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   OLG Karlsruhe, 27.01.2004 - 15 U 47/02   

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https://dejure.org/2004,7304
OLG Karlsruhe, 27.01.2004 - 15 U 47/02 (https://dejure.org/2004,7304)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.01.2004 - 15 U 47/02 (https://dejure.org/2004,7304)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Januar 2004 - 15 U 47/02 (https://dejure.org/2004,7304)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit des deutschen Gerichts bei grenzüberschreitendem Transport; Anwendung des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) auf eine Fixkostenspedition; Anforderungen an den Beweis der Übernahme der ...

  • rabüro.de

    Zur Beweiskraft einer "blind" unterschriebenen Ladeliste

  • Judicialis

    CMR Art. 17; ; BGB § 242

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CMR Art. 17; BGB § 242
    Zur Wirksamkeit einer "blind" geleisteten Unterschrift auf einer Übernahmequittung nach Treu und Glauben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00

    Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.01.2004 - 15 U 47/02
    Für den Beweis des Inhalts der Sendung gelten die Grundsätze des Anscheinsbeweises (BGH, NJW-RR 2003, 754).
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.01.2004 - 15 U 47/02
    Dies gilt auch dann, wenn - wie vorliegend - die Übernahme streitig ist (vgl. zur Berücksichtigung doppelrelevanter Tatsachen bei der internationalen Zuständigkeit BGH, NJW 1994, 1413, 1414).
  • BGH, 22.05.2014 - I ZR 109/13

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr bei Sendungsverlust:

    aa) Kann der Frachtführer oder ein von ihm eingeschalteter Erfüllungsgehilfe bei der Übernahme die Anzahl der Güter kontrollieren, macht er von dieser Möglichkeit aber keinen Gebrauch und quittiert er gleichwohl deren Zahl, so handelt er entgegen den Grundsätzen von Treu und Glauben nach § 242 BGB widersprüchlich, wenn er sich später darauf beruft, die Übernahmequittung sei "blind" erteilt worden (vgl. OLG Hamm, TranspR 1992, 359, 360; OLG Karlsruhe, TranspR 2004, 468, 470; Bästlein/Bästlein, TranspR 2003, 413, 418).
  • OLG Frankfurt, 24.05.2013 - 5 U 138/12

    Frachtrecht: Vorausetzungen des Ar. 17 I CMR (Zeitpunkt der Obhutsübernahme)

    Soweit in einzelnen obergerichtlichen Entscheidungen vertreten worden ist, die Beweiswirkung entfalle nicht, wenn der Frachtführer die Quittung blind (OLG Hamm TranspR 1992, 359) oder "unverschuldet" blind (OLG Karlsruhe TranspR 2004, 468 Rz.34 bei juris; OLG Köln VersR 1998, 1006 Rz.10; ebenso MüKo/Czerwenka, HGB, 2009, § 409 Rz.28) unterzeichnet hat, werden in unzulässiger Weise Beweiswürdigung, also Erkenntnis des tatsächlichen Geschehensablaufs, und normative Bewertung vermengt und wird damit gegen § 286 Abs. 1 ZPO verstoßen, wonach für die zu treffende Feststellung die richterliche Überzeugung maßgeblich ist.
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