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   OLG Düsseldorf, 20.06.2012 - I-15 U 25/11   

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https://dejure.org/2012,53047
OLG Düsseldorf, 20.06.2012 - I-15 U 25/11 (https://dejure.org/2012,53047)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.2012 - I-15 U 25/11 (https://dejure.org/2012,53047)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - I-15 U 25/11 (https://dejure.org/2012,53047)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Zur Produkthaftung wegen eines Produktionsfehlers bei einem Herzschrittmacher

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ProdHaftG § 3
    Ansprüche wegen Funktionsstörungen eines Herzschrittmachers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 238/03

    Produkthaftung für fehlerhafte Grillanzünder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2012 - 15 U 25/11
    Der Haftungsgrund dieser Norm liegt in dem mit der Kennzeichnung verbundenen Rechtsschein besonderer Verantwortung für die Produktsicherheit ( BGH, Urteil vom 21.06.2005, VI ZR 238/03, NJW 2005, 2695; Staudingen-Oechsler, a.a.O., § 4 ProdHaftG, Rd. 54 ).

    Nach dem Sinn und Zweck der Regelung soll damit der Geschädigte - meist Verbraucher - von den Mühen befreit werden, den tatsächlichen Hersteller zur Verfolgung seines Schadensersatzanspruches ermitteln zu müssen, und eine Entlastung hinsichtlich des Insolvenzrisikos in Bezug auf diesen Hersteller erfahren, wenn der Quasi-Hersteller für das konkrete Produkt unter Herausstellen eines eigenen Renommees den Anschein erweckt hat, einen Einfluss auf die Qualität des Produktes und seinen Herstellungsprozess gehabt zu haben ( BGH, Urteil vom 21.06.2005, VI ZR 238/03, in NJW 2005, 3179 ).

  • OLG Hamm, 26.10.2010 - 21 U 163/08

    Begriff des Herstellers i.S. von § 4 Abs. 1 ProdHaftG

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2012 - 15 U 25/11
    Mehrere Obergerichte (OLG Frankfurt, Urteil vom 20.05.2010, 1 U 99/09, MPR 2010, 211; OLG München vom 21.07.2009, 18 U 1549/09, aufgehoben vom BGH durch Urteil vom 13.07.2010, MDR, 2010, 1072; OLG Hamm, Urteil vom 26.10.2010, 21 U 163/08, VersR 2011, 637 ) haben sich in den vergangenen Jahren mit dem Fehlerbegriff des § 3 Abs. 1 ProdHaftG im Zusammenhang mit Herzschrittmacher betreffende Sicherheitswarnungen auseinandergesetzt, für den Fehlerbegriff verschiedene Ansatzpunkte gewählt und sind zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen.

    Ausschlaggebend ist dabei, dass der Herzschrittmacher nach Art des Gebrauchs regelmäßig in den menschlichen Körper eingesetzt wird ( OLG Hamm, Urteil vom 26.10.2010, 21 U 163/08 ).

  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 24/83

    Kausalität der unterbliebenen Aufklärung eines Patienten für eine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2012 - 15 U 25/11
    Zwar ist anerkannt, dass bei Vorhandensein einer Schadensanlage, die zum gleichen Schaden geführt haben würde ( sog. Reserveursache ), die Schadensersatzpflicht auf die Nachteile beschränkt ist, die durch den früheren Schadenseintritt bedingt sind ( BGH, Urteil vom 23.10.1984, VI ZR 24/83, NJW 1985, 676 ).
  • LG Düsseldorf, 03.02.2011 - 3 O 182/10

    Produkthaftung im Zusammenhang mit einem Defibrillator

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2012 - 15 U 25/11
    Die Beklagte beantragt, 1 unter Abänderung des am 03.02.2011 verkündeten und am 09.02.2011 zugestellten Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 03.02.2011, AZ.: 3 O 182/10, die Klage abzuweisen.
  • OLG Frankfurt, 20.05.2010 - 1 U 99/09

    Produkthaftung für potenziell funktionsuntüchtige Herzschrittmacher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2012 - 15 U 25/11
    Mehrere Obergerichte (OLG Frankfurt, Urteil vom 20.05.2010, 1 U 99/09, MPR 2010, 211; OLG München vom 21.07.2009, 18 U 1549/09, aufgehoben vom BGH durch Urteil vom 13.07.2010, MDR, 2010, 1072; OLG Hamm, Urteil vom 26.10.2010, 21 U 163/08, VersR 2011, 637 ) haben sich in den vergangenen Jahren mit dem Fehlerbegriff des § 3 Abs. 1 ProdHaftG im Zusammenhang mit Herzschrittmacher betreffende Sicherheitswarnungen auseinandergesetzt, für den Fehlerbegriff verschiedene Ansatzpunkte gewählt und sind zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen.
  • OLG Köln, 22.11.2011 - 15 U 91/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2012 - 15 U 25/11
    In dem Verfahren I - 15 U 91/11, das drei unterschiedliche Patienten betraf, sind reine Behandlungskosten für die Wechsel von Schrittmachern und Defibrillatoren von 3.053,43 EUR, 3.076,42 EUR und 10.329,03 EUR angefallen.
  • BGH, 30.07.2013 - VI ZR 327/12

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 AEUV folgende Fragen

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf - Berufungsgericht - hat auf die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten mit Urteil vom 20. Juni 2012 (Aktenzeichen I-15 U 25/11) das erstinstanzliche Urteil teilweise abgeändert und die Verurteilung der Beklagten in Höhe von (nur) 5.952,80 EUR nebst Zinsen aufrechterhalten.
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