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OLG Köln, 04.09.2001 - 15 U 47/01 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 13.02.2001 - 18 O 377/00
- OLG Köln, 04.09.2001 - 15 U 47/01
Wird zitiert von ...
- BGH, 02.12.2004 - I ZR 207/01
weltonline. de
Auch wenn an einem Gattungsbegriff gleichzeitig Namens- oder Kennzeichenrechte bestehen, verbleibt es in der Regel beim Prinzip der Priorität der Registrierung, so daß der Inhaber eines Namens- oder Kennzeichenrechts gegen die Verwendung dieser Bezeichnung als Domainname nicht mit Erfolg vorgehen kann, auch wenn der Dritte, der sich diese Bezeichnung hat registrieren lassen und den Domainnamen als Sachhinweis nutzt, über kein eigenes Namens- oder Kennzeichenrecht verfügt (vgl. OLG Köln, Urt. v. 4.9.2001 - 15 U 47/01; Rev. nicht angenommen: BGH, Beschl. v. 15.8.2002 - l ZR 246/01).