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   OLG München, 13.05.2020 - 15 U 2960/12 Rae   

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OLG München, 13.05.2020 - 15 U 2960/12 Rae (https://dejure.org/2020,79426)
OLG München, Entscheidung vom 13.05.2020 - 15 U 2960/12 Rae (https://dejure.org/2020,79426)
OLG München, Entscheidung vom 13. Mai 2020 - 15 U 2960/12 Rae (https://dejure.org/2020,79426)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Nichtzulassungsbeschwerde, Schadensersatz, Eintragung, Schadensersatzanspruch, Mitverschulden, Revision, Grundschuld, Insolvenzverfahren, Berufung, Verletzung, Pflichtverletzung, Zwangsvollstreckung, Streitwert, Zustimmung, Eintragung einer Vormerkung, besondere ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.1992 - VIII ZR 77/91

    Pflichten des Treuhänders bei Weiterleitung des vom Bauherrn gezahlten

    Auszug aus OLG München, 13.05.2020 - 15 U 2960/12
    So hat dies etwa bei der Umwandlung eines auf Befreiung von fortbestehender Haftung aus einer Hypothek oder Grundschuld gerichteten Anspruchs zur Folge, dass nur noch derjenige Geldbetrag verlangt werden kann, in dessen Höhe das Grundpfandrecht noch valutiert (BGH MDR 1993, 46).

    Soweit Rüßmann (a.a.O.; ebenso MüKoBGB/Oetker, 8. Aufl. 2019, BGB § 250 Rn 10-14) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH vom 29.04.1992 (Az.: VIII ZR 77/91) meint, das Wahlrecht bestehe nicht mehr, ergibt sich dies aus der Entscheidung nicht, da eine Rückumwandlung vom Geldanspruch in den ursprünglichen Herstellungsanspruch nicht konkret erörtert wird (entsprechendes gilt auch für die Entscheidungen des BGH vom 17.2.2011 - III ZR 144/10 sowie vom 11.06.1986 - VIII ZR 153/85, die dafür herangezogen werden, dass nur noch ein Anspruch in Geld bestehen soll).

  • BGH, 16.06.1959 - VI ZR 81/58

    Teilurteil und Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 13.05.2020 - 15 U 2960/12
    Von diesem sich aus dem gesetzlichen Instanzenaufbau und der Rechtsmittelordnung ergebenden Grundsatz hat die Rechtsprechung in einigen Fällen Ausnahmen zugelassen; so wurde das Rechtsmittelgericht für befugt gehalten, bei Ansprüchen, die in der Form der Stufenklage (§ 254 ZPO) hintereinander gestaffelt sind, die noch beim unteren Gericht anhängigen Ansprüche der zweiten und dritten Stufe selbst abzuweisen, wenn es zur Abweisung des Anspruchs der ersten Stufe gelangt, mit dessen Verneinung die durch den ersten Anspruch bedingten weiteren Ansprüche ohne weiteres entfallen (BGH, Urteil vom 16.6.1959 - VI ZR 81/58).
  • BGH, 17.02.2011 - III ZR 144/10

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Plausibilitätsprüfung der Modell-Berechnung

    Auszug aus OLG München, 13.05.2020 - 15 U 2960/12
    Soweit Rüßmann (a.a.O.; ebenso MüKoBGB/Oetker, 8. Aufl. 2019, BGB § 250 Rn 10-14) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH vom 29.04.1992 (Az.: VIII ZR 77/91) meint, das Wahlrecht bestehe nicht mehr, ergibt sich dies aus der Entscheidung nicht, da eine Rückumwandlung vom Geldanspruch in den ursprünglichen Herstellungsanspruch nicht konkret erörtert wird (entsprechendes gilt auch für die Entscheidungen des BGH vom 17.2.2011 - III ZR 144/10 sowie vom 11.06.1986 - VIII ZR 153/85, die dafür herangezogen werden, dass nur noch ein Anspruch in Geld bestehen soll).
  • BGH, 11.06.1986 - VIII ZR 153/85

    Import und Export von Kunststoffen - Schadensersatz wegen der Verletzung

    Auszug aus OLG München, 13.05.2020 - 15 U 2960/12
    Soweit Rüßmann (a.a.O.; ebenso MüKoBGB/Oetker, 8. Aufl. 2019, BGB § 250 Rn 10-14) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH vom 29.04.1992 (Az.: VIII ZR 77/91) meint, das Wahlrecht bestehe nicht mehr, ergibt sich dies aus der Entscheidung nicht, da eine Rückumwandlung vom Geldanspruch in den ursprünglichen Herstellungsanspruch nicht konkret erörtert wird (entsprechendes gilt auch für die Entscheidungen des BGH vom 17.2.2011 - III ZR 144/10 sowie vom 11.06.1986 - VIII ZR 153/85, die dafür herangezogen werden, dass nur noch ein Anspruch in Geld bestehen soll).
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene

    Auszug aus OLG München, 13.05.2020 - 15 U 2960/12
    Dazu hat er dem Auftraggeber den sichersten und gefahrlosesten Weg vorzuschlagen und ihn über mögliche Risiken aufzuklären, damit der Mandant zu einer sachgerechten Entscheidung in der Lage ist (vergleiche BGH, Urteil vom 01.03.2007 - IX ZR 261/03).
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   OLG München, 11.08.2014 - 15 U 2960/12   

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OLG München, Entscheidung vom 11.08.2014 - 15 U 2960/12 (https://dejure.org/2014,79795)
OLG München, Entscheidung vom 11. August 2014 - 15 U 2960/12 (https://dejure.org/2014,79795)
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