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   OLG Köln, 10.07.2012 - 15 U 204/11   

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https://dejure.org/2012,60529
OLG Köln, 10.07.2012 - 15 U 204/11 (https://dejure.org/2012,60529)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.07.2012 - 15 U 204/11 (https://dejure.org/2012,60529)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Juli 2012 - 15 U 204/11 (https://dejure.org/2012,60529)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Haftungsreduzierung/Versicherung; Rechtsdienstleistungsgesetz/RBerG; Zustellung/Abholung; Winterreifen; Internetangebote

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 212/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Die gegen die Schwacke-Liste vorgebrachten Einwände sind den Parteien bekannt und waren bereits vielfach Gegenstand gerichtlicher Verfahren auch vor dem Oberlandesgericht Köln (vgl. u.a. OLG Köln, Urteile vom 08.11.2011, 15 U 39/11 und 15 U 54/11, Urteil vom 10.07.2012, 15 U 204/11).

    Auch insoweit soll nicht erneut auf die in der Rechtsprechung und Literatur bekannten und bereits vielfach in anderen Verfahren des Senates (vgl. u.a. OLG Köln, Urteile vom 08.11.2011, 15 U 39/11 und 15 U 54/11, Urteil vom 10.07.2012, 15 U 204/11) diskutierten Bedenken eingegangen werden.

    Soweit der Senat die Erstattungsfähigkeit dieser Nebenkosten zuletzt mit der Begründung abgelehnt hat, dass die Autovermieter verpflichtet seien, den jeweiligen Mietern die Unfallersatzfahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand zu überlassen (vgl. u.a. Urteil vom 14.06.2011, 15 U 9/11, und Urteil vom 10.07.2012, 15 U 204/11), hält der Senat daran nicht fest.

    Das Risiko der erneuten Verwicklung in einen insbesondere allein oder jedenfalls mitverschuldeten Schadensfall mit dem angemieteten Ersatzwagen ist grundsätzlich als erheblich und ebenfalls unfallbedingt anzusehen (Urteile des Senates vom 18 .03.2008, 15 U 145/07, und vom 10.07.2012, 15 U 204/11).

  • OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 186/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Insoweit ist die Klägerin im Hinblick auf § 79 Abs. 1 Satz 2 ZPO auch zu der gerichtlichen Geltendmachung der abgetretenen Forderungen befugt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10.07.2012, 15 U 204/11, n.v.).

    Die gegen die Schwacke-Liste vorgebrachten Einwände sind den Parteien bekannt und waren bereits vielfach Gegenstand gerichtlicher Verfahren auch vor dem Oberlandesgericht Köln (vgl. u.a. OLG Köln, Urteile vom 08.11.2011, 15 U 39/11 und 15 U 54/11, Urteil vom 10.07.2012, 15 U 204/11).

    Auch insoweit soll nicht erneut auf die in der Rechtsprechung und Literatur bekannten und bereits vielfach in anderen Verfahren des Senates (vgl. u.a. OLG Köln, Urteile vom 08.11.2011, 15 U 39/11 und 15 U 54/11, Urteil vom 10.07.2012, 15 U 204/11) diskutierten Bedenken eingegangen werden.

    Soweit der Senat die Erstattungsfähigkeit dieser Nebenkosten zuletzt mit der Begründung abgelehnt hat, dass die Autovermieter verpflichtet seien, den jeweiligen Mietern die Unfallersatzfahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand zu überlassen (vgl. u.a. Urteil vom 14.06.2011, 15 U 9/11, und Urteil vom 10.07.2012, 15 U 204/11), hält der Senat daran nicht fest.

    Das Risiko der erneuten Verwicklung in einen insbesondere allein oder jedenfalls mitverschuldeten Schadensfall mit dem angemieteten Ersatzwagen ist grundsätzlich als erheblich und ebenfalls unfallbedingt anzusehen (Urteile des Senates vom 18.03.2008, 15 U 145/07, und vom 10.07.2012, 15 U 204/11).

  • OLG Köln, 01.08.2013 - 15 U 9/12

    Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

    Die gegen die Schwacke-Liste vorgebrachten Einwände sind den Parteien bekannt und waren bereits vielfach Gegenstand gerichtlicher Verfahren auch vor dem Oberlandesgericht Köln (vgl. u.a. OLG Köln, Urteile vom 08.11.2011, 15 U 39/11 und 15 U 54/11, Urteil vom 10.07.2012, 15 U 204/11).

    Auch insoweit soll nicht erneut auf die in der Rechtsprechung und Literatur bekannten und bereits vielfach in anderen Verfahren des Senates (vgl. u.a. OLG Köln, Urteile vom 08.11.2011, 15 U 39/11 und 15 U 54/11, Urteil vom 10.07.2012, 15 U 204/11) diskutierten Bedenken eingegangen werden.

    Soweit der Senat die Erstattungsfähigkeit dieser Nebenkosten zuletzt mit der Begründung abgelehnt hat, dass die Autovermieter verpflichtet seien, den jeweiligen Mietern die Unfallersatzfahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand zu überlassen (vgl. u.a. Urteil vom 14.06.2011, 15 U 9/11, und Urteil vom 10.07.2012, 15 U 204/11), hält er daran nicht fest.

    Das Risiko der erneuten Verwicklung in einen insbesondere allein oder jedenfalls mitverschuldeten Schadensfall mit dem angemieteten Ersatzwagen ist grundsätzlich als erheblich und ebenfalls unfallbedingt anzusehen (Urteile des Senates vom 18.03.2008, 15 U 145/07, und vom 10.07.2012, 15 U 204/11).

  • OLG Köln, 10.11.2016 - 15 U 59/16

    Umfang des Schadensersatzes bei einem Verkehrsunfall

    Das Risiko der erneuten Verwicklung in einen insbesondere allein oder jedenfalls mitverschuldeten Schadensfall mit dem angemieteten Ersatzwagen ist grundsätzlich als erheblich und ebenfalls unfallbedingt anzusehen (Urteile des Senates vom 18.03.2008, 15 U 145/07 , und vom 10.07.2012, 15 U 204/11 ).".

    Soweit der Senat die Erstattungsfähigkeit dieser Nebenkosten zuletzt mit der Begründung abgelehnt hat, dass die Autovermieter verpflichtet seien, den jeweiligen Mietern die Unfallersatzfahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand zu überlassen (vgl. u.a. Urteil vom 14.06.2011, 15 U 9/11 , und Urteil vom 10.07.2012, 15 U 204/11 ), hält er daran nicht fest.

  • LG Meiningen, 24.08.2017 - 4 S 171/16

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schadensgeringhaltungspflichtverletzung bei

    Die Prüfung kann sich vielmehr darauf beschränken, ob spezifische, in der Situation der Anmietung eines "Unfallersatzfahrzeugs" regelmäßig anfallende Mehrleistungen beim KfZ-Vermieter aus betriebswirtschaftlicher Sicht allgemein einen (pauschalen) Aufschlag rechtfertigen (BGH, NJW 2008, 2910 = VersR 2008, 1370 = MDR 2008, 1154 = Schaden-Praxis 2008, 367 = DAR 2008, 643), wobei alleine die ggf. ungewisse Dauer der Anmietzeit für sich keinen Aufschlag rechtfertigt (OLG Köln, Urteil vom 10. Juli 2012 - 15 U 204/11 -, juris).
  • OLG Köln, 14.07.2016 - 15 U 27/16
    Soweit der Senat die Erstattungsfähigkeit dieser Nebenkosten zuletzt mit der Begründung abgelehnt hat, dass die Autovermieter verpflichtet seien, den jeweiligen Mietern die Unfallersatzfahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand zu überlassen (vgl. u.a. Urteil vom 14.06.2011, 15 U 9/11, und Urteil vom 10.07.2012, 15 U 204/11), hält der Senat daran nicht fest.
  • AG Köln, 26.01.2016 - 268 C 164/15

    Unfallregulierung, Mietwagen

    Soweit das OLG Köln die Erstattungsfähigkeit dieser Nebenkosten mit der Begründung abgelehnt hatte, dass die Autovermieter verpflichtet seien, den jeweiligen Mietern die Unfallersatzfahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand zu überlassen (vgl. u.a. Urteil vom 14.06.2011, 15 U 9/11, und Urteil vom 10.07.2012, 15 U 204/11), wird an dieser Rechtsprechung seit der Entscheidung des OLG Köln vom 30.07.2013 nicht mehr festgehalten.
  • AG Bergisch Gladbach, 04.06.2019 - 68 C 302/18

    Unfallregulierung, Sachverständigengutachten, Kostenpauschale, Abschleppkosten

    Angesichts des Umstandes, dass Mietwagenunternehmen bis in die Abendstunden und auch an Wochenenden für die Anmietung eines Fahr zeugs telefonisch erreichbar sind, lässt sich nicht erkennen, dass die Anmietung.in einer durch die Besonderhelten der Unfallsituation geprägten Eilbedürftigkeit und Notlage erfolgte (vgl. OLG Köln, Urteil vom 10. Juli 2012 - 15 U 204/11 -r, Rn. 28, jurls).
  • AG Bonn, 07.09.2017 - 115 C 66/17
    Die gegen die Schwacke-Liste vorgebrcchten Einwände sind den Parte.ien bekannt und warcn bereits vielfach Gegenstand gerichtlicher Vertahren auch vor dem Oberlandesgericht Köln (vgl, u,ar, OLG Köln, lJrteite vom 08.11,2011, 15 IJ 3g/11 und 15 u 54/11, lJrteit vom 10.07.2012, 15 U 204/11), Auf diese soll daher zur Vermeidung von Wiederholungen im Einzelnen nicht mehr eingegangert werden.

    Auch inSoweit solil nicht emeut auf, die in der Rechtsprcchung und Llteratur bekan'nten und bereits 'vielfach in ahderen Verfehren des Senafes (vgl. u.a. OLG Kötn, lJfteile vom 08.11.2A11, 15 U 39/11 und 15 U 54/11, Urteil vom 10.07.2012, 15 U 204/11) diskutierten Bedenken eingegangert werdon.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2013 - L 3 U 1997/12
    Die Berufungen des Klägers gegen die Urteile des Sozialgerichts Karlsruhe vom 04. April 2012 (S 15 U 204/11 sowie S 15 U 206/11) werden zurückgewiesen.

    Am 13.01.2011 hat der Kläger zwei Klagen zum Sozialgericht Karlsruhe erhoben (S 15 U 204/11 betreffend die Anosmie, S 15 U 206/11 betreffend die BKen 4301 und 4302).

  • AG Köln, 06.10.2015 - 268 C 96/15

    Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten laut Schwackeliste

  • AG Köln, 17.12.2015 - 271 C 227/15

    Erstattung von Mietwagenkosten aus Verkehrsunfällen als Schadensersatz für die

  • OLG Köln, 20.05.2014 - 15 U 16/14

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfällen

  • AG Wuppertal, 23.02.2021 - 31 C 102/20
  • AG Leverkusen, 31.05.2016 - 20 C 11/15
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