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   OLG Düsseldorf, 14.07.1989 - 15 U 205/88   

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OLG Düsseldorf, 14.07.1989 - 15 U 205/88 (https://dejure.org/1989,9909)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.07.1989 - 15 U 205/88 (https://dejure.org/1989,9909)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juli 1989 - 15 U 205/88 (https://dejure.org/1989,9909)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1990, 74
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 12.02.2020 - 14 U 179/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall; Anspruchsübergang auf den

    In dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14. Juli 1989 - 15 U 205/88 - hatte der Versicherer den einzig angemeldeten Schadensersatzanspruch voll befriedigt und sich der Geschädigte über sieben Jahre danach nicht mehr gemeldet.
  • OLG Naumburg, 08.07.2013 - 9 W 5/13

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Gerichtliche Feststellung der Verpflichtung zum

    Das trifft etwa dann zu, wenn die Erteilung eines schriftlichen Bescheides durch den Versicherer keinen vernünftigen Sinn mehr hätte und nur eine reine Förmelei wäre, weil der Geschädigte auf einen Bescheid des Versicherers nicht mehr wartet (OLG Düsseldorf, Urteil 14.07.1989, 15 U 205/88, NZV 1990, 74).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2020 - 22 U 222/19

    Anforderungen an die schriftliche Entscheidung des Versicherers gemäß § 115 Abs.

    In der Rechtsprechung wird z. B. davon ausgegangen, dass sich der Geschädigte dann nach Treu und Glauben nicht mehr auf die Hemmung berufen kann, wenn er nach dem Zeitpunkt, zu dem alle Beteiligten der Schadensregulierung übereinstimmend von deren Abschluss ausgegangen sind, mehr als zehn Jahre nicht erneut einen weiteren Anspruch angemeldet hat (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.11.2007 - 1 U 81/07, zitiert nach juris, Rz. 7), wenn der Geschädigte nach in periodischen Abständen geleisteten Zahlungen nach geführter Korrespondenz in der Folgezeit über neunzehn Jahre lang keinerlei Ansprüche mehr erhoben hat (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18.07.2001 - 9 U 95/00, zitiert nach juris, Rz. 34) oder der Geschädigte sich über sieben Jahre nach voller Befriedigung des einzig angemeldeten Schadens nicht mehr gemeldet hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.07.1989 - 15 U 205/88).
  • OLG Celle, 27.09.2005 - 14 U 59/05

    Berufung auf eine dauerhafte Hemmung der dreijährigen Verjährungsfrist durch

    Denn wie der Bundesgerichtshof verschiedentlich entschieden hat (vgl. BGH VersR 1977, 335, 336; 1978, 93, 94; 1982, 1006; ebenso OLG Düsseldorf, NZV 1990, 74), verhindert es die formstrenge Regelung des § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG nicht, das Verhalten des Geschädigten, der sich auf das Fehlen einer schriftlichen Entscheidung beruft, an Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu messen.
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