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   OLG Düsseldorf, 14.10.1981 - 15 U 33/81   

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https://dejure.org/1981,1755
OLG Düsseldorf, 14.10.1981 - 15 U 33/81 (https://dejure.org/1981,1755)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.10.1981 - 15 U 33/81 (https://dejure.org/1981,1755)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Oktober 1981 - 15 U 33/81 (https://dejure.org/1981,1755)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Einbiegen in ein Grundstück

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis greift nicht ein, wenn der vorausfahrende Verkehrsteilnehmer erst unmittelbar zuvor von der Seite her in die Fahrspur des Nachfolgenden hineingewechselt ist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Linksabbiegemanöver; Richtungsänderung; Außerhalb geschlossener Ortschaften; Grundstückseinfahrten; Abbiegestelle; Rechtzeitiges Einordnen; Linksabbieger; Nachfolgeverkehr; Verkehrslage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 9
    Haftungsverteilung bei Auffahren auf einen Linksabbieger

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 40
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Brandenburg, 07.05.2003 - 14 U 123/02

    Verpflichtung zum wechselseitigen Ersatz von materiellen Schäden an

    Sie hätte ihr Fahrmanöver rechtzeitig, das heißt zu einem Zeitpunkt ankündigen müssen, in dem sich der Verkehr auf ihr Abbiegen hätte einstellen können (BGH, VersR 62, 1203; OLG Düsseldorf VersR 1983, 40; VRS 89, 278; Kammergericht VRS 65, 222).
  • LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision eines in ein Grundstück

    § 9 Abs. 5 StVO verlangt von dem in ein Grundstück Abbiegenden, sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, geht also für den Regelfall davon aus, dass der Abbiegende in der Lage ist, durch rechtzeitiges Ankündigen seiner Abbiegeabsicht und Einordnen auf der Fahrbahn, ggf. behutsame Verlangsamung der Geschwindigkeit (vgl. OLG Hamm zfs 1991, 298), angemessene Beobachtung des nachfolgenden Verkehrs, u.U. sogar Rückgriff auf einen Einweisenden (vgl. BGH, Urteil von 10. April 1979 - VI ZR 146/78, VersR 1979, 532, 534; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. August 2006 - I-1 U 97/06, juris; KG, Urteil vom 26. April 1990 - 12 U 3294/89, juris), und notfalls ein vollständiges Zurückstellen des Abbiegevorgangs, solange noch nachfolgender Verkehr vorhanden ist (vgl. KG, Beschluss vom 16. November 2011 - 12 U 135/10, juris; OLG Hamm zfs 1991, 298; KG, Urteil vom 26. April 1990 - 12 U 3294/89, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. Oktober 1981 - 15 U 33/81, juris), einen Unfall zu vermeiden.
  • OLG Koblenz, 13.10.2003 - 12 U 1629/02

    Haftung bei Kfz-Unfall: Vernehmung einer Person als sachverständiger Zeuge;

    Dann greift der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden nicht ein (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1983, 40; OLG Hamm VersR 1992, 624; KG a.a.O.).
  • LG Mönchengladbach, 22.07.2009 - 3 O 340/07

    Mietwagen

    Die /I 1.1 ..J~~lriebsgef.i:!hL_cJ.~§g~gnerischen PKW tritt derngegenuber vollständig zurück (BGH 11 DAR 1984, 85; KG NZV 2002, 230; OLG Celle NJW-RR 2003, 1536; OLG ! Düsseldorf VersR 1983, 40; OLG Hamm VRS 72, 344; Hentschel a.a.O., § 9 StVO Rn. 52).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2001 - 1 U 220/00
    schuldhafter Unfallverursachung gegen ihn sprechen (OLG Düsseldorf - 15. Zivilsenat, VersR 1983, 40; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 34. Aufl., § 9 StVO, Rn. 44 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen.
  • OLG Brandenburg, 30.05.1995 - 2 U 2/95

    Pflichten eines Kraftfahrzeugführers beim Einbiegen in ein Grundstück;

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  • LG Saarbrücken, 26.06.2009 - 13 S 114/09

    Zur Haftungsabwägung bei Kfz-Unfall: Kollision eines quer zur Fahrbahn stehenden

    a) Wegen der dem in ein Grundstück abbiegenden Fahrer nach § 9 Abs. 5 StVO abverlangten äußersten Sorgfalt trägt dieser die Gefahr eines Unfalls mit dem fließenden Verkehr nahezu allein; bei einem solchem spricht der Anschein für eine Verletzung der Sorgfaltspflichten nach § 9 Abs. 5 StVO (OLG Saarbrücken NZV 1992, 234; OLG Düsseldorf VersR 1983, 40; Geigel/Zieres, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., 27. Kap., Rdn. 292 m.w.N.).
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