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   OLG Düsseldorf, 17.11.2003 - I-15 U 225/02, 15 U 225/02   

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https://dejure.org/2003,3790
OLG Düsseldorf, 17.11.2003 - I-15 U 225/02, 15 U 225/02 (https://dejure.org/2003,3790)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.11.2003 - I-15 U 225/02, 15 U 225/02 (https://dejure.org/2003,3790)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. November 2003 - I-15 U 225/02, 15 U 225/02 (https://dejure.org/2003,3790)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Parallelität von Bestellungs- und Anstellungszuständigkeit; Vorlegen einer Vollmachtsurkunde zur Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes; Originär organschaftliche Vertretungsbefugnis; Ermächtigung eines Aufsichtsratsvorsitzenden zur Übermittlung und rechtsgeschäftlichen ...

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung eines AG-Vorstands durch Aufsichtsratsvorsitzenden ohne Vorlage einer Vollmachtsurkunde

  • Judicialis

    AktG § 23 Abs. 4; ; AktG § ... 84 Abs. 1; ; AktG § 84 Abs. 1 S. 5; ; AktG § 84 Abs. 3 S. 5; ; AktG § 87 Abs. 2; ; AktG § 107 Abs. 2; ; AktG § 107 Abs. 3; ; AktG § 112; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB §§ 164 ff; ; BGB § 174; ; BGB § 174 Abs. 1; ; BGB § 174 S. 1; ; BGB § 174 S. 2; ; BGB § 286; ; BGB § 288 a.F.; ; BGB § 291 a.F.; ; BGB § 362

  • rewis.io
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristlose Kündigung eines Vorstandsmitglieds: Unwirksamkeit wegen fehlenden Nachweises der Einzelbevollmächtigung des Aufsichtsratsvorsitzenden zur Übermittlung der Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zulässigkeit der Herabsetzung der Bezüge des Vorstandes sowie zur Zulässigkeit der fristlosen Kündigung des Dienstvertrages durch den Aufsichtsratsvorsitzenden einer AG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung durch Aufsichtsrat, Aufsichtsratsbeschluss, Außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages, Beendigung des Anstellungsvertrages, Beendigung des Anstellungsvertrags aus wichtigem Grund, BGB § 174 S 1 u. 2, Vertretung durch den Aufsichtsrat

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1850
  • DB 2004, 920
  • NZG 2004, 141
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 27.10.2015 - II ZR 296/14

    Aktiengesellschaft: Voraussetzungen, Durchführung und Angemessenheit einer

    Der Aufsichtsrat soll mit der Regelung des § 87 Abs. 2 AktG eine Handhabe erhalten, unter Abweichung von dem Grundsatz "pacta sunt servanda" den Vorstand im Rahmen von dessen Treuepflicht (vgl. Fleischer in Fleischer, Handbuch des Vorstandsrechts, 2006, § 9 Rn. 2) an dem Schicksal der Gesellschaft teilhaben zu lassen (OLG Düsseldorf, ZIP 2004, 1850, 1854; MünchKommAktG/Spindler, 4. Aufl., § 87 Rn. 159; Weller, NZG 2010, 7, 10 f.; Diller, NZG 2009, 1006, 1007).
  • OLG Stuttgart, 01.10.2014 - 20 U 3/13

    Aktiengesellschaft: Anforderungen an die Ermessensentscheidung des Aufsichtsrats

    Insoweit wäre auch - entgegen dem Landgericht - allein in der Tatsache einer etwaigen Ungleichbehandlung zwischen amtierenden und ausgeschiedenen Vorständen nicht per se eine pflichtwidrige Ermessensausübung zu sehen, soweit sich diese Differenzierung nachvollziehbar begründen lässt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2003 - 15 U 225/02 = NZG 2004, 141; Seibt in Schmidt/Lutter, AktG, 2. Aufl. 2010, § 87 Rn. 19; Mertens/Cahn in Kölner Kommentar zum AktG, 3. Aufl. 2010, § 87 Rn. 98; Diller NZG 2009, 1006, 1008).

    Aufgrund des mit der Neubestimmung der Vorstandsbezüge nach § 87 Abs. 2 AktG verbundenen erheblichen Eingriffs in den Anstellungsvertrag und damit in den Grundsatz der Vertragstreue ("pacta sunt servanda") ist diese Vorschrift insgesamt restriktiv unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen auch ausgeschiedener Vorstandsmitglieder auszulegen und darf nicht zu übermäßigen Kürzungen der Vorstandsgehälter herangezogen werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2003 - 15 U 225/02 = NZG 2004, 141; Fleischer in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl. 2010, § 87 Rn. 60; Mertens/Cahn in Kölner Kommentar zum AktG, 3. Aufl. 2010, § 87 Rn. 94 u. 104; Hüffer, AktG, 11. Aufl. 2014, § 87 Rn. 24; Diller NZG 2009, 1006, 1007; Dauner-Lieb/Friedrich NZG 2010, 688, 689).

    Insbesondere ist es nicht zu rechtfertigen, den Vorständen ein Sonderopfer abzuverlangen, welches diese im Ergebnis unter das Gehalt leitender Angestellter des Unternehmens - die keine Gehaltskürzung nach § 87 Abs. 2 AktG zu befürchten haben - absinken lassen würde (vgl. BT-Drs. 16/13433 S. 10; vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2003 - 15 U 225/02 = NZG 2004, 141; Fleischer in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl. 2010, § 87 Rn. 74; Koch WM 2010, 49, 57).

    Der Senat vermag auch keine eigene Entscheidung über die angemessene Reduzierung der Vorstandsbezüge zu treffen, ohne dass es insoweit darauf ankommt, ob die Regelung des § 87 Abs. 2 AktG ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht im Sinne des § 315 BGB beinhaltet (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2003 - 15 U 225/02 = NZG 2004, 141; Seibt in Schmidt/Lutter, AktG, 2. Aufl. 2010, § 87 Rn. 20; Würdinger in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 315 Rn. 51; Diller NZG 2009, 1006, 1007) oder die Vorschrift wertungsmäßig eher als typisierter Fall des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anzusehen ist (Mertens/Cahn in Kölner Kommentar zum AktG, 3. Aufl. 2010, § 87 Rn. 94; Fleischer in Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl. 2010, § 87 Rn. 60; Rieble in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, § 315 Rn. 218; Dauner-Lieb/Friedrich NZG 2010, 688, 691; Weller NZG 2010, 7, 8).

  • OLG Frankfurt, 02.05.2011 - 21 W 3/11

    Zur Angemessenheit einer Abfindung für Minderheitsaktionäre nach der

    74 Ferner sind die fiktiv im Fall einer Veräußerung anfallenden betrieblichen Steuern entgegen der Auffassung des Antragstellers zu 21) zu recht von der Antragsgegnerin bei der Ermittlung des Wertes des nicht betriebsnotwendigen Vermögens abgezogen worden (vgl. BGHZ 156, 57; OLG Düsseldorf, AG 2004, 321, 324; Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 5. Aufl., 2009, S. 302).

    Bereits aufgrund der oben genannten gefestigten Rechtsprechung zur Frage der Berücksichtigung von Steuern bei der Ermittlung des Wertes des nicht betriebsnotwendigen Vermögens (vgl. BGHZ 156, 57; OLG Düsseldorf, AG 2004, 321, 324) war demgemäß auch dem Antrag des Antragstellers zu 21) auf (erneute) Anhörung des sachverständigen Prüfers und weitere sachkundiger Personen zu diesem Thema nicht nachzugehen.

  • OLG Köln, 13.08.2015 - 18 U 153/14

    Wirksamkeit der Kündigung des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers einer

    Obgleich in der Bekanntmachung keine eigene Willenserklärung, sondern lediglich die Kundgabe der Willensbildung der Gesellschafterversammlung an den Geschäftsführer liegt, kann die Bekanntgabe der Abberufung zumindest dann in entsprechender Anwendung § 174 ZPO zurückgewiesen werden, wenn sie nicht durch die Gesellschafterversammlung als dem zuständigen Gremium selbst, sondern in deren Auftrag von einer davon verschiedenen dritten Person vorgenommen wird (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2003 - 15 U 225/02, NZG 2004, 141-146, zitiert nach juris, Rn. 26; Zöllner/Noack in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Auflage 2013, § 38 Rn. 43; Uwe H. Schneider/Sven H. Schneider in: Scholz, GmbHG, 11. Auflage 2014, § 38 Rn. 29; Stephan/Tieves in: Münchener Kommentar zum GmbHG, 1. Auflage 2012, § 38 Rn. 46f).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2012 - 16 U 177/10

    Kündigung des Anstellungsvertrages mit dem Vorstand einer Aktiengesellschaft aus

    Die Beifügung einer Vollmacht gemäß § 174 BGB, wie vom Kläger (erstinstanzlich) geltend gemacht, ist nicht erforderlich, weil er satzungsgemäß zur Abgabe der Kündigungserklärung im Namen des Aufsichtsrates ausdrücklich bevollmächtigt war und hierdurch dem Schutzgedanken des § 174 BGB, dem Kündigungsempfänger Gewissheit darüber zu verschaffen, ob der Erklärende wirklich zur Abgabe der Kündigungserklärung bevollmächtigt ist und der Vertretene die Erklärung gegen sich geltend lassen muss, Genüge getan ist (vgl. OLG Düsseldorf Urt. v. 17.11.2003, 15 U 225/02, ZIP 2004, 1850 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 6 U 205/11

    Inanspruchnahme des Vorstandes einer Aktiengesellschaft wegen unter Missachtung

    Jede derartige Delegation der originären, sich aus den §§ 87 Abs. 1, 112 Abs. 1 AktG ergebenden Aufgaben des Aufsichtsrates auf eine Person außerhalb dieses Gremiums verstößt nämlich gegen die ausdrückliche Regelung des § 111 Abs. 5 AktG, wonach die Mitglieder des Aufsichtsrates ihre organschaftlichen Pflichten nicht durch andere wahrnehmen lassen können (BGHZ 12, 327 ff. = NJW 1954, 797 ff., 798; OLG Düsseldorf, NZG 2004, 141, 142 = juris Rn 21; OLG Stuttgart, AG 1993, 85 = juris Rn 27; MüKoAktG/Habersack, 3. Auflage, § 112 AktG Rn 23; KölnKomm/Mertens, 2. Auflage, § 112 AktG Rn 30).
  • OLG Frankfurt, 09.11.2015 - 25 W 58/15

    Keine einstweilige Verfügung auf Zurverfügungstellung einer Räumlichkeit zur

    § 174 BGB gibt dem Adressaten des einseitigen Rechtsgeschäfts daher die Möglichkeit an die Hand, diese Ungewissheit selbst zu beseitigen (OLG Düsseldorf NZG 2004, 141, 143 [OLG Düsseldorf 17.11.2003 - I-15 U 225/02] ).
  • LG München I, 27.12.2012 - 5 HKO 20845/11

    Abbruch von Vertragsverhandlungen: Schadensersatzanspruch eines Bewerbers für ein

    Eine Delegation der Entscheidung über den Abschluss eines derartigen Vorstandsdienstvertrages ist nicht möglich; sie muss stets dem gesamten Aufsichtsrat vorbehalten bleiben (vgl. BGH WM 1993, 1630, 1632; OLG Düsseldorf NZG 2004, 141, 142; Spindler in: Spindler/Stilz, 2. Aufl., Rdn. 30 zu § 112; Habersack in: Münchener Kommentar zum AktG, 3. Aufl., Rdn. 23 zu § 112; Bauer/Krieger, ZIP 2004, 1247, 1248).
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