Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 05.11.2007 - 15 U 19/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Bereicherungsanspruch des vormaligen Schwiegersohns gegen seine ehemaligen Schwiegereltern wegen unentgeltlicher Arbeitsleistung beim Ausbau der für die Eheleute bestimmten Wohnung im Haus der Schwiegereltern
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Bereicherungsanspruch eines früheren Schwiegersohnes gegen die Schwiegereltern aufgrund einer Erbringung von Bauleistungen kurz vor dem Scheitern der Ehe
- Judicialis
BGB § 812 Abs. 1 S. 2 Alt 1
- RA Kotz
Ehewohnungsumbau im Haus der Schwiegereltern - Ausgleichsforderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1
Bereicherungsanspruch nach Scheitern der Ehe wegen erheblicher Investitionen in das Haus der Schwiegereltern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Gescheiterte Investitionen in Haus der Schwiegereltern
- streifler.de (Kurzinformation)
Ungerechtfertigte Bereicherung: Hauseigentümer muss Ex-Schwiegersohn für Hausrenovierung entschädigen
- anwaltzentrale.de (Kurzinformation)
Erstattungsanspruch eines geschiedenen Ehemannes - wegen Renovierungs- und Umbauarb
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ex-Mann hat Zahlungsanspruch wegen Eigenbauleistung an Ehewohnung - Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung - Rechtlicher Grund für Eigenleistung nachträglich entfallen
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 13.02.2007 - 1 O 2327/05
- OLG Oldenburg, 05.11.2007 - 15 U 19/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 503
- MDR 2008, 150
- FamRZ 2008, 1440
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 05.08.2009 - 3 U 110/08
Verwendungsersatzanspruch des Schwiegersohns des Grundstückseigentümers für den …
Den Entscheidungen lagen stets Konstellationen zugrunde, in denen die Nutzung der ausgebauten Räume durch den Leistenden und seine Familie vollständig aufgegeben war und in denen der Hauseigentümer anderweitigen Nutzen aus dem Ausbau ziehen konnte (etwa durch einen ertragsreicheren Verkauf des Objektes; vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 2008, 503 f.).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 15 U 19/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 314 BGB, § 490 BGB
Darlehensvertrag: Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung: Auslegung einer nach der Kündigung getroffenen Vereinbarung - archive.org
Kontokündigung - Kreditkündigung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Annehmbarkeit einer Vereinbarung über eine verbindliche Zahlungsverpflichtung bei noch ausstehender Klärung der Wirksamkeit einer ausgesprochenen fristlosen Kündigung; Annehmbarkeit einer Vereinbarung über eine verbindliche Zahlungsverpflichtung bei Abhängigkeit der ...
Verfahrensgang
- LG Marburg - 2 O 87/06 BGH - XI ZR 492/07
- LG Marburg, 13.12.2006 - 2 O 87/06
- OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 15 U 19/07
- BGH, 10.03.2009 - XI ZR 492/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.09.2004 - XI ZR 184/03
Zulässigkeit der Kündigung eines Sanierungsdarlehens
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 15 U 19/07
Vielmehr ist in diesen Fällen die fristlose Kündigung des Sanierungsdarlehens nur dann gerechtfertigt, wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers seit dem Zeitpunkt, in dem das Kreditinstitut seine Mitwirkung an der Sanierung zugesagt hat, eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist, welche die Sanierung als nicht mehr aussichtsreich erscheinen lässt (BGH NJW 2004, 3782; BGH NJW 2004, 3779 mwN). - BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86
Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 15 U 19/07
Die Verweisung in der Berufungsbegründung auf die erstinstanzlich angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1987, 3256 (I 125) weist auf ein Missverständnis der Beklagten hin. - BGH, 13.06.1957 - VII ZR 221/56
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 15 U 19/07
Für diese Beurteilung ist im Ausgangspunkt maßgeblich, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Grund zur Kreditkündigung nicht besteht, wenn die Umstände, die zur Kündigung herangezogen werden, dem Kreditgeber bereits im Zeitpunkt der Kreditgewährung bekannt waren (BGH NJW 2002, 1367; BGH WM 1957, 949 mwN). - BFH, 04.12.2001 - III R 47/00
EStG § 33a Abs. 1
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 15 U 19/07
Für diese Beurteilung ist im Ausgangspunkt maßgeblich, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Grund zur Kreditkündigung nicht besteht, wenn die Umstände, die zur Kündigung herangezogen werden, dem Kreditgeber bereits im Zeitpunkt der Kreditgewährung bekannt waren (BGH NJW 2002, 1367; BGH WM 1957, 949 mwN). - BGH, 06.07.2004 - XI ZR 254/02
Verwirkung des Anspruchs des Bürgschaftsgläubigers; Kündigung eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 15 U 19/07
Vielmehr ist in diesen Fällen die fristlose Kündigung des Sanierungsdarlehens nur dann gerechtfertigt, wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers seit dem Zeitpunkt, in dem das Kreditinstitut seine Mitwirkung an der Sanierung zugesagt hat, eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist, welche die Sanierung als nicht mehr aussichtsreich erscheinen lässt (BGH NJW 2004, 3782; BGH NJW 2004, 3779 mwN).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 28.06.2007 - 15 U 19/07 |
Verfahrensgang
- LG Baden-Baden, 20.12.2006 - 4 O 38/06
- OLG Karlsruhe, 28.06.2007 - 15 U 19/07
- BGH, 04.05.2009 - II ZR 166/07
Wird zitiert von ...
- KG, 26.08.2014 - 14 U 124/12
Suhrkamp-Streit zu Gesellschafter-Beschlüssen vom 17. November 2011
Will, wie hier, ein Minderheitsgesellschafter den von der Mehrheit gestellten Geschäftsführer aus wichtigem Grund entgegen der Willensbildung beim Mehrheitsgesellschafter abberufen, dann genügen dafür auch nicht einfache Pflichtenverstöße; eine Abberufung ist hier eher der Ausnahmefall (vgl. OLG Karlsruhe Urteil vom 28. Juni 2007, 15 U 19/07, BeckRS 2007, 15478).