchgesetzt werden könnte und diese einen Ermessensspielraum besitzen (vgl. BGH GRUR 2010, 251 Rn. 20 - Versandkosten bei Froogle).

  • OLG Stuttgart, 05.07.2018 - 2 U 167/17

    Werbung auf Grabsteinen, Grabmale - Unterlassungsantrag gegen die Anbringung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2019 - 15 U 18/18
    Unter den Begriff der gesetzlichen Vorschrift fallen nicht nur Gesetze im formellen Sinne, sondern auch Rechtsverordnungen (BGH GRUR 2005, 960 (961) - Friedhofsruhe; OLG Stuttgart WRP 2018, 1252 Rn. 25).

    Zuletzt kann sich ein Unternehmer nicht mit Erfolg darauf berufen, die zuständige Verwaltungsbehörde sei gegen einen von ihr erkannten Gesetzesverstoß nicht vorgegangen, sondern habe ihn geduldet (sog. Normvollzugskonflikt: BGH GRUR 2010, 251 - Versandkosten bei Froogle; OLG Stuttgart WRP 2018, 1252 Rn. 34).

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 170/02

    Friedhofsruhe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2019 - 15 U 18/18
    Gesetzliche Vorschrift iSd § 3a UWG ist jede Rechtsnorm (vgl. Art. 2 EGBGB), die in Deutschland gilt (BGH GRUR 2005, 960 (961) - Friedhofsruhe).

    Unter den Begriff der gesetzlichen Vorschrift fallen nicht nur Gesetze im formellen Sinne, sondern auch Rechtsverordnungen (BGH GRUR 2005, 960 (961) - Friedhofsruhe; OLG Stuttgart WRP 2018, 1252 Rn. 25).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2015 - 4 B 1173/14

    Vermeidung einer Kumulation von Sportwettenangeboten mit dem Angebot gewerblichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2019 - 15 U 18/18
    Damit verfolgt der nordrhein-westfälische Gesetz- und Verordnungsgeber in Erweiterung der Regelung des § 5 Abs. 3 NWAGGlüStV a.F. das Ziel weiter, keine Gelegenheit zum Wetten in einer Umgebung zu eröffnen, in der sich Personen aufhalten, von denen eine beträchtliche Zahl anfällig für die Entwicklung einer Spiel- oder Wettsucht ist (OVG Münster NVwZ-RR 2015, 536, 536).

    Es handelt sich überdies um eine verfassungskonforme Regelung in Gestalt einer verhältnismäßigen Berufsausübungsregelung i.S.v. Art. 12 GG (OVG Münster NVwZ-RR 2015, 536, 536; bestätigt durch OVG Münster (4. Senat), Beschluss vom 07.10.2016 - 4 B 177/16 = BeckRS 2016, 53402).

  • LG Wuppertal, 22.12.2017 - 12 O 24/17

    Unterlassungsanspruch des Betriebs einer Wettvermittlungsstelle in einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2019 - 15 U 18/18
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal vom 22.12.2017, Az. 12 O 24/17, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neugefasst:.

    Die Beklagte beantragt sinngemäß, unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Wuppertal vom 22.12.2017 (Az. 12 O 24/17) die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BGH, 14.02.1985 - 4 StR 27/85

    Fahrt mit Haschisch - § 27 StGB, Beihilfe hinsichtlich des Besitzes, 'kausales

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2019 - 15 U 18/18
    Das Leisten von Beihilfe erfordert nach der Rechtsprechung in objektiver Hinsicht bloß die tatsächliche Förderung der Haupttat, indem diese ermöglicht oder verstärkt oder ihre Durchführung erleichtert wird (BGH NStZ 1985, 318, 95, 28; NStZ-RR 2015, 34).
  • BGH, 20.10.2005 - I ZR 10/03

    Betonstahl

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.03.2019 - 15 U 18/18
    Die Rechtsauffassung der zuständigen Verwaltungsbehörden ist für die Beurteilung der objektiven Rechtswidrigkeit eines Verhaltens nicht maßgeblich (BGHZ 163, 265 (271) = GRUR 2005, 778 (779) - Atemtest; BGH GRUR 2006, 82 Rn. 21 - Betonstahl; OLG Köln GRUR-RR 2014, 342 (344)).
  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

  • BGH, 08.02.2011 - II ZR 206/08

    Hilfsweise Erledigungserklärung im aktienrechtlichen Anfechtungsprozess - Wella

  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 188/12

    Wettbewerbswidrigkeit des Angebots einer Nachrichtenberichterstattung über die

  • BGH, 18.06.2015 - I ZR 26/14

    Zuweisung von Verschreibungen - Unlauterer Wettbewerb: Zuweisung von

  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 258/15

    Motivkontaktlinsen - Unlauterer Wettbewerb: Verantwortlichkeit des Händlers für

  • OLG Frankfurt, 01.02.2018 - 6 U 37/17

    Wettbewerbsverstoß durch gleichzeitigen Einsatz eines Taxis und eines

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 112/05

    "HMB-Kapseln"; Begriff des Arzneimittels

  • OLG Stuttgart, 30.10.2008 - 2 U 25/08

    Wettbewerbswidrige Anstiftung zu standeswidrigem Verhalten: Verkürzter

  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06

    Halzband

  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 186/07

    Quizalofop

  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 54/11

    Solarinitiative

  • BGH, 26.01.2017 - I ZR 207/14

    Zur Zulässigkeit der Mitwirkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - 4 B 177/16

    Untersagungsverfügung betreffend die Vermittlung von Sportwetten;

  • KG, 06.10.2020 - 5 U 72/19

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch wegen Bewerbung

    Daher kann sich ein im Zusammenhang mit § 3a UWG in Anspruch genommener Unternehmer nicht mit Erfolg darauf berufen, die zuständige Behörde sei gegen einen von ihr erkannten Verstoß nicht vorgegangen, sondern habe ihn geduldet (OLG Stuttgart WRP 2018, 1252, 1255; OLG Düsseldorf WRP 2019, 904, 907; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl., § 3a Rn. 1.47 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2022 - 4 U 204/22

    Spielhallen - Anspruch eines Spielhallenbetreibers auf Untersagung des Betriebs

    Ob die Beklagte sich hier im Rahmen des Wettbewerbsprozesses gegenüber der Klägerin als Marktteilnehmerin überhaupt mit Erfolg auf eine aktive Duldung durch die zuständige Behörde berufen könnte, erscheint zweifelhaft (vgl.OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. März 2019 - I-15 U 18/18 -, juris Rn. 44;KG Berlin, Urteil vom 6. Oktober 2020 - 5 U 72/19 -, juris Rn. 58;Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Auflage 2022, § 3a Rn. 1.47), kann letztlich aber dahinstehen.
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2019 - L 15 U 18/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,12304
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2019 - L 15 U 18/18 (https://dejure.org/2019,12304)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.04.2019 - L 15 U 18/18 (https://dejure.org/2019,12304)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. April 2019 - L 15 U 18/18 (https://dejure.org/2019,12304)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes für die Berechnung einer Verletztenrente nach dem FRG für eine Beschäftigung als Schlosser/Schweißer in Polen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 21.01.2013 - B 4 AS 10/13 B
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2019 - L 15 U 18/18
    Grundsätzlich ist zwar die Anwendung des §§ 44 Abs. 1 SGB X durch den Abschluss eines Vergleichs nicht ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 10/13 R - SozR 4 -1500 § 192 Nr. 2; vom 15.10.1985 -11a RA 58/84 -, vom 22.05.1975 -10 RV 153/74 - und vom 13.10.1959 -11/8RV 49/59 - ).

    Etwas anderes gilt aber nach Auffassung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 12.12.2013, a.a.O), der sich der Senat anschließt und der auch andere Senate des LSG NRW folgen (vgl. LSG NRW Urteil vom 07.03.2018 - L 17 U 674/15) dann, wenn die Beteiligten mit dem Abschluss des Vergleichs eine endgültige Erledigung in der Sache treffen und eine erneute Prüfung ausschließen wollten.

  • OLG Köln, 20.06.2008 - 6 U 9/08

    "Tote Kopfläuse" - Irreführende Werbung für ein Medizinprodukt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2019 - L 15 U 18/18
    Dies sei von der Beklagten und seinem Bevollmächtigten in dem Verfahren S (36) 6 U 9/08 übersehen worden.
  • BSG, 15.10.1985 - 11a RA 58/84

    Anwendung eines allgemeinen Ausreiseverbots - Ausreiseverbot -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2019 - L 15 U 18/18
    Grundsätzlich ist zwar die Anwendung des §§ 44 Abs. 1 SGB X durch den Abschluss eines Vergleichs nicht ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 10/13 R - SozR 4 -1500 § 192 Nr. 2; vom 15.10.1985 -11a RA 58/84 -, vom 22.05.1975 -10 RV 153/74 - und vom 13.10.1959 -11/8RV 49/59 - ).
  • BSG, 22.05.1975 - 10 RV 153/74

    Negativer Zugunstenbescheid - Gerichtliche Überprüfung - Vergleich

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2019 - L 15 U 18/18
    Grundsätzlich ist zwar die Anwendung des §§ 44 Abs. 1 SGB X durch den Abschluss eines Vergleichs nicht ausgeschlossen (BSG, Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 10/13 R - SozR 4 -1500 § 192 Nr. 2; vom 15.10.1985 -11a RA 58/84 -, vom 22.05.1975 -10 RV 153/74 - und vom 13.10.1959 -11/8RV 49/59 - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2018 - L 17 U 674/15

    Unfallversicherungsrecht; Durchbrechung eines gerichtlichen Vergleichs;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2019 - L 15 U 18/18
    Etwas anderes gilt aber nach Auffassung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 12.12.2013, a.a.O), der sich der Senat anschließt und der auch andere Senate des LSG NRW folgen (vgl. LSG NRW Urteil vom 07.03.2018 - L 17 U 674/15) dann, wenn die Beteiligten mit dem Abschluss des Vergleichs eine endgültige Erledigung in der Sache treffen und eine erneute Prüfung ausschließen wollten.
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Rechtsprechung
   SG Koblenz, 14.09.2020 - S 15 U 18/18   

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https://dejure.org/2020,85545
SG Koblenz, 14.09.2020 - S 15 U 18/18 (https://dejure.org/2020,85545)
SG Koblenz, Entscheidung vom 14.09.2020 - S 15 U 18/18 (https://dejure.org/2020,85545)
SG Koblenz, Entscheidung vom 14. September 2020 - S 15 U 18/18 (https://dejure.org/2020,85545)
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