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   OLG Frankfurt, 21.03.2012 - 15 U 258/10   

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https://dejure.org/2012,42942
OLG Frankfurt, 21.03.2012 - 15 U 258/10 (https://dejure.org/2012,42942)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.03.2012 - 15 U 258/10 (https://dejure.org/2012,42942)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. März 2012 - 15 U 258/10 (https://dejure.org/2012,42942)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2012 - 15 U 258/10
    Dabei kann dahinstehen, ob der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 2006, 2839 mwN.), den Verkäufer eines Gebrauchtwagens treffe ohne Vorliegen besonderer Anhaltspunkte für einen Unfallschaden nicht die Obliegenheit, das zum Verkauf (bzw. Ankauf) angebotene Fahrzeug auf Unfallschäden zu untersuchen, weiterhin gefolgt werden kann (dagegen mit beachtlichen Gründen aus neuerer Zeit OLG Karlsruhe NJW-RR 2011, 1070 und eingehend Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Aufl., Rdz. 3874 ff.).

    Hierzu wäre die Klägerin allerdings verpflichtet gewesen (vgl. BGH NJW 2006, 2839).

  • BGH, 28.06.1978 - VIII ZR 112/77

    Auswirkungen der Kenntnis eines Käufers von einem Sachmangel auf den zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2012 - 15 U 258/10
    Denn wenn es um die Kenntnis oder schuldhafte Unkenntnis des Käufers von einem Sachmangel geht, ist diese Vorschrift nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht anwendbar, weil die Regelungen des Gewährleistungsrechts insofern abschließend sind (NJW 1990, 1106; NJW 1978, 2240).
  • BGH, 21.04.1982 - VIII ZR 26/81

    Gewährleistung des Käufers eines Neufahrzeugs für das in Zahlung gegebene

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2012 - 15 U 258/10
    Vielmehr muss sie es hinnehmen, dass es den wohl verstandenen Interessen beider Parteien entspricht, für Sachmängel einen Haftungsausschluss anzunehmen (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation BGH NJW 1982, 1700).
  • BGH, 16.04.2002 - VI ZR 227/01

    Zurechnung selbstschädigenden Verhaltens des Verletzten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2012 - 15 U 258/10
    Sie bedarf vielmehr, um eine zu weitgehende Ausdehnung der Schadensersatzpflicht zu verhindern, einer Ergänzung durch weitere Zurechnungskriterien (vgl. BGH NJW 2002, 2232).
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06

    Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2012 - 15 U 258/10
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2008, 53; NJW 2008, 1517), der sich der Senat anschließt.
  • BGH, 10.02.2009 - VI ZR 28/08

    Annahme einer wechselseitigen Haftungsbeschränkung im Wege ergänzender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2012 - 15 U 258/10
    Denn grobe Fahrlässigkeit liegt nach allgemeiner Auffassung nur vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird, schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste; ein solcher Vorwurf ist nur dann gerechtfertigt, wenn eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegt, die das in § 276 Abs. 2 BGB bestimmte Maß erheblich überschreitet (vgl. nur BGH NJW 2009, 1482 mwN).
  • BGH, 05.06.2009 - V ZR 144/08

    Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2012 - 15 U 258/10
    Eine Ersatzpflicht kann dann nur der Billigkeit entsprechen, wenn für das tatsächliche Verhalten des Geschädigten nach dem haftungsbegründenden Ereignis ein rechtfertigender Anlass bestand, oder es durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert wurde und eine nicht ungewöhnliche oder unangemessene Reaktion auf dieses Ereignis darstellt (vgl. zu allem BGH NJW 2009, 2530 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2010 - 4 U 71/09

    Hinweispflicht des Kfz-Händlers auf Unfallverdacht bei nachlackiertem Fahrzeug

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2012 - 15 U 258/10
    Dabei kann dahinstehen, ob der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 2006, 2839 mwN.), den Verkäufer eines Gebrauchtwagens treffe ohne Vorliegen besonderer Anhaltspunkte für einen Unfallschaden nicht die Obliegenheit, das zum Verkauf (bzw. Ankauf) angebotene Fahrzeug auf Unfallschäden zu untersuchen, weiterhin gefolgt werden kann (dagegen mit beachtlichen Gründen aus neuerer Zeit OLG Karlsruhe NJW-RR 2011, 1070 und eingehend Reinking/Eggert, Der Autokauf, 11. Aufl., Rdz. 3874 ff.).
  • BGH, 31.01.1990 - VIII ZR 314/88

    Einwand des Mitverschuldens bei Rechtsmangelhaftung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2012 - 15 U 258/10
    Denn wenn es um die Kenntnis oder schuldhafte Unkenntnis des Käufers von einem Sachmangel geht, ist diese Vorschrift nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht anwendbar, weil die Regelungen des Gewährleistungsrechts insofern abschließend sind (NJW 1990, 1106; NJW 1978, 2240).
  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2012 - 15 U 258/10
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2008, 53; NJW 2008, 1517), der sich der Senat anschließt.
  • AG Oberndorf/Neckar, 24.08.2023 - 10 C 121/23
    Diese Auffassung deckt sich auch mit derjenigen des Bundesgerichtshofs, der in anderem Kontext ausführte, ein Bagatellschaden könne bei Personenkraftwagen nur bei vollkommen geringfügigen, äußeren (Lack-) Schäden, nicht dagegen bei sonstigen (Blech-) Schäden angenommen werden, selbst wenn diese keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war (vgl. BGH, Urteil vom 03. März 1982 - VIll ZR 78/81, Rn. 11; BGH, Versäumnisurteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 330/06, Rn. 20; BGH, Urteil vom 12. März 2008 - VIII ZR 253/05, Rn. 18; BGH, Urteil vom 09. Juni 2009 -- VI ZR 110/08, Rn. 20; ferner auch OLG Köln, Urteil vom 04. Februar 2003 - 24 U 108/02, Rn. 6; KG Berlin , Urteil vom 27. Februar 2004 - 25 U 131/03, Rn. 37; OLG Frankfurt , Urteil vom 21. März 2012 - 15 U 258/10, Rn. 24; OLG Braunschweig, Urteil vom 06. November 2014 - 8 U 163/13, Rn. 40; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 06. Juli 2016 - 2 U 54/15, Rn. 20, jew. zit. nach juris).
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