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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 05.11.2007 - 15 U 19/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1422
OLG Oldenburg, 05.11.2007 - 15 U 19/07 (https://dejure.org/2007,1422)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05.11.2007 - 15 U 19/07 (https://dejure.org/2007,1422)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05. November 2007 - 15 U 19/07 (https://dejure.org/2007,1422)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Bereicherungsanspruch des vormaligen Schwiegersohns gegen seine ehemaligen Schwiegereltern wegen unentgeltlicher Arbeitsleistung beim Ausbau der für die Eheleute bestimmten Wohnung im Haus der Schwiegereltern

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Bereicherungsanspruch eines früheren Schwiegersohnes gegen die Schwiegereltern aufgrund einer Erbringung von Bauleistungen kurz vor dem Scheitern der Ehe

  • Judicialis

    BGB § 812 Abs. 1 S. 2 Alt 1

  • RA Kotz

    Ehewohnungsumbau im Haus der Schwiegereltern - Ausgleichsforderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1
    Bereicherungsanspruch nach Scheitern der Ehe wegen erheblicher Investitionen in das Haus der Schwiegereltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gescheiterte Investitionen in Haus der Schwiegereltern

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Hauseigentümer muss Ex-Schwiegersohn für Hausrenovierung entschädigen

  • anwaltzentrale.de (Kurzinformation)

    Erstattungsanspruch eines geschiedenen Ehemannes - wegen Renovierungs- und Umbauarb

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ex-Mann hat Zahlungsanspruch wegen Eigenbauleistung an Ehewohnung - Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung - Rechtlicher Grund für Eigenleistung nachträglich entfallen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 503
  • MDR 2008, 150
  • FamRZ 2008, 1440
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 05.08.2009 - 3 U 110/08

    Verwendungsersatzanspruch des Schwiegersohns des Grundstückseigentümers für den

    Den Entscheidungen lagen stets Konstellationen zugrunde, in denen die Nutzung der ausgebauten Räume durch den Leistenden und seine Familie vollständig aufgegeben war und in denen der Hauseigentümer anderweitigen Nutzen aus dem Ausbau ziehen konnte (etwa durch einen ertragsreicheren Verkauf des Objektes; vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 2008, 503 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 15 U 19/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,16814
OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 15 U 19/07 (https://dejure.org/2007,16814)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.09.2007 - 15 U 19/07 (https://dejure.org/2007,16814)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. September 2007 - 15 U 19/07 (https://dejure.org/2007,16814)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 314 BGB, § 490 BGB
    Darlehensvertrag: Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung: Auslegung einer nach der Kündigung getroffenen Vereinbarung

  • archive.org PDF

    Kontokündigung - Kreditkündigung

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 119 Abs. 2; ; BGB § 314; ; BGB § 314 Abs. 3; ; BGB § 490; ; BGB § 490 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 314 Abs. 3; BGB § 490 Abs. 1
    Darlehenskündigung wegen Vermögensverschlechterung bei einem Sanierungsdarlehen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Annehmbarkeit einer Vereinbarung über eine verbindliche Zahlungsverpflichtung bei noch ausstehender Klärung der Wirksamkeit einer ausgesprochenen fristlosen Kündigung; Annehmbarkeit einer Vereinbarung über eine verbindliche Zahlungsverpflichtung bei Abhängigkeit der ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 184/03

    Zulässigkeit der Kündigung eines Sanierungsdarlehens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 15 U 19/07
    Vielmehr ist in diesen Fällen die fristlose Kündigung des Sanierungsdarlehens nur dann gerechtfertigt, wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers seit dem Zeitpunkt, in dem das Kreditinstitut seine Mitwirkung an der Sanierung zugesagt hat, eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist, welche die Sanierung als nicht mehr aussichtsreich erscheinen lässt (BGH NJW 2004, 3782; BGH NJW 2004, 3779 mwN).
  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 15 U 19/07
    Die Verweisung in der Berufungsbegründung auf die erstinstanzlich angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1987, 3256 (I 125) weist auf ein Missverständnis der Beklagten hin.
  • BGH, 13.06.1957 - VII ZR 221/56
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 15 U 19/07
    Für diese Beurteilung ist im Ausgangspunkt maßgeblich, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Grund zur Kreditkündigung nicht besteht, wenn die Umstände, die zur Kündigung herangezogen werden, dem Kreditgeber bereits im Zeitpunkt der Kreditgewährung bekannt waren (BGH NJW 2002, 1367; BGH WM 1957, 949 mwN).
  • BFH, 04.12.2001 - III R 47/00

    EStG § 33a Abs. 1

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 15 U 19/07
    Für diese Beurteilung ist im Ausgangspunkt maßgeblich, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Grund zur Kreditkündigung nicht besteht, wenn die Umstände, die zur Kündigung herangezogen werden, dem Kreditgeber bereits im Zeitpunkt der Kreditgewährung bekannt waren (BGH NJW 2002, 1367; BGH WM 1957, 949 mwN).
  • BGH, 06.07.2004 - XI ZR 254/02

    Verwirkung des Anspruchs des Bürgschaftsgläubigers; Kündigung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2007 - 15 U 19/07
    Vielmehr ist in diesen Fällen die fristlose Kündigung des Sanierungsdarlehens nur dann gerechtfertigt, wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers seit dem Zeitpunkt, in dem das Kreditinstitut seine Mitwirkung an der Sanierung zugesagt hat, eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist, welche die Sanierung als nicht mehr aussichtsreich erscheinen lässt (BGH NJW 2004, 3782; BGH NJW 2004, 3779 mwN).
  • LG Kleve, 20.08.2019 - 4 O 123/18
    Daneben gelten im Hinblick auf die Kündigung der jeweiligen Darlehensverträge auch die Vorschriften des § 490 BGB und des § 314 BGB (OLG Frankfurt a. M. Urteil vom 13.09.2007, AZ.15 U 19/07, BeckRS 2011, 25384).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.06.2007 - 15 U 19/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,45764
OLG Karlsruhe, 28.06.2007 - 15 U 19/07 (https://dejure.org/2007,45764)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.06.2007 - 15 U 19/07 (https://dejure.org/2007,45764)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 15 U 19/07 (https://dejure.org/2007,45764)
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Wird zitiert von ...

  • KG, 26.08.2014 - 14 U 124/12

    Suhrkamp-Streit zu Gesellschafter-Beschlüssen vom 17. November 2011

    Will, wie hier, ein Minderheitsgesellschafter den von der Mehrheit gestellten Geschäftsführer aus wichtigem Grund entgegen der Willensbildung beim Mehrheitsgesellschafter abberufen, dann genügen dafür auch nicht einfache Pflichtenverstöße; eine Abberufung ist hier eher der Ausnahmefall (vgl. OLG Karlsruhe Urteil vom 28. Juni 2007, 15 U 19/07, BeckRS 2007, 15478).
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