Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 22.03.1990 - 15 U 195/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wettkampfsportarten; Fahrlässigkeitsmaßstab; Haftung für Verletzungen; Geringfügige Regelverstöße
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 418
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 14.11.2019 - 22 U 50/17
Zur Frage der Ersatzfähigkeit von Personenschäden, die eine Handballspielerin …
In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass nicht jede geringfügige Verletzung einer dem Schutz der Spieler dienenden Regel als fahrlässiges Verhalten zu bewerten ist, insbesondere dann nicht, wenn sie - wie häufig der Fall - aus Spieleifer, Unüberlegtheit, technischem Versagen, Übermüdung oder ähnlichen Gründen geschehen ist (OLG Frankfurt am Main 22.3.1990 - 15 U 195/88 -). - OLG Köln, 23.01.2002 - 17 U 29/01
Haftung eines Hallenhandballspielers bei Verletzung eines Gegenspielers
Dies gilt in ausgeprägter Weise beim Hallenhandball, bei dem - anders als bei dem die körperliche Berührung des Gegenspielers verbietenden Basketballspiel - der körperliche Einsatz erlaubt ist und dies notwendigerweise zu körperlichem Kontakt von Gegenspielern führt (…vgl. Mertens, in: Münchener Kommentar zum BGB, 2. Aufl., § 823 Rn. 329; BGH NJW 1975, 109, 111; NJW 1976, 957, 958 und 2161;… LG Marburg, a.a.O.; OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 418, 419).