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   OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03   

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https://dejure.org/2004,3185
OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03 (https://dejure.org/2004,3185)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.05.2004 - 15 U 39/03 (https://dejure.org/2004,3185)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Mai 2004 - 15 U 39/03 (https://dejure.org/2004,3185)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 652
    Maklerprovision beim Rücktritt vom Kaufvertrag mit Maklerklausel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkludenter Marklervertrag durch Inanspruchnahme weiterer Leistungen nach einem Provisionsverlangen des Maklers; Wegfall des Provisionsanspruchs des Marklers bei Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag; Auslegung einer vertraglichen Rücktrittsregelung; Auswirkungen des ...

  • Judicialis

    BGB § 652

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652
    Keine Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns bei Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rücktritt vom Kaufvertrag: Maklerprovision?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Notare Bayern PDF, S. 42 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    § 652 BGB
    Maklerprovision beim Rücktritt vom Kaufvertrag mit Maklerklausel

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Wenn der Rücktritt vom Hauptvertrag zum Wegfall des Maklerlohns führt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundstückskäufer behält sich vertraglich Rücktritt vom Kauf vor - Macht er davon Gebrauch, entfällt die Maklerprovision

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Immobilienmakler, Rücktritt vom Kaufvertrag, Anspruch auf Maklerprovision, Courtage, Rückabwicklung des Geschäfts

Besprechungen u.ä. (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 42 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    § 652 BGB
    Maklerprovision beim Rücktritt vom Kaufvertrag mit Maklerklausel

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wegfall der Provisionspflicht bei Rücktritt vom Hauptvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Provisionsanspruch bei Rücktritt des Käufers vom notariellen Kaufvertrag (IBR 2005, 1052)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 574
  • NZM 2005, 592
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.03.1991 - IV ZR 53/90

    Mitbeurkundung einer Maklerlohnklausel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass entsprechendes für die Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts gilt, wenn die Rücktrittsklausel im Hauptvertrag lediglich einem gesetzlichen Rücktrittsrechts nachgebildet ist oder entspricht (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 820, 821).

    Die Regelung der Freistellung der Verkäufer spricht vielmehr dafür, dass die Maklerklausel Bestandteil des Kaufvertrages sein sollte (vgl. zu einer vom Hauptvertrag zu trennenden Maklerklausel BGH, NJW-RR 1991, 820; OLG Dresen, NZM 2000, 153).

  • BGH, 11.11.1992 - IV ZR 218/91

    Voraussetzungen für das Entstehen eines Provisionsanspruchs nach § 652 BGB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03
    In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass in derartigen Fällen der Provisionsanspruch des Maklers erst dann entsteht, wenn das Rücktrittsrecht (nach Fristablauf) nicht mehr ausgeübt werden kann (vgl. BGH, WM 1974, 394; BGH NJW-RR 1993, 248, 249; BGH, NJW 1997, 1583; anders Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl. 1999, Rn. 490).
  • OLG Schleswig, 26.10.2001 - 14 U 31/01

    Schicksal einer Maklerforderung aus Vertrag zugunsten Dritter bei Rücktritt des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03
    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag in der Regel auch die Wirkungen der Maklerklausel beseitigt (vgl. beispielsweise OLG Frankfurt, NJW-RR 1986, 1176; OLG Schleswig, NJW-RR 2002, 782; Schwerdtner, a. a. O., Rn. 826).
  • OLG Frankfurt, 27.05.1986 - 8 U 154/85

    Anspruch auf Zahlung einer Vergütung als "Vermittlungsprovision";

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03
    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag in der Regel auch die Wirkungen der Maklerklausel beseitigt (vgl. beispielsweise OLG Frankfurt, NJW-RR 1986, 1176; OLG Schleswig, NJW-RR 2002, 782; Schwerdtner, a. a. O., Rn. 826).
  • BGH, 06.02.2003 - III ZR 287/02

    Anspruch des Maklers auf Provision bei enger wirtschaftlicher Verflechtung mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03
    Ein solches selbstständiges Provisionsversprechen wird von der Rechtsprechung in Fällen angenommen, in denen dem Makler die Erbringung der gesetzlich normierten Maklerleistung nicht möglich ist und die Beteiligten in Kenntnis dieser Umstände dennoch eine Entlohnung des Makler vereinbaren wollen (vgl. beispielsweise BGH, NJW 2003, 1249 im Fall einer sogenannten "Verflechtung").
  • OLG Dresden, 27.10.1999 - 8 U 1676/99

    Mitbeurkundung eines Provisionsversprechens zu Gunsten des Maklers; Abreden mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03
    Die Regelung der Freistellung der Verkäufer spricht vielmehr dafür, dass die Maklerklausel Bestandteil des Kaufvertrages sein sollte (vgl. zu einer vom Hauptvertrag zu trennenden Maklerklausel BGH, NJW-RR 1991, 820; OLG Dresen, NZM 2000, 153).
  • BGH, 02.07.1986 - IVa ZR 246/84

    Zustandekommen eines Maklervertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03
    Aus der Sicht des Maklers ist ein solches Verhalten dahingehend zu deuten, dass der Interessent mit dem Zustandekommen eines Maklervertrages zu den vom Makler formulierten Bedingungen einverstanden ist (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 1496, 1497; Senat, NZM 2002, 493, 494).
  • OLG Karlsruhe, 30.03.2001 - 15 U 9/01

    Maklerrecht - Konkludenter Maklervertragsabschluss

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03
    Aus der Sicht des Maklers ist ein solches Verhalten dahingehend zu deuten, dass der Interessent mit dem Zustandekommen eines Maklervertrages zu den vom Makler formulierten Bedingungen einverstanden ist (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 1496, 1497; Senat, NZM 2002, 493, 494).
  • BGH, 20.02.1997 - III ZR 81/96

    Rückzahlung der Maklerprovision bei wirtschaftlichem Fehlschlag des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03
    In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass in derartigen Fällen der Provisionsanspruch des Maklers erst dann entsteht, wenn das Rücktrittsrecht (nach Fristablauf) nicht mehr ausgeübt werden kann (vgl. BGH, WM 1974, 394; BGH NJW-RR 1993, 248, 249; BGH, NJW 1997, 1583; anders Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl. 1999, Rn. 490).
  • BGH, 09.01.1974 - IV ZR 71/73

    Abschluss eines Maklervertrages - Ursächlichkeit der Maklertätigkeit für das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03
    In der Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass in derartigen Fällen der Provisionsanspruch des Maklers erst dann entsteht, wenn das Rücktrittsrecht (nach Fristablauf) nicht mehr ausgeübt werden kann (vgl. BGH, WM 1974, 394; BGH NJW-RR 1993, 248, 249; BGH, NJW 1997, 1583; anders Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl. 1999, Rn. 490).
  • OLG Koblenz, 18.06.2007 - 12 U 1799/05

    Anwendung des 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB bei Rückforderung von Leistungen in

    Die Maklerklausel enthält aber kein selbstständiges Schuldversprechen (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2005, 574, 576).
  • OLG Rostock, 14.04.2011 - 3 U 2/10

    Notwendige Streitgenossenschaft

    In solchen Fällen verbleibt es vielmehr beim Maklerlohnanspruch (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 29.01.1998, III ZR 76/97, MDR 1998, 764; Urt. v. 06.03.1991, IV ZR 53/90, MDR 1991, 723; OLG Karlsruhe, Urt. v. 21.05.2004, NJW-RR 2005, 574).
  • LAG Düsseldorf, 17.08.2010 - 17 Sa 1717/08

    Handelsvertreterprovision bei Vermittlung von Immobilien aufgrund

    Dann entsteht der Makleranspruch erst, wenn der Rücktritt nicht mehr ausgeübt werden kann (BGH Urteil v. 20.02.1997 - III ZR 81/96 - NJW 1997, 1583; OLG Karlsruhe 21.05.2004 - 15 U 39/03 - NJW-RR 2005, 574-577) Es können sich auch unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls oder Fehlens der Geschäftsgrundlage des Maklervertrages Umstände ergeben, die zum Verlust des Provisionsanspruchs führen, etwa wenn der Vertragspartner des nachgewiesenen Hauptvertrages nicht in der Lage ist, die übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen (BGH Urteil v. 14.07.2005 a.a.O).
  • LG Frankfurt/Main, 10.01.2014 - 5 O 375/13

    Kausalität nach sieben Monaten und Kaufpreisreduzierung noch gegeben?

    So hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 31. Mai 2004 (Aktenzeichen 15 U 39103 = NJW-RR 2005, 574) geurteilt:.
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