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   OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 15 U 46/08   

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https://dejure.org/2008,33372
OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 15 U 46/08 (https://dejure.org/2008,33372)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.08.2008 - 15 U 46/08 (https://dejure.org/2008,33372)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. August 2008 - 15 U 46/08 (https://dejure.org/2008,33372)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    PflVG § 1; PflVG § 3; StVG § 7; StVG § 17
    Alleinhaftung eines unter Vorfahrtmissachtung auf die Autobahn Auffahrenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Entsorgungskosten - Entsorgungskosten nur gegen Nachweis

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Keine Pflicht, an Autobahnauffahrten Platz zu machen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1419
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Karlsruhe, 24.04.2007 - 2 O 590/05

    Entsorgungskosten - Entsorgungskosten nur gegen Nachweis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2008 - 15 U 46/08
    Verkündet am 15 U 46/08 2 0 590/05 Landgericht Karlsruhe.

    erkannt: 1- Auf die Berufungdes Klägerswird das Urteil des LandgerichtsKarlsruhevom 24. April2007- 2 O 590/05- im Kostenpunkt aufgehobenund in Ziff.1 folgendermaßengeändert: Die Beklagten werdenals Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger10.857,.,13 EUR nebstZinsenvon 5 % überdem Basiszinssatz seitdem 15.OT.2OOS sowie361,75EUR nebstZinsenvon5 % überdemBasiszinssatz seitdem8.11.2005 zu zahlen.

    2 0 590/05 24. April20OT Knaus-Garcia, JAng.e als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.

  • OLG München, 21.06.2013 - 10 U 1206/13

    Haftungsverteilung bei einer Vorfahrtverletzung

    Entgegen der Auffassung des Erstgerichts tritt die reine Betriebsgefahr des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs hinter dem Verschulden des Wartepflichtigen (Verstoß gegen § 8 I Nr. 1 StVO ) zurück, wenn dem Vorfahrtsberechtigten - wie gerade ausgeführt - kein eigener Verkehrsverstoß (etwa aus § 1 II StVO ) zur Last gelegt werden kann (vgl. BGH DAR 1956, 328; OLG Karlsruhe DAR 1989, 422 ; VersR 2009, 1419; Senat NZV 1989, 438 ; KG NZV 2002, 79 = DAR 2002, 66 ; NZV 2003, 335 ).
  • OLG München, 21.12.2012 - 10 U 2595/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf einer vorfahrtberechtigten Straße

    Ein maßvolles Bremsen ist bei den heute gegebenen Verkehrsverhältnissen einem Vorfahrtsberechtigten jederzeit zumutbar (Senat VersR 1973, 947; NZV 2005, 582 ; a.A. hinsichtlich des Ausweichens auf die linke Spur seitens eines 2, 5 m breiten Wohnwagensgespanns bei geringer Verkehrsdichte OLG Karlsruhe VersR 2009, 1419 (1420).
  • OLG Saarbrücken, 11.04.2018 - 5 U 49/17

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Haftung eines

    Ihre Haftung als unmittelbare Störerin bzw. Täterin würde bei dieser Sachlage jedoch voraussetzen, dass sie nicht nur eine adäquat-kausale Ursache zur Rechtsverletzung durch das Auffindbar-Machen der Berichte gesetzt hat, sondern dass sie sich die beanstandeten Äußerung auch zu eigen gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08, VersR 2009, 1419; Urteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, BGHZ 209, 139; OLG Karlsruhe, MMR 2017, 487).
  • OLG München, 14.03.2014 - 10 U 4774/13

    Verfahren im Haftpflichtprozess bei einem angeblich verabredeten Unfall

    Im Hinblick auf das grobe Verschulden des Beklagten zu 2) ist die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs zu vernachlässigen, § 17 I StVG (BGH DAR 1956, 328; OLG Karlsruhe DAR 1989, 422 ; VersR 2009, 1419; Senat NZV 1989, 438 und Urt. v. 21.06.2013 - 10 U 1206/13; KG NZV 2002, 79 ; 2003, 335 ).
  • KG, 17.06.2010 - 12 U 7/09

    Verkehrsunfallhaftung: Berücksichtigung einer erhöhten Betriebsgefahr eines mit

    52 Zwar tritt die Betriebsgefahr des Vorfahrtsberechtigten in der Regel gegenüber der schuldhaften Vorfahrtsverletzung des Wartepflichtigen zurück (Senat, NZV 2002, 79; OLG Karlsruhe, VersR 2009, 1419, 1420).
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