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   OLG Köln, 05.11.2013 - I-15 U 44/13   

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https://dejure.org/2013,48534
OLG Köln, 05.11.2013 - I-15 U 44/13 (https://dejure.org/2013,48534)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.11.2013 - I-15 U 44/13 (https://dejure.org/2013,48534)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. November 2013 - I-15 U 44/13 (https://dejure.org/2013,48534)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eigenen Bild durch unbefugte Verwendung zu fremden Werbezwecken

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 812, 823, 1004 BGB

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verlangen einer Fiktiven Lizenzgebühr wegen unbefugter Verwendung von Bildern zu Werbezwecken, §§ 22, 23 KunstUrhG

  • ra.de
  • schertz-bergmann.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004; KUG § 22; KUG § 23
    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eigenen Bild durch unbefugte Verwendung zu fremden Werbezwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Standbild aus einem Werbefilm darf nicht ohne Einwilligung des Abgebildeten zu Werbezwecken in einem Werbekatalog verwendet werden

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Werbekatalog: Verwendung von Standbild auf Fernseher

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch unbefugte Verwendung zu fremden Werbezwecken

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch unbefugte Verwendung zu fremden Werbezwecken

  • schertz-bergmann.de (Kurzinformation)

    Werbliche Nutzung des Bildnisses einer bekannten Schauspielerin in Werbeprospekten unzulässig

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Bekannte Schauspielerin: Elektronikkette hätte nicht mit Bild aus Film werben dürfen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verwendung von Bildern ohne Einwilligung der Abgebildeten rechtswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2014, 416
  • afp 2014, 151
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus OLG Köln, 05.11.2013 - 15 U 44/13
    a ) Die Zulässigkeit der Verwendung eines Bildnisses - etwa im Rahmen einer Bildberichterstattung durch die Presse - beurteilt sich anhand des abgestuften Schutzkonzeptes der §§ 22, 23 KUG, welches sowohl mit verfassungsrechtlichen Vorgaben als auch mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Einklang steht (vgl. EGMR, NJW 2006, 591; BVerfGE 120, 180/201 ff -"Caroline von Monaco IV"-; BGH, a.a.O. -"Playboy am Sonntag"- Rdn. 13 gemäß Juris; BGH, GRUR 2011, 259 - "Rosenball in Monaco"- Rdn. 13 gemäß Juris - jeweils m. w. Nachw).

    Die Prüfung, ob die in der Werbung der Beklagten verwendete Abbildung der Klägerin als Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte i.S. von § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ohne ihre Einwilligung verbreitet werden darf, erfordert eine Abwägung zwischen dem Interesse der Klägerin am Schutz ihrer Persönlichkeit und dem von der Beklagten wahrgenommenen Informationsinteresse der Öffentlichkeit (vgl. (vgl.BGH, a.a.O. - Rücktritt des Finanzministers" - Rdn. 18; BGH, a.a.O. -"Wer wird Millionär?" - Rdn. 15 - BGH vom 10.03.2009 - VI ZR 261/07, a. a. O, Rdn. 10 und vom 09.02.2010 - VI ZR 243/08, a. a. O, Rdn. 33; BVerfGE 120, 180/201 f., Rdn. 55, 85).

    In den letztgenannten Fällen ist es nicht angezeigt, dem Veröffentlichungsinteresse den Vorrang vor dem Persönlichkeitsschutz einzuräumen (BVerfGE 120, 180/206f; BGH vom 09.03.2004 - VI ZR 217/03, BGHZ 158, 218/223f; vom 28.09.2004 - VI ZR 305/03, VersR 2005, 83; vom 06.03.2007 - VI ZR 51/06, a. a. O, Rdn. 28 und - VI ZR 13/06, VersR 2007, 697; vom 01.07.2008 - VI ZR 243/06, VersR 2008, 1506/1508, Rdn. 23; vom 17.02 2009 - VI ZR 78/08, VersR 2009, 841Rdn.

  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 234/10

    Playboy am Sonntag

    Auszug aus OLG Köln, 05.11.2013 - 15 U 44/13
    Die Klägerin wird durch diese werbliche Verwendung ihres Bildnisses in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in der Ausformung des Rechts am eigenen Bild verletzt, welches über die ideellen Aspekte des Persönlichkeitsschutzes hinaus auch das Bestimmungsrecht umfasst, ob und in welcher Weise das eigene Bildnis kommerzialisiert, insbesondere für Werbezwecke zur Verfügung gestellt werden soll (ganz h. M., vgl. zuletzt: BGH, NJW 2013, 793 - "Playboy am Sonntag" - Rdn. 15 m. w. Nachw.).

    Ein solches schutzwürdiges Informationsinteresse fehlt bei Werbeanzeigen, wenn sie ausschließlich den Geschäftsinteressen des mit der Abbildung werbenden Unternehmens dienen (vgl. BGH, GRUR 2013, 196 -Playboy am Sonntag" - Rdn. 22; BGH, GRUR 2011, 647 - "Markt & Leute" - Rdn. 15; BGH, GRUR 2010, 546 - "Der strauchelnde Liebling" - Rdn. 15; BGH GRUR 2007, 139 - "Rücktritt des Finanzministers" - Rdn. 15; BGHZ 20, 345/350 f - "Paul Dahlke" - jew. mit weiteren Nachweisen).

  • LG Köln, 20.02.2013 - 28 O 431/12

    Auch Schauspieler haben Persönlichkeitsrechte

    Auszug aus OLG Köln, 05.11.2013 - 15 U 44/13
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 20.02.2013 verkündete Teilurteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 431/12 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt sinngemäß, die Klage unter teilweiser Abänderung des Teilurteils des Landgerichts Köln vom 20.02.2013 - 28 O 431/12 - abzuweisen.

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus OLG Köln, 05.11.2013 - 15 U 44/13
    Er betrifft lediglich die - nur einfachrechtlich geschützten - vermögenswerten Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einschließlich des Rechts am eigenen Bild und berührt nicht die - auch verfassungsrechtlich gewährleisteten - ideellen Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerin (vgl. vgl. BGHZ 143, 214/218 ff; BGHZ 143, 214/218 ff. - Marlene Dietrich; BVerfG, BVerfG, GRUR 2006, 1049/1050 f).
  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1

    Auszug aus OLG Köln, 05.11.2013 - 15 U 44/13
    Ein solches schutzwürdiges Informationsinteresse fehlt bei Werbeanzeigen, wenn sie ausschließlich den Geschäftsinteressen des mit der Abbildung werbenden Unternehmens dienen (vgl. BGH, GRUR 2013, 196 -Playboy am Sonntag" - Rdn. 22; BGH, GRUR 2011, 647 - "Markt & Leute" - Rdn. 15; BGH, GRUR 2010, 546 - "Der strauchelnde Liebling" - Rdn. 15; BGH GRUR 2007, 139 - "Rücktritt des Finanzministers" - Rdn. 15; BGHZ 20, 345/350 f - "Paul Dahlke" - jew. mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 25.08.2000 - 1 BvR 2707/95

    Zur "Gedenkmünze" für Willy Brandt

    Auszug aus OLG Köln, 05.11.2013 - 15 U 44/13
    Der Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG ist daher nur eröffnet, wenn die Werbeanzeige neben dem Werbezweck auch einen Informationsgehalt für die Allgemeinheit aufweist (BGH, GRUR 1997, 125/126- "Bob-Dylan-CD"; vgl. BVerfG, NJW 2001, 594).
  • BGH, 09.03.2004 - VI ZR 217/03

    Zulässigkeit der Verbreitung eines Bildnisses einer Begleitperson; Umfang des

    Auszug aus OLG Köln, 05.11.2013 - 15 U 44/13
    In den letztgenannten Fällen ist es nicht angezeigt, dem Veröffentlichungsinteresse den Vorrang vor dem Persönlichkeitsschutz einzuräumen (BVerfGE 120, 180/206f; BGH vom 09.03.2004 - VI ZR 217/03, BGHZ 158, 218/223f; vom 28.09.2004 - VI ZR 305/03, VersR 2005, 83; vom 06.03.2007 - VI ZR 51/06, a. a. O, Rdn. 28 und - VI ZR 13/06, VersR 2007, 697; vom 01.07.2008 - VI ZR 243/06, VersR 2008, 1506/1508, Rdn. 23; vom 17.02 2009 - VI ZR 78/08, VersR 2009, 841Rdn.
  • BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03

    BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der

    Auszug aus OLG Köln, 05.11.2013 - 15 U 44/13
    In den letztgenannten Fällen ist es nicht angezeigt, dem Veröffentlichungsinteresse den Vorrang vor dem Persönlichkeitsschutz einzuräumen (BVerfGE 120, 180/206f; BGH vom 09.03.2004 - VI ZR 217/03, BGHZ 158, 218/223f; vom 28.09.2004 - VI ZR 305/03, VersR 2005, 83; vom 06.03.2007 - VI ZR 51/06, a. a. O, Rdn. 28 und - VI ZR 13/06, VersR 2007, 697; vom 01.07.2008 - VI ZR 243/06, VersR 2008, 1506/1508, Rdn. 23; vom 17.02 2009 - VI ZR 78/08, VersR 2009, 841Rdn.
  • BVerfG, 22.08.2006 - 1 BvR 1168/04

    Der blaue Engel

    Auszug aus OLG Köln, 05.11.2013 - 15 U 44/13
    Er betrifft lediglich die - nur einfachrechtlich geschützten - vermögenswerten Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einschließlich des Rechts am eigenen Bild und berührt nicht die - auch verfassungsrechtlich gewährleisteten - ideellen Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerin (vgl. vgl. BGHZ 143, 214/218 ff; BGHZ 143, 214/218 ff. - Marlene Dietrich; BVerfG, BVerfG, GRUR 2006, 1049/1050 f).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04

    Sixt-Werbung mit Lafontaine-Bild wegen satirischer Natur zulässig

    Auszug aus OLG Köln, 05.11.2013 - 15 U 44/13
    Ein solches schutzwürdiges Informationsinteresse fehlt bei Werbeanzeigen, wenn sie ausschließlich den Geschäftsinteressen des mit der Abbildung werbenden Unternehmens dienen (vgl. BGH, GRUR 2013, 196 -Playboy am Sonntag" - Rdn. 22; BGH, GRUR 2011, 647 - "Markt & Leute" - Rdn. 15; BGH, GRUR 2010, 546 - "Der strauchelnde Liebling" - Rdn. 15; BGH GRUR 2007, 139 - "Rücktritt des Finanzministers" - Rdn. 15; BGHZ 20, 345/350 f - "Paul Dahlke" - jew. mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 13/06

    Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von

  • BGH, 01.10.1996 - VI ZR 206/95

    Verbreitung des Bildes eines Künstlers mit nicht autorisierten Tonträgern

  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06

    Shopping mit Putzfrau auf Mallorca

  • EGMR, 16.11.2004 - 53678/00

    Karhuvaara und Iltalehti / Finnland

  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 261/07

    BGH weist Klage gegen RTL-Fernsehbeitrag über Enkel des Fürsten Rainier von

  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 65/07

    Der strauchelnde Liebling

  • BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08

    Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven

  • BGH, 26.10.2010 - VI ZR 190/08

    Bundesgerichthof hebt Verbot einer Wort- und Bildberichterstattung über den

  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 119/08

    Markt & Leute

  • OLG Köln, 10.10.2019 - 15 U 39/19

    Traumreise ohne Traumschiffkapitän

    bb) Soweit die Beklagte bei der Frage nach einem Eingriff in das Recht des Klägers am eigenen Bild eingewandt hat, dass der Kläger nicht als Person und Mensch, sondern nur in seiner Schauspiel-Rolle als (früherer) fiktiver "B"-Kapitän abgebildet worden sei, hat das Landgericht ebenfalls zutreffend erkannt, dass der Bildnisschutz aus §§ 22, 23 KUG auch dann eingreift, wenn - wie hier - das fragliche Bild den Abgebildeten nur im Rahmen einer bekannten RollendarsteIlung wiedergibt (st. Rspr., vgl. nur etwa BGH v. 17.11.1960 - I ZR 87/59, GRUR 1961, 138, 139 - "Familie O" und Senat v. 05.11.2013 - 15 U 44/13, BeckRS 2014, 9795 - "P").

    Zwar kann dies in Fällen klassischer Werbung jedenfalls in eindeutigen Fällen denkbar sein (vgl. Senat v. 05.11.2013 - 15 U 44/13, BeckRS 2014, 9795) und dort die Anwendbarkeit des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG (und möglicherweise auch des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) schon im Ansatz verhindern, doch liegt ein solcher Fall nicht vor: Mit dem Abdruck des streitgegenständlichen Bildes - welches wiederum vor dem Hintergrund der Bildunterschrift und des weiteren Gesamtkontextes der Veröffentlichung zu würdigen ist - wurden gerade nicht nur kommerzielle Interessen verfolgt, sondern zumindest auch gewisse Informationsinteressen der Allgemeinheit befriedigt.

    In Fällen wie dem Vorliegenden ist eine Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens isoliert möglich und war insbesondere auch hinsichtlich des (nur klarer gefassten) Auskunftsanspruchs nicht nur der Schlussentscheidung der Stufenklage vorzubehalten (so etwa auch Senat v. 05.11.2013 - 15 U 44/13, BeckRS 2014, 9795 - "P"), weil das Teilurteil - wie geschehen - selbständig angefochten werden konnte.

  • LG Frankfurt/Main, 30.05.2017 - 3 O 134/16

    Ein Model-Release-Vertrag gestattet nicht die Bearbeitung der Bildnisse in

    Es ist auch nach Auslegung nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. OLG München, ZUM 2006, 936) und der Heranziehung der Grundsätze der Zweckübertragungslehre gemäß § 31 Abs. 5 UrhG (OLG Köln ZUM 2014, 416, 418 [OLG Köln 05.11.2013 - 15 U 44/13] ) davon auszugehen, dass das Hochladen der Bilder auf die Plattform Fotocommunity durch den Kläger von dieser durch die Klägerin erteilten Einwilligung gedeckt ist.
  • OLG Köln, 11.08.2015 - 15 U 26/15

    Höhe des Schadens bei Verletzung des Rechts am eigenen Bild

    Über die früheren Anträge auf Unterlassung der (weiteren) Nutzung sowie auf Auskunft zum Umfang der Werbemaßnahmen der Beklagten ist zugunsten der Klägerin bereits durch rechtskräftiges Urteil des Senats vom 5.11.2013 (15 U 44/13, Bl. 207 d.A.) entschieden worden.

    Nach der inzwischen rechtskräftigen Entscheidung des Senats vom 5.11.2013 (15 U 44/13) hat die Beklagte durch die Verwendung des Standbildes der Klägerin für die werbliche Präsentation der in dem Katalog angebotenen Fernsehgeräte diese rechtswidrig in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in der Ausformung des Rechts am eigenen Bild verletzt.

    Diese Voraussetzungen bejahend hat der Senat in der Entscheidung vom 5.11.2013 (15 U 44/13) zum Unterlassungsanspruch ausgeführt: " Die Präsentation eines beworbenen Fernsehgerätes mit dem Bildnis einer schönen und bekannten Schauspielerin - noch dazu in einem aus einem verhältnismäßig bekannten Spielfilm stammenden Szenenbild - ist geeignet, die Blicke des Lesers einzufangen und die Aufmerksamkeit auch auf das solcherart "dekorierte" technische Produkt zu lenken ".

    Denn zum einen kann sie sich - wie bereits in der Entscheidung des Senats vom 5.11.2013 (15 U 44/13) dargelegt - weder auf eine darin liegende Einwilligung der Klägerin berufen noch kann eine mutmaßliche Einwilligung der Klägerin unterstellt werden, da sie lediglich den Film bewerben wollte, nicht jedoch Abspielgeräte, zu deren Verkauf ihre schauspielerische Tätigkeit keinen wirtschaftlichen Bezug aufweist.

  • OLG Dresden, 02.06.2020 - 4 U 51/20

    Zulässigkeit einer Bildberichterstattung über den Kämmerer einer Gemeinde

    Zur Feststellung des Umfangs der Einwilligung kann in sachlicher Hinsicht wegen desselben Schutzgedankens auf die urheberrechtliche Übertragungszweck-Regel zurückgegriffen werden (OLG Köln, Urteil vom 5.11.2013 - 15 U 44/13; KG, Urteil vom 28.08,1998 - 25 U 7198/97 - juris).
  • OLG Dresden, 30.04.2019 - 4 U 1552/18

    Umfang der Einwilligung eines Teilnehmers einer Demonstration in einer

    Zur Feststellung des Umfangs der Einwilligung kann in sachlicher Hinsicht wegen desselben Schutzgedankens auf die urheberrechtliche Übertragungszweck-Regel zurückgegriffen werden (OLG Köln, Urteil vom 5.11.2013 - 15 U 44/13; KG, Urteil vom 28.08,1998 - 25 U 7198/97 - juris).
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