Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.11.2013 - I-15 U 44/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,48534
OLG Köln, 05.11.2013 - I-15 U 44/13 (https://dejure.org/2013,48534)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.11.2013 - I-15 U 44/13 (https://dejure.org/2013,48534)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. November 2013 - I-15 U 44/13 (https://dejure.org/2013,48534)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,48534) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eigenen Bild durch unbefugte Verwendung zu fremden Werbezwecken

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 812, 823, 1004 BGB

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verlangen einer Fiktiven Lizenzgebühr wegen unbefugter Verwendung von Bildern zu Werbezwecken, §§ 22, 23 KunstUrhG

  • ra.de
  • schertz-bergmann.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004; KUG § 22; KUG § 23
    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eigenen Bild durch unbefugte Verwendung zu fremden Werbezwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Standbild aus einem Werbefilm darf nicht ohne Einwilligung des Abgebildeten zu Werbezwecken in einem Werbekatalog verwendet werden

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Werbekatalog: Verwendung von Standbild auf Fernseher

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch unbefugte Verwendung zu fremden Werbezwecken

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch unbefugte Verwendung zu fremden Werbezwecken

  • schertz-bergmann.de (Kurzinformation)

    Werbliche Nutzung des Bildnisses einer bekannten Schauspielerin in Werbeprospekten unzulässig

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Bekannte Schauspielerin: Elektronikkette hätte nicht mit Bild aus Film werben dürfen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwendung von Bildern ohne Einwilligung der Abgebildeten rechtswidrig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2014, 416
  • afp 2014, 151
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Köln, 10.10.2019 - 15 U 39/19

    Traumreise ohne Traumschiffkapitän

    bb) Soweit die Beklagte bei der Frage nach einem Eingriff in das Recht des Klägers am eigenen Bild eingewandt hat, dass der Kläger nicht als Person und Mensch, sondern nur in seiner Schauspiel-Rolle als (früherer) fiktiver "B"-Kapitän abgebildet worden sei, hat das Landgericht ebenfalls zutreffend erkannt, dass der Bildnisschutz aus §§ 22, 23 KUG auch dann eingreift, wenn - wie hier - das fragliche Bild den Abgebildeten nur im Rahmen einer bekannten RollendarsteIlung wiedergibt (st. Rspr., vgl. nur etwa BGH v. 17.11.1960 - I ZR 87/59, GRUR 1961, 138, 139 - "Familie O" und Senat v. 05.11.2013 - 15 U 44/13, BeckRS 2014, 9795 - "P").

    Zwar kann dies in Fällen klassischer Werbung jedenfalls in eindeutigen Fällen denkbar sein (vgl. Senat v. 05.11.2013 - 15 U 44/13, BeckRS 2014, 9795) und dort die Anwendbarkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG (und möglicherweise auch des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) schon im Ansatz verhindern, doch liegt ein solcher Fall nicht vor: Mit dem Abdruck des streitgegenständlichen Bildes - welches wiederum vor dem Hintergrund der Bildunterschrift und des weiteren Gesamtkontextes der Veröffentlichung zu würdigen ist - wurden gerade nicht nur kommerzielle Interessen verfolgt, sondern zumindest auch gewisse Informationsinteressen der Allgemeinheit befriedigt.

    In Fällen wie dem Vorliegenden ist eine Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens isoliert möglich und war insbesondere auch hinsichtlich des (nur klarer gefassten) Auskunftsanspruchs nicht nur der Schlussentscheidung der Stufenklage vorzubehalten (so etwa auch Senat v. 05.11.2013 - 15 U 44/13, BeckRS 2014, 9795 - "P"), weil das Teilurteil - wie geschehen - selbständig angefochten werden konnte.

  • LG Frankfurt/Main, 30.05.2017 - 3 O 134/16

    Ein Model-Release-Vertrag gestattet nicht die Bearbeitung der Bildnisse in

    Es ist auch nach Auslegung nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. OLG München, ZUM 2006, 936) und der Heranziehung der Grundsätze der Zweckübertragungslehre gemäß § 31 Abs. 5 UrhG (OLG Köln ZUM 2014, 416, 418 [OLG Köln 05.11.2013 - 15 U 44/13] ) davon auszugehen, dass das Hochladen der Bilder auf die Plattform Fotocommunity durch den Kläger von dieser durch die Klägerin erteilten Einwilligung gedeckt ist.
  • OLG Köln, 11.08.2015 - 15 U 26/15

    Höhe des Schadens bei Verletzung des Rechts am eigenen Bild

    Über die früheren Anträge auf Unterlassung der (weiteren) Nutzung sowie auf Auskunft zum Umfang der Werbemaßnahmen der Beklagten ist zugunsten der Klägerin bereits durch rechtskräftiges Urteil des Senats vom 5.11.2013 (15 U 44/13, Bl. 207 d.A.) entschieden worden.

    Nach der inzwischen rechtskräftigen Entscheidung des Senats vom 5.11.2013 (15 U 44/13) hat die Beklagte durch die Verwendung des Standbildes der Klägerin für die werbliche Präsentation der in dem Katalog angebotenen Fernsehgeräte diese rechtswidrig in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in der Ausformung des Rechts am eigenen Bild verletzt.

    Diese Voraussetzungen bejahend hat der Senat in der Entscheidung vom 5.11.2013 (15 U 44/13) zum Unterlassungsanspruch ausgeführt: " Die Präsentation eines beworbenen Fernsehgerätes mit dem Bildnis einer schönen und bekannten Schauspielerin - noch dazu in einem aus einem verhältnismäßig bekannten Spielfilm stammenden Szenenbild - ist geeignet, die Blicke des Lesers einzufangen und die Aufmerksamkeit auch auf das solcherart "dekorierte" technische Produkt zu lenken ".

    Denn zum einen kann sie sich - wie bereits in der Entscheidung des Senats vom 5.11.2013 (15 U 44/13) dargelegt - weder auf eine darin liegende Einwilligung der Klägerin berufen noch kann eine mutmaßliche Einwilligung der Klägerin unterstellt werden, da sie lediglich den Film bewerben wollte, nicht jedoch Abspielgeräte, zu deren Verkauf ihre schauspielerische Tätigkeit keinen wirtschaftlichen Bezug aufweist.

  • OLG Dresden, 02.06.2020 - 4 U 51/20

    Zulässigkeit einer Bildberichterstattung über den Kämmerer einer Gemeinde

    Zur Feststellung des Umfangs der Einwilligung kann in sachlicher Hinsicht wegen desselben Schutzgedankens auf die urheberrechtliche Übertragungszweck-Regel zurückgegriffen werden (OLG Köln, Urteil vom 5.11.2013 - 15 U 44/13; KG, Urteil vom 28.08,1998 - 25 U 7198/97 - juris).
  • LG Köln, 30.01.2019 - 28 O 216/18
    In diesem Fall ist die öffentliche Zurschaustellung oder Verbreitung eines Bildnisses ausnahmsweise auch ohne die Einwilligung des Abgebildeten zulässig, wenn nicht berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden, § 23 Abs. 2 KUG (vgl. OLG Köln, Urteil vom 05.11.2013 - 15 U 44/13).

    Denn die Beklagte hat sich mit der Veröffentlichung der Abbildung des Klägers für sie erkennbar im Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem sie jedenfalls eine von ihrer Einschätzung abweichende Beurteilung in Betracht ziehen musste (vgl. OLG Köln, Urteil vom 05.11.2013 - 15 U 44/13).

  • OLG Dresden, 30.04.2019 - 4 U 1552/18

    Umfang der Einwilligung eines Teilnehmers einer Demonstration in einer

    Zur Feststellung des Umfangs der Einwilligung kann in sachlicher Hinsicht wegen desselben Schutzgedankens auf die urheberrechtliche Übertragungszweck-Regel zurückgegriffen werden (OLG Köln, Urteil vom 5.11.2013 - 15 U 44/13; KG, Urteil vom 28.08,1998 - 25 U 7198/97 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht