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   OLG Frankfurt, 22.03.1990 - 15 U 195/88   

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https://dejure.org/1990,4152
OLG Frankfurt, 22.03.1990 - 15 U 195/88 (https://dejure.org/1990,4152)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.03.1990 - 15 U 195/88 (https://dejure.org/1990,4152)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. März 1990 - 15 U 195/88 (https://dejure.org/1990,4152)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wettkampfsportarten; Fahrlässigkeitsmaßstab; Haftung für Verletzungen; Geringfügige Regelverstöße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 276, § 823

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 418
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 14.11.2019 - 22 U 50/17

    Zur Frage der Ersatzfähigkeit von Personenschäden, die eine Handballspielerin

    In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass nicht jede geringfügige Verletzung einer dem Schutz der Spieler dienenden Regel als fahrlässiges Verhalten zu bewerten ist, insbesondere dann nicht, wenn sie - wie häufig der Fall - aus Spieleifer, Unüberlegtheit, technischem Versagen, Übermüdung oder ähnlichen Gründen geschehen ist (OLG Frankfurt am Main 22.3.1990 - 15 U 195/88 -).
  • OLG Köln, 23.01.2002 - 17 U 29/01

    Haftung eines Hallenhandballspielers bei Verletzung eines Gegenspielers

    Dies gilt in ausgeprägter Weise beim Hallenhandball, bei dem - anders als bei dem die körperliche Berührung des Gegenspielers verbietenden Basketballspiel - der körperliche Einsatz erlaubt ist und dies notwendigerweise zu körperlichem Kontakt von Gegenspielern führt (vgl. Mertens, in: Münchener Kommentar zum BGB, 2. Aufl., § 823 Rn. 329; BGH NJW 1975, 109, 111; NJW 1976, 957, 958 und 2161; LG Marburg, a.a.O.; OLG Frankfurt NJW-RR 1991, 418, 419).
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