Rechtsprechung
OLG Köln, 03.07.2008 - 15 U 43/08 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- MIR - Medien Internet und Recht
Spickmich.de - Zur Zulässigkeit der Bewertung und Benotung von Lehrern unter Nennung und Veröffentlichungpersönlicher Daten der Betroffenen auf einem Internetportal.
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Telemedicus
Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de II
- Telemedicus
Lehrerbewertung im Internet - Spickmich.de II
- JurPC
Spickmich.de
- aufrecht.de
Lehrerbenotung auf "spickmich.de" bleibt weiterhin zulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilung der Bewertung von Lehrern in einem Schülerportal im Internet unter bestimmten Voraussetzungen als wünschenswerte Kommunikation und eine für Schüler und Lehrer dienliche Orientierung, Interaktion und Transparenz; Parallele zwischen der im schulischen Bereich ...
- kanzlei.biz
Lehrerbenotung im Internetportal "spickmich.de" erlaubt
- online-und-recht.de
- info-it-recht.de
Lehrerbenotung auf "spickmich.de" ist zulässig
- Judicialis
BDSG § 3; ; BDSG § 4; ; BDSG § 4 Abs. 1; ; BDSG § 28; ; BDSG § 28 Abs. 1 Nr. 3; ; BDSG § 29 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004; ; TDDSG § 4 Abs. 6
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (20)
- nrw.de
(Pressemitteilung)
Zulässigkeit der Lehrerbenotung im Internetforum "Spickmich.de"
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
"Spickmich.de" - Lehrerbenotung in einem Internetportal auch nach Hauptsacheurteil weiterhin erlaubt. Vorinstanz in vollem Umfang bestätigt
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Zulässigkeit der Lehrerbenotung im Internetforum "Spickmich.de”
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Lehrerbewertung auf dem Internetportal spickmich.de ist zulässig
- wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)
OLG Köln weist Berufung zurück: Bewertung von Lehrern auf spickmich.de zulässig
- internetrecht-infos.de (Ausführliche Zusammenfassung)
Lehrerbenotung im Internetforum Spickmich.de weiterhin zulässig
- internetrecht-infos.de (Ausführliche Zusammenfassung)
Lehrerbenotung im Internetforum Spickmich.de weiterhin zulässig
- heise.de (Pressebericht, 03.07.2008)
BGH-Entscheidung zu Lehrerbewertungen im Internet rückt näher
- heise.de (Pressebericht, 03.07.2008)
Lehrerbewertungen im Internet
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Lehrerbenotung bei "Spickmich.de" erlaubt
- dr-bahr.com (Leitsatz)
Lehrerbenotung bei "Spickmich.de" auch im Hauptsacheverfahren erlaubt
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Lehrerbenotung im Internetforum "Spickmich.de"
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Lehrerbenotung im Internetforum Spickmich.de zulässig
- it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)
Zulässigkeit der Lehrerbenotung im Internetforum "Spickmich.de"
- beck.de (Pressemitteilung)
Lehrerbenotung im Internetforum - spickmich.de
- beck.de (Pressemitteilung)
Lehrerbenotung im Internetforum - spickmich.de
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Bewertung und Benotung von Lehrern in Internetportalen zulässig!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bewertung und Benotung von Lehrern in Internetportalen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Lehrerbenotung bei "Spickmich.de" erlaubt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Lehrerbenotung bei "Spickmich.de" erlaubt
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- LG Köln, 30.01.2008 - 28 O 319/07
- OLG Köln, 03.07.2008 - 15 U 43/08
- BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08
- BVerfG, 16.08.2010 - 1 BvR 1750/09
- LG Hamburg, 20.09.2010 - 325 O 111/10
Papierfundstellen
- MMR 2008, 672
- MIR 2008, Dok. 200
- K&R 2008, 540
- ZUM 2008, 869
Wird zitiert von ...
- BGH, 23.06.2009 - VI ZR 196/08
Lehrerbewertungen im Internet
Das Berufungsgericht, dessen Urteil in CR 2008, 512 ff. veröffentlicht ist, hält in Übereinstimmung mit dem Landgericht die Klage auf Löschung der streitgegenständlichen Daten aus der Datenbank der Website www.spickmich.de für unzulässig, weil der Unterlassungsanspruch dem Schuldner im Falle der Verurteilung eine dauerhafte, mit Ordnungsmittel bewehrte Verpflichtung auferlege und insofern nicht ersichtlich sei, inwieweit die Klägerin durch die Löschung der Daten darüber hinaus etwas erreichen könnte.