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   OLG Köln, 08.09.2015 - 15 U 48/15   

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https://dejure.org/2015,49313
OLG Köln, 08.09.2015 - 15 U 48/15 (https://dejure.org/2015,49313)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.09.2015 - 15 U 48/15 (https://dejure.org/2015,49313)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. September 2015 - 15 U 48/15 (https://dejure.org/2015,49313)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch einen Forenbeitrag im Internet; Chatrakterisierung von Tatsachenbehauptungen durch die objektive Beziehung zwischen Äußerung und Wirklichkeit; Prägung von Werturteilen und Meinungsäußerungen ...

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch einen Forenbeitrag im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2015 - 15 U 48/15
    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (vgl. zu allem BGH, Urt. v. 16.12.2014 - VI ZR 39/14 -, NJW 2015, 773).

    Eine Äußerung nimmt diesen Charakter erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, also die persönliche Kränkung das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats v. 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, 3016; BGH, Urt. v. 16.12.2014 - VI ZR 39/14 -, NJW 2015, 773).

    Nicht mit unwahren Tatsachenbehauptungen verbundene Kritik muss sich der Betroffene in der Regel auch dann gefallen lassen, wenn sie scharf formuliert ist (vgl. BGH, Urt. v. 16.12.2014 - VI ZR 39/14 -, NJW 2015, 773).

  • LG Köln, 04.03.2015 - 28 O 374/14

    Anpruch eines Inkasso-Bundesverbands auf Unterlassung von potenziell

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2015 - 15 U 48/15
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 04.03.2015 (28 O 374/14) wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter Abänderung des am 04.03.2015 verkündeten Urteil des Landgerichts Köln, Az. 28 O 374/14, 1. den Beklagten zu verurteilen, es bei Vermeidung eines vom Gericht im Falle einer Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft von sechs Monaten, zu unterlassen, zu behaupten oder zu verbreiten und/oder behaupten oder verbreiten zu lassen.

  • BGH, 28.04.1980 - II ZR 193/79

    Beschränkung des Umfangs der Vertretungsmacht des Vereinsvorstands durch eine

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2015 - 15 U 48/15
    Andernfalls kommt einer Einschränkung des Handlungsspielraums des Vorstands nur vereinsinterne Bedeutung zu (vgl. Stöber/Otto, Handbuch des Vereinsrechts, 10. Auflage 2012, Rn. 453, 462; BGH, Urt. v. 28.04.1980 - II ZR 193/79 -, NJW 1980, 2799; Urt. v. 22.04.1996 - II ZR 65/95 -, NJW-RR 1996, 866).
  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2015 - 15 U 48/15
    Es könne ihm überlassen werden, darüber zu urteilen, was er von einer Kritik zu halten habe, die auf eine Begründung verzichte (vgl. BGH NJW 1974, 1762).
  • BGH, 22.04.1996 - II ZR 65/95

    Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstands durch satzungsmäßige

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2015 - 15 U 48/15
    Andernfalls kommt einer Einschränkung des Handlungsspielraums des Vorstands nur vereinsinterne Bedeutung zu (vgl. Stöber/Otto, Handbuch des Vereinsrechts, 10. Auflage 2012, Rn. 453, 462; BGH, Urt. v. 28.04.1980 - II ZR 193/79 -, NJW 1980, 2799; Urt. v. 22.04.1996 - II ZR 65/95 -, NJW-RR 1996, 866).
  • OLG Köln, 16.12.2014 - 15 U 141/14

    Pflichten eines Hostproviders hinsichtlich behaupteter Rechtsverletzungen in

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2015 - 15 U 48/15
    Das ändert jedoch nichts daran, dass ein sich subjektiv äußernder Kritiker auch ohne die Mitteilung der tatsächlichen Bezugspunkte seiner Kritik den Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit für sich in Anspruch nehmen kann, der nicht allein dadurch beschränkt oder entzogen ist, weil er sich auf die Mitteilung des Ergebnisses der subjektiven Würdigung eines beurteilten Sachverhalts beschränkt (vgl. Senat, Urt. v. 16.12.2014 - 15 U 141/14 -, juris).
  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2015 - 15 U 48/15
    Eine Äußerung nimmt diesen Charakter erst dann an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern - jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik - die Diffamierung der Person im Vordergrund steht, also die persönliche Kränkung das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats v. 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04 -, NJW 2009, 3016; BGH, Urt. v. 16.12.2014 - VI ZR 39/14 -, NJW 2015, 773).
  • BGH, 14.10.2008 - 1 StR 260/08

    Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der EnBW AG vom Vorwurf der

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2015 - 15 U 48/15
    Jedoch ist dieser allenfalls mittelbar und zudem als juristische Person lediglich in einem Schutzbereich betroffen, der der Sozialsphäre einer natürlichen Person vergleichbar ist, so dass relativ gesehen ein geringeres Schutzbedürfnis besteht (vgl. BGH, Urt. v. 22.9.2009 - VI ZR 19/08 -, NJW 2008, 3580).
  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen

    Auszug aus OLG Köln, 08.09.2015 - 15 U 48/15
    Jedoch ist dieser allenfalls mittelbar und zudem als juristische Person lediglich in einem Schutzbereich betroffen, der der Sozialsphäre einer natürlichen Person vergleichbar ist, so dass relativ gesehen ein geringeres Schutzbedürfnis besteht (vgl. BGH, Urt. v. 22.9.2009 - VI ZR 19/08 -, NJW 2008, 3580).
  • OLG Dresden, 24.08.2017 - 4 W 737/17

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für eine Unterlassungsklage wegen Äußerungen

    Nicht mit unwahren Tatsachenbehauptungen verbundene Kritik muss sich der Betroffenen in der Regel auch dann gefallen lassen, wenn sie scharf formuliert ist (vgl. BGH, a.a.O; OLG Köln, Urteil vom 08.09.201, Az. 15 U 48/15, zitiert nach juris).
  • LG Bonn, 10.05.2017 - 13 O 136/16

    Unterlassungsanspruch der Äußerung in dem Schreiben gegenüber den Abgeordneten

    Dies scheidet bei Werturteilen und Meinungsäußerungen aus, weil sie durch das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens gekennzeichnet sind und sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen lassen (OLG Köln, Urteil vom 08.09.2015 - 15 U 48/15 -, Rn. 34, juris).
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