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   OLG Köln, 03.07.2008 - 15 U 43/08   

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https://dejure.org/2008,574
OLG Köln, 03.07.2008 - 15 U 43/08 (https://dejure.org/2008,574)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.07.2008 - 15 U 43/08 (https://dejure.org/2008,574)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - 15 U 43/08 (https://dejure.org/2008,574)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Telemedicus

    Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de II

  • Telemedicus

    Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de II

  • JurPC

    Spickmich.de

  • aufrecht.de

    Lehrerbenotung auf "spickmich.de" bleibt weiterhin zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Bewertung von Lehrern in einem Schülerportal im Internet unter bestimmten Voraussetzungen als wünschenswerte Kommunikation und eine für Schüler und Lehrer dienliche Orientierung, Interaktion und Transparenz; Parallele zwischen der im schulischen Bereich ...

  • kanzlei.biz

    Lehrerbenotung im Internetportal "spickmich.de" erlaubt

  • online-und-recht.de
  • info-it-recht.de

    Lehrerbenotung auf "spickmich.de" ist zulässig

  • Judicialis

    BDSG § 3; ; BDSG § 4; ; BDSG § 4 Abs. 1; ; BDSG § 28; ; BDSG § 28 Abs. 1 Nr. 3; ; BDSG § 29 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004; ; TDDSG § 4 Abs. 6

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    Zulässigkeit der Lehrerbenotung im Internetforum "Spickmich.de"

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    "Spickmich.de" - Lehrerbenotung in einem Internetportal auch nach Hauptsacheurteil weiterhin erlaubt. Vorinstanz in vollem Umfang bestätigt

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Lehrerbenotung im Internetforum "Spickmich.de”

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Lehrerbewertung auf dem Internetportal spickmich.de ist zulässig

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    OLG Köln weist Berufung zurück: Bewertung von Lehrern auf spickmich.de zulässig

  • internetrecht-infos.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Lehrerbenotung im Internetforum Spickmich.de weiterhin zulässig

  • internetrecht-infos.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Lehrerbenotung im Internetforum Spickmich.de weiterhin zulässig

  • heise.de (Pressebericht, 03.07.2008)

    BGH-Entscheidung zu Lehrerbewertungen im Internet rückt näher

  • heise.de (Pressebericht, 03.07.2008)

    Lehrerbewertungen im Internet

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Lehrerbenotung bei "Spickmich.de" erlaubt

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    Lehrerbenotung bei "Spickmich.de" auch im Hauptsacheverfahren erlaubt

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Lehrerbenotung im Internetforum "Spickmich.de"

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Lehrerbenotung im Internetforum Spickmich.de zulässig

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Zulässigkeit der Lehrerbenotung im Internetforum "Spickmich.de"

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Lehrerbenotung im Internetforum - spickmich.de

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Lehrerbenotung im Internetforum - spickmich.de

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bewertung und Benotung von Lehrern in Internetportalen zulässig!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bewertung und Benotung von Lehrern in Internetportalen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Lehrerbenotung bei "Spickmich.de" erlaubt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Lehrerbenotung bei "Spickmich.de" erlaubt

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 1, 2, 5 GG; §§ 823, 1004 BGB
    Lehrerbewertung im Internetforum eines Schülerportals ist erlaubt - spickmich.de

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 672
  • MIR 2008, Dok. 200
  • K&R 2008, 540
  • ZUM 2008, 869
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2008 - 15 U 43/08
    Kollidiert das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Artikel 2 Abs. 1 GG bzw. ein auf dieser Grundlage in Betracht kommendes Unterlassungsbegehren gemäß §§ 823, 1004 BGB mit dem Recht der Freiheit auf Meinungsäußerung nach Artikel 5 Abs. 1 GG, ist tatrichterlich eine Abwägung zwischen den beiderseitigen Grundrechtspositionen im Rahmen der Tatbestandsmerkmale der einschlägigen zivilrechtlichen Normen vorzunehmen (BVerfG NJW 1999, 2358, 2359; BVerfG NJW 1999, 1322, 1323; BVerfG NJW 1998, 2889, 2890).

    Einzubeziehen in diese Abwägung ist die Schwere der Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch die Äußerung einerseits und die Einbuße an Meinungsfreiheit durch die Untersagung der Äußerung andererseits, wobei grundsätzlich die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind (BVerfG NJW 1999, 1322, 1323, BVerfG NJW 1999, 2358, 2359).

    So findet auch eine wertende Kritik regelmäßig ihre Grenze dort, wo es sich um eine reine Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung handelt oder sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde darstellt (BVerfG NJW 1999, 2358, 2359; BVerfG NJW 1999, 1322, 1324; BGH NJW 2002, 1192, 1193).

    Auch eine polemische oder verletzende Formulierung der Aussage entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG (BVerfG NJW 2001, 2613; BVerfG NJW 2002, 1192, 1193); insbesondere reicht der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Artikel 2 Abs. 1 GG nicht so weit, dass er dem Einzelnen einen Anspruch darauf verleiht, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder von anderen gesehen werden möchte (BVerfG NJW 1999, 1322, 1323).

  • BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 2126/93

    Kein Anspruch auf Unterlassung einer Plakataktion von Greenpeace gegen die

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2008 - 15 U 43/08
    Kollidiert das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Artikel 2 Abs. 1 GG bzw. ein auf dieser Grundlage in Betracht kommendes Unterlassungsbegehren gemäß §§ 823, 1004 BGB mit dem Recht der Freiheit auf Meinungsäußerung nach Artikel 5 Abs. 1 GG, ist tatrichterlich eine Abwägung zwischen den beiderseitigen Grundrechtspositionen im Rahmen der Tatbestandsmerkmale der einschlägigen zivilrechtlichen Normen vorzunehmen (BVerfG NJW 1999, 2358, 2359; BVerfG NJW 1999, 1322, 1323; BVerfG NJW 1998, 2889, 2890).

    Einzubeziehen in diese Abwägung ist die Schwere der Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch die Äußerung einerseits und die Einbuße an Meinungsfreiheit durch die Untersagung der Äußerung andererseits, wobei grundsätzlich die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen sind (BVerfG NJW 1999, 1322, 1323, BVerfG NJW 1999, 2358, 2359).

    So findet auch eine wertende Kritik regelmäßig ihre Grenze dort, wo es sich um eine reine Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung handelt oder sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde darstellt (BVerfG NJW 1999, 2358, 2359; BVerfG NJW 1999, 1322, 1324; BGH NJW 2002, 1192, 1193).

    Werden nicht nur ein berufliches Wirken, sondern auch private Attribute, die im Rahmen dieses beruflichen Wirkens eine Rolle spielen, herangezogen, ist zu berücksichtigen, welche Rückwirkungen eine Äußerung auf die persönliche Integrität des Betroffenen hat und ob vor dem Hintergrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Artikel 2 Abs. 1 GG tatsächlich eine Pflicht zur Duldung der Äußerung besteht (BVerfG NJW 1999, 2358, 2359).

  • BGH, 13.11.1990 - VI ZR 104/90

    Veröffentlichung der Einteilung eines Kassenarztes zum Notfalldienst; Verletzung

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2008 - 15 U 43/08
    Das in Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst die Befugnis jedes Einzelnen, die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (BVerfG NJW 1984, 419, 422; BVerfG NJW 1988, 2031; BGH NJW 1991, 1532, 1533).

    Deshalb muss der Einzelne grundsätzlich auch Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der diesen rechtfertigenden Gründe gerechtfertigt sind (BVerfG NJW 1984, 419, 422; BVerfG NJW 1988, 2031; BGH NJW 1991, 1532, 1533, BGH VersR 2007, 511, 512).

    Werden jedoch personenbezogene Daten wie der Name und die berufliche Tätigkeit einer Person aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen und im gleichen oder in einem anderem Medium wiedergegeben, liegt aufgrund der freiwilligen Einstellung der Daten in ein Medium keine unangemessene Belastung vor und eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist nicht gegeben (BGH NJW 1991, 1532, 1533).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-101/01

    Bodil Lindqvist - Verwendung personenbezogener Daten im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2008 - 15 U 43/08
    Diesem Ergebnis steht auch die "Lindquist"-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 06. November 2003 - Rs C-101/101, abgedruckt in AfP 2004, 248ff., nicht entgegen.

    In dieser Entscheidung, die die Auslegung der Richtlinie 95/46 EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Gegenstand hat, stellt der Europäische Gerichtshof ausdrücklich darauf ab, dass die Bestimmungen der Richtlinie 95/46 als solche keine Beschränkungen enthalten, die im Widerspruch zu allgemeinen Grundsätzen der Meinungsfreiheit stehen und es Aufgabe der Behörden und Gerichte der Mitgliedsstaaten sei, die Richtlinie nicht in einer mit durch die Gemeinschaftsrechtsordnung geschützten Grundrechten kollidierenden Weise auszulegen (EuGH, AfP 2004, 248, 252).

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2008 - 15 U 43/08
    So findet auch eine wertende Kritik regelmäßig ihre Grenze dort, wo es sich um eine reine Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung handelt oder sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde darstellt (BVerfG NJW 1999, 2358, 2359; BVerfG NJW 1999, 1322, 1324; BGH NJW 2002, 1192, 1193).

    Auch eine polemische oder verletzende Formulierung der Aussage entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG (BVerfG NJW 2001, 2613; BVerfG NJW 2002, 1192, 1193); insbesondere reicht der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Artikel 2 Abs. 1 GG nicht so weit, dass er dem Einzelnen einen Anspruch darauf verleiht, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder von anderen gesehen werden möchte (BVerfG NJW 1999, 1322, 1323).

  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2008 - 15 U 43/08
    Das in Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst die Befugnis jedes Einzelnen, die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (BVerfG NJW 1984, 419, 422; BVerfG NJW 1988, 2031; BGH NJW 1991, 1532, 1533).

    Deshalb muss der Einzelne grundsätzlich auch Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der diesen rechtfertigenden Gründe gerechtfertigt sind (BVerfG NJW 1984, 419, 422; BVerfG NJW 1988, 2031; BGH NJW 1991, 1532, 1533, BGH VersR 2007, 511, 512).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2008 - 15 U 43/08
    Das in Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst die Befugnis jedes Einzelnen, die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen (BVerfG NJW 1984, 419, 422; BVerfG NJW 1988, 2031; BGH NJW 1991, 1532, 1533).

    Deshalb muss der Einzelne grundsätzlich auch Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der diesen rechtfertigenden Gründe gerechtfertigt sind (BVerfG NJW 1984, 419, 422; BVerfG NJW 1988, 2031; BGH NJW 1991, 1532, 1533, BGH VersR 2007, 511, 512).

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2008 - 15 U 43/08
    Im Rahmen einer Berichterstattung über die berufliche Sphäre ist anerkannt, dass der Einzelne sich in diesem Bereich auf die Beobachtung seines Verhaltens durch eine breite Öffentlichkeit wegen der Wirkungen, die seine Tätigkeit für andere hat, einstellen muss (BGH, VersR 1981, 384, 385; 2007, 511, 512).

    Deshalb muss der Einzelne grundsätzlich auch Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der diesen rechtfertigenden Gründe gerechtfertigt sind (BVerfG NJW 1984, 419, 422; BVerfG NJW 1988, 2031; BGH NJW 1991, 1532, 1533, BGH VersR 2007, 511, 512).

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2008 - 15 U 43/08
    Doch müssen diese Schranken im Lichte der Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit gesehen werden, sie sind ihrerseits aus der Erkenntnis der weitreichenden Bedeutung des Grundrechts auszulegen und in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken (BVerfG NJW 1976, 1680, 1681).
  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1906/97

    Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik ohne Auseinandersetzung mit

    Auszug aus OLG Köln, 03.07.2008 - 15 U 43/08
    Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt die Meinungskundgabe unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (BVerfG NJW 2001, 3613; BVerfG NJW 1972, 811).
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

  • BVerwG, 12.03.2008 - 2 B 131.07

    Erforderlichkeit einer gesetzlichen Grundlage für die für jedermann zugängliche

  • BGH, 22.10.1987 - I ZR 247/85

    Mit Verlogenheit zum Geld

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • BGH, 20.01.1981 - VI ZR 163/79

    Schutz des Redaktionsleiters einer Zeitung vor Offenbarung innerbetrieblicher

  • OLG Köln, 27.11.2007 - 15 U 142/07

    Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99

    Zur Verurteilung von Eltern zum Schadensersatz wegen der Weitergabe eines

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

  • LG Köln, 30.01.2008 - 28 O 319/07

    "spickmich.de"

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

  • LG Köln, 11.07.2007 - 28 O 263/07

    Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de

  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95

    Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit

  • BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08

    Lehrerbewertungen im Internet

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in CR 2008, 512 ff. veröffentlicht ist, hält in Übereinstimmung mit dem Landgericht die Klage auf Löschung der streitgegenständlichen Daten aus der Datenbank der Website www.spickmich.de für unzulässig, weil der Unterlassungsanspruch dem Schuldner im Falle der Verurteilung eine dauerhafte, mit Ordnungsmittel bewehrte Verpflichtung auferlege und insofern nicht ersichtlich sei, inwieweit die Klägerin durch die Löschung der Daten darüber hinaus etwas erreichen könnte.
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