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   OLG Köln, 16.06.1992 - 15 U 47/92   

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OLG Köln, 16.06.1992 - 15 U 47/92 (https://dejure.org/1992,18075)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.06.1992 - 15 U 47/92 (https://dejure.org/1992,18075)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juni 1992 - 15 U 47/92 (https://dejure.org/1992,18075)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassen von Aussagen bzgl. der "bakteriologischen Kriegsführung" bei Lieferung von Waren einer Firma an den Irak durch Nennung auf einer "Schwarzen Liste" i.R.d. Wiederholungsgefahr (hier: Golfkrieg)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 1994, 41
  • afp 1993, 744
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 108/80

    Boykottaufruf

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.1992 - 15 U 47/92
    Findet diese ihren Grund nicht in eigenen Interessen wirtschaftlicher Art, sondern in der Sorge um politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Belange der Allgemeinheit, dient sie der Einwirkung auf die öffentliche Meinung, dann spricht dies dafür, daß die Boykottaufforderung durch Artikel 5 GG geschützt ist (BVerfGE 7, 198, 212, 215; BVerfGE 25, 256, 264), auch wenn dadurch private und namentlich - wie hier -wirtschaftliche Interessen beeinträchtigt werden (BVerfG, NJW 1983, 1181, 1182).

    Die Ausübung wirtschaftlichen Drucks, der für die Adressaten des Boykottaufrufs schwere Nachteile bewirkt und ihnen demgemäß die Möglichkeit nimmt, ihre Entscheidung in voller innerer Freiheit zu treffen, ist deshalb durch Artikel 5 GG nicht geschützt (BVerfG, NJW 1983, 1181, 1182 mit weiteren Nachweisen).

    - Das inkriminierte Faltblatt vom 31. Januar 1991 betraf somit eine die Allgemeinheit wesentlich berührende Sache (so BVerfG, NJW 1983, 1181, 1182).

  • BGH, 15.11.1966 - VI ZR 65/65

    Übervorteilung eines freien Hypothekenmaklers durch die Vermittlung der Gewährung

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.1992 - 15 U 47/92
    Auch der Rahmen zur "Schmähkritik" wird nicht überschritten: Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß auch die kritische Würdigung eines Geschäftsgebarens - wie hier -keineswegs rechtswidrig ist (BGH, NJW 1967, 390); sachliche Kritik an einem Gewerbebetrieb kann nämlich nicht allein deshalb als "widerrechtlich" bezeichnet werden, weil sie sich störend und nachteilig auf den Geschäftsbetrieb auswirken kann (OLG Stuttgart, JZ 1981, 380).

    "Sachlich" ist jede Kritik, die - wie hier - keine unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, nach Form und Inhalt nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung des angestrebten Zieles erforderlich ist und nicht unlauteren Zwecken dient (vgl. auch OLG Hamburg, NJW 1959, 1785; BGH NJW 1967, 390; OLG Stuttgart, a.a.O.).

  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 193/82

    Schutz eines Planungsträgers (hier: Deutsche Bundesbahn) wegen öffentlicher

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.1992 - 15 U 47/92
    Für die "Ausräumung" der Wiederholungsgefahr bedarf es deshalb - entgegen der Ansicht der Klägerin - auch keiner zusätzlichen "Garantien" (vgl. insoweit vor allem BGH, NJW 1984, 1607 ff).

    Solche - öffentliche - Kritik kann nicht gemäß § 824 BGB untersagt werden (BGH, NJW 1984, 1607 ff.).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.1992 - 15 U 47/92
    Unter dem Einfluß des "Lüth"-Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 198 =. NJW 1958, 257), das einen Boykottfall betraf, hat sich jedoch heute die Erkenntnis durchgesetzt, daß der Boykott zur Verfolgung nichtwirtschaftlicher Interessen ein legitimes Mittel im Meinungskampf darstellt (BVerfGE 25, 256 = NJW 1969, 1161 - "Blinkfüer"; im übrigen ist zu verweisen auf BGH NJW 1985, 60 ff- Kundenboykott; BGH, NJW 1985, 62 ff -Copy charge; LG Stuttgart, NJW 1956, 1073 -Milchstreik; OLG Köln, NJW 1965, 2345 - Aufruf zu einem Inseratenstreik wegen Nacktfotos in einer Illustrierten; OLG Frankfurt, NJW 1969, 2095 - Seehundfelle).

    Findet diese ihren Grund nicht in eigenen Interessen wirtschaftlicher Art, sondern in der Sorge um politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Belange der Allgemeinheit, dient sie der Einwirkung auf die öffentliche Meinung, dann spricht dies dafür, daß die Boykottaufforderung durch Artikel 5 GG geschützt ist (BVerfGE 7, 198, 212, 215; BVerfGE 25, 256, 264), auch wenn dadurch private und namentlich - wie hier -wirtschaftliche Interessen beeinträchtigt werden (BVerfG, NJW 1983, 1181, 1182).

  • BVerfG, 26.02.1969 - 1 BvR 619/63

    Blinkfüer

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.1992 - 15 U 47/92
    Unter dem Einfluß des "Lüth"-Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 198 =. NJW 1958, 257), das einen Boykottfall betraf, hat sich jedoch heute die Erkenntnis durchgesetzt, daß der Boykott zur Verfolgung nichtwirtschaftlicher Interessen ein legitimes Mittel im Meinungskampf darstellt (BVerfGE 25, 256 = NJW 1969, 1161 - "Blinkfüer"; im übrigen ist zu verweisen auf BGH NJW 1985, 60 ff- Kundenboykott; BGH, NJW 1985, 62 ff -Copy charge; LG Stuttgart, NJW 1956, 1073 -Milchstreik; OLG Köln, NJW 1965, 2345 - Aufruf zu einem Inseratenstreik wegen Nacktfotos in einer Illustrierten; OLG Frankfurt, NJW 1969, 2095 - Seehundfelle).

    Findet diese ihren Grund nicht in eigenen Interessen wirtschaftlicher Art, sondern in der Sorge um politische, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Belange der Allgemeinheit, dient sie der Einwirkung auf die öffentliche Meinung, dann spricht dies dafür, daß die Boykottaufforderung durch Artikel 5 GG geschützt ist (BVerfGE 7, 198, 212, 215; BVerfGE 25, 256, 264), auch wenn dadurch private und namentlich - wie hier -wirtschaftliche Interessen beeinträchtigt werden (BVerfG, NJW 1983, 1181, 1182).

  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.1992 - 15 U 47/92
    Mit dem Verbreiten des Faltblattes vom 31. Januar 1991 ist zwar unmittelbar in das Recht der Klägerin am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eingegriffen worden; denn dieses Recht schützt allgemein gegen alle Eingriffe, die die Entfaltung des Gewerbebetriebs beeinträchtigen (BGHZ 3, 270 = NJW 1952, 660; BGHZ 8, 142 = NJW 1953, 297).
  • BGH, 28.11.1952 - I ZR 21/52

    Schwarze Listen

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.1992 - 15 U 47/92
    Mit dem Verbreiten des Faltblattes vom 31. Januar 1991 ist zwar unmittelbar in das Recht der Klägerin am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eingegriffen worden; denn dieses Recht schützt allgemein gegen alle Eingriffe, die die Entfaltung des Gewerbebetriebs beeinträchtigen (BGHZ 3, 270 = NJW 1952, 660; BGHZ 8, 142 = NJW 1953, 297).
  • BGH, 20.06.1978 - VI ZR 66/77

    Ersatzansprüche eines Bankkunden wegen Fehlmeldungen einer zentralen

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.1992 - 15 U 47/92
    Diese Vorschrift schützt die wirtschaftliche Wertschätzung von Unternehmen vor unmittelbaren Beeinträchtigungen, die durch Verbreitung unwahrer Behauptungen über sie herbeigeführt werden (BGH, NJW 1978, 2151).
  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 177/78

    Ausgleich von Persönlichkeitsrechtsverletzungen einer Personengesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.1992 - 15 U 47/92
    Zwar entspricht es der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. u.a. Urteil vom 8. Juli 1980 = GRUR 1980, 1090 ff. - "Das Medizin-Syndikat I"), daß zunächst "eine Vermutung dafür (spricht), daß der Beklagte (seine) Vorwürfe wiederholen" wird (a.a.O., S. 1095); und an die Widerlegung dieser Vermutung seien jeweils strenge Anforderungen zu stellen.
  • BGH, 24.11.1983 - I ZR 192/81

    Copy-Charge

    Auszug aus OLG Köln, 16.06.1992 - 15 U 47/92
    Unter dem Einfluß des "Lüth"-Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 198 =. NJW 1958, 257), das einen Boykottfall betraf, hat sich jedoch heute die Erkenntnis durchgesetzt, daß der Boykott zur Verfolgung nichtwirtschaftlicher Interessen ein legitimes Mittel im Meinungskampf darstellt (BVerfGE 25, 256 = NJW 1969, 1161 - "Blinkfüer"; im übrigen ist zu verweisen auf BGH NJW 1985, 60 ff- Kundenboykott; BGH, NJW 1985, 62 ff -Copy charge; LG Stuttgart, NJW 1956, 1073 -Milchstreik; OLG Köln, NJW 1965, 2345 - Aufruf zu einem Inseratenstreik wegen Nacktfotos in einer Illustrierten; OLG Frankfurt, NJW 1969, 2095 - Seehundfelle).
  • BGH, 02.02.1984 - I ZR 4/82

    Kundenboykott

  • BGH, 12.02.1985 - VI ZR 225/83

    Darlegungs- und Beweislast für die Wahrnehmung berechtigter Interessen bei

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

  • OLG Frankfurt, 07.03.1969 - 16 U 80/68
  • LG Bonn, 05.12.1991 - 17 O 261/91
  • LG Dortmund, 01.08.2014 - 3 O 500/13

    Keine Wiederholungsgefahr bei lang zurückliegenden Ehrverletzungen

    Da die damaligen Äußerungen einen aktuellen Bezug - nämlich die damalige Berichterstattung in dem Recherche-Blog - hatten, entspricht die Annahme der Lebenserfahrung, dass jede zukünftige Äußerung des Beklagten einen anderen Bezug hätte, der mit der damaligen Situation nicht vergleichbar wäre (vgl. hierzu OLG Köln, Urt. v. 16.06.1992 - 15 U 47/92 - BeckRS 1992, 05031: fehlende Wiederholungsgefahr von während des Golfkrieges abgegebenen Äußerungen nach Kriegsende).
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