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   OLG Köln, 26.06.2012 - 15 U 223/11   

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https://dejure.org/2012,87129
OLG Köln, 26.06.2012 - 15 U 223/11 (https://dejure.org/2012,87129)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.06.2012 - 15 U 223/11 (https://dejure.org/2012,87129)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - 15 U 223/11 (https://dejure.org/2012,87129)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Restwerklohn für erbrachte Arbeiten im Zuge des Neubaus einer Brücke über der Bundesautobahn A 4 i.R.d. Leistungsbeschreibung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Von den Vorgaben des LV abgewichen: Auftragnehmer geht komplett leer aus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Mehrvergütung bei eigenmächtiger Abweichung vom Leistungsverzeichnis! (IBR 2015, 347)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 346/01

    Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer einseitigen Leistungsänderung durch den

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2012 - 15 U 223/11
    Erforderlich aber auch ausreichend ist, dass der Auftragnehmer die nicht beauftragten Arbeiten nach Art und Umfang so beschreibt, dass der Auftraggeber rechtzeitig informiert wird und so die Möglichkeit hat, billigere Alternativen zu wählen; für den Schutz des Auftraggebers ist es ausreichend, wenn für ihn deutlich wird, dass die Leistungen nicht unentgeltlich erbracht werden (BGH, Urteil vom 27.11.2003, VII ZR 346/01, zitiert nach juris Rn 34, 38).

    Entbehrlich ist eine Anzeige ausnahmsweise dann, wenn der Auftraggeber bereits von der Durchführung oder unmittelbar bevorstehenden Verwirklichung der außervertraglichen Arbeiten Kenntnis hat, da dann die mit der Anzeige bezwecke Schutzfunktion entfällt (Ingenstau/Korbion, a.a.O., § 2 Nr. 8 VOB/B Rn 37; Werner/Pastor, a.a.O, Rn 2413; BGH, Urteil vom 27.11.2003, VII ZR 346/01, zitiert nach juris Rn 38).

  • BGH, 23.06.1994 - VII ZR 163/93

    Anforderungen an die Unverzüglichkeit einer Anzeige

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2012 - 15 U 223/11
    Bei einem auf den Vergabeverfahren der VOB/A beruhenden Vertragsschluss - vorliegend §§ 3, 3 b VOB/A - ist die Ausschreibung zugrunde zu legen, wie sie der maßgebliche Empfängerkreis verstehen musste (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.1994, VII ZR 163/93, zitiert nach juris Rn 9 ff.).

    Nach überwiegender Auffassung ist die unverzügliche Anzeige echte Anspruchsvoraussetzung; in Anlehnung an § 121 BGB ist "unverzüglich" nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dahingehend zu verstehen, dass die Leistung unter Berücksichtigung der für Prüfung und Begründung der Erforderlichkeit notwendigen Zeit so bald anzuzeigen ist, als es dem Auftragnehmer nach den Umständen möglich und zumutbar ist (BGH, Urteil vom 23.06.1994, VII ZR 163/93, zitiert nach juris Rn 17).

  • OLG Dresden, 03.12.2004 - 9 U 3114/98

    Aufforderung zur Weiterarbeit: Änderungsanordnung?

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2012 - 15 U 223/11
    Rein passives Verhalten stellt keine Anordnung dar, es sei denn die Vertragspartner stellen sich stillschweigend auf die neue Situation ein (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2009, 23 U 47/08, zitiert nach juris Rn 28; OLG Dresden, Urteil vom 03.12.2004, 9 U 3114/98, zitiert nach juris Rn 80 ff, Ingenstau/Korbion, a.a.O., § 2 Nr. 5 Rn 12; Preussner/Kandel, Beck´scher Online-Kommentar VOB/B, Stand 11/2011, § 2 Rn 43 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2009 - 23 U 47/08

    Anforderungen an die Form von Anordnungen des Auftraggebers

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2012 - 15 U 223/11
    Rein passives Verhalten stellt keine Anordnung dar, es sei denn die Vertragspartner stellen sich stillschweigend auf die neue Situation ein (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2009, 23 U 47/08, zitiert nach juris Rn 28; OLG Dresden, Urteil vom 03.12.2004, 9 U 3114/98, zitiert nach juris Rn 80 ff, Ingenstau/Korbion, a.a.O., § 2 Nr. 5 Rn 12; Preussner/Kandel, Beck´scher Online-Kommentar VOB/B, Stand 11/2011, § 2 Rn 43 ff.).
  • OLG Brandenburg, 25.08.2011 - 12 U 69/10

    Anspruch des Auftragnehmers aus Anordnung des Auftraggebers betreffend die

    Auszug aus OLG Köln, 26.06.2012 - 15 U 223/11
    Nicht ausreichend ist hingegen eine bloße Entgegennahme der Leistung; im Allgemeinen ist auch ein gemeinsames Aufmaß noch kein Anerkenntnis im Sinne dieser Vorschrift, da es nur dazu dient, den Umfang der tatsächlich ausgeführten Arbeiten festzustellen (Ganten/Jagenburg/Motzke, VOB/B, 2. Auflage, 2008, § 2 Nr. 8 Rn 51; Ingenstau/Korbion, a.a.O., § 2 Nr. 8, Rn 22 ff.; Rn 25; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 25.08.2011, 12 U 69/10, zitiert nach juris Rn 4).
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