Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.11.2011 - I-15 U 61/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1509
OLG Köln, 15.11.2011 - I-15 U 61/11 (https://dejure.org/2011,1509)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.11.2011 - I-15 U 61/11 (https://dejure.org/2011,1509)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. November 2011 - I-15 U 61/11 (https://dejure.org/2011,1509)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1509) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Zulässige Verdachtsberichterstattung über Strafprozess von Wettermoderator

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Teilerfolg für Jörg Kachelmann gegen Medien

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bild.de durfte von Fund eines Messers mit DNA-Spuren im Fall Kachelmann berichten - OLG Köln entscheidet über Grenzen der zulässigen Berichterstattung in Strafverfahren

Sonstiges

  • lto.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 18.01.2012)

    Nach den Berichten über das Strafverfahren: Kachelmanns langer Kampf gegen die Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2012, 337
  • afp 2011, 601
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 61/11
    Unzulässig ist nach diesen Grundsätzen eine auf Sensationen ausgehende, bewusst einseitige oder verfälschende Darstellung; vielmehr müssen auch die zur Verteidigung des Beschuldigten vorgetragenen Tatsachen und Argumente berücksichtigt werden (BVerfGE 35, 202, 232).

    Straftaten gehören nämlich zum Zeitgeschehen, dessen Vermittlung zu den Aufgaben der Medien gehört (BVerfGE 35, 202, 230 f.).

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 61/11
    Auch ist vor der Veröffentlichung regelmäßig eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen (BGHZ 132, 13, 25 m. w. N.).

    Andererseits dürfen die Anforderungen an die pressemäßige Sorgfalt und die Wahrheitspflicht nicht überspannt und insbesondere nicht so bemessen werden, dass darunter die Funktion der Meinungsfreiheit leidet (BVerfGE 85, 1, 15; BGHZ 132, 13, 24; BGH, VersR 1998, 1250 = BGHZ 139, 95 ff.).

  • LG Köln, 16.03.2011 - 28 O 503/10

    Unterlassungsanspruch gegen eine Zeitung bei Übernahme einer

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 61/11
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16.03.2011 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 503/10 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, die Klage unter teilweiser Abänderung des angefochtenen Urteils des Landgerichts Köln vom 16.03.2011 - 28 O 503/10 - insgesamt abzuweisen.

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 61/11
    Stellt sich in einem solchen Fall später die Unwahrheit der Äußerung heraus, so ist diese als im Äußerungszeitpunkt rechtmäßig anzusehen, so dass Widerruf oder Schadensersatz nicht in Betracht kommen (BVerfG, NJW 1999, 1322, 1324; Senatsurteil vom 26. November 1996 (a. a. O.).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 61/11
    Nach den u.a. in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 07.12.1999 - VI ZR 51/99 - (BGHZ 143, 199 ff) im Einzelnen formulierten Kriterien einer zulässigen Verdachtsberichterstattung ist zunächst das Vorliegen eines Mindestbestandes an Beweistatsachen zu fordern, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst "Öffentlichkeitswert" verleihen.
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 61/11
    Andererseits dürfen die Anforderungen an die pressemäßige Sorgfalt und die Wahrheitspflicht nicht überspannt und insbesondere nicht so bemessen werden, dass darunter die Funktion der Meinungsfreiheit leidet (BVerfGE 85, 1, 15; BGHZ 132, 13, 24; BGH, VersR 1998, 1250 = BGHZ 139, 95 ff.).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 61/11
    Dürfte die Presse, falls der Ruf einer Person gefährdet ist, nur solche Informationen verbreiten, deren Wahrheit im Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits mit Sicherheit feststeht, so könnte sie ihre durch Art. 5 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleisteten Aufgaben bei der öffentlichen Meinungsbildung nicht durchweg erfüllen (BVerfGE 97, 125, 149; Senatsurteil vom 3. Mai 1977 (a. a. O.), wobei auch zu beachten ist, dass ihre ohnehin begrenzten Mittel zur Ermittlung der Wahrheit durch den Zwang zu aktueller Berichterstattung verkürzt sind.
  • LG Köln, 30.04.2010 - 28 O 252/10

    Erfolgreich gegen Spekulationen der "Süddeutsche Zeitung" und die weitere

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 61/11
    Mit einstweiliger Verfügung vom 30.04.2010 hat das Landgericht Köln - 28 O 252/10 - gegen die T Zeitung auf Antrag des Klägers die aus der Anlage K 11 ersichtliche Verbotsverfügung erlassen, die nach einer Abschlusserklärung der T Zeitung zur endgültigen Regelung geworden ist.
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 61/11
    Andererseits dürfen die Anforderungen an die pressemäßige Sorgfalt und die Wahrheitspflicht nicht überspannt und insbesondere nicht so bemessen werden, dass darunter die Funktion der Meinungsfreiheit leidet (BVerfGE 85, 1, 15; BGHZ 132, 13, 24; BGH, VersR 1998, 1250 = BGHZ 139, 95 ff.).
  • OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 175/15

    395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den

    Insoweit kann auf die den Parteien bekannte Entscheidung des Senats zum Aktenzeichen 15 U 61/11 verwiesen werden, die aufgrund der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers durch den Bundesgerichtshof rechtskräftig ist.
  • BGH, 16.11.2021 - VI ZR 1241/20

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen

    (a) In der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur ist eine Kontaktierung dann für entbehrlich gehalten worden, wenn der Betroffene bereits im Vorfeld eindeutig zu erkennen gegeben hat, keine Stellung zu den in der Berichterstattung enthaltenen Vorwürfen nehmen zu wollen, oder sich bereits in einem bestimmten Sinne zu ihnen geäußert hat (vgl. OLG Köln, AfP 2011, 601, 604 und BeckRS 2015, 18155 Rn. 14 f.; OLG Hamburg, NJW-RR 1996, 597; Söder in BeckOK Informations- und Medienrecht, 33. Ed., § 823 BGB Rn. 249; MünchKommBGB/Rixecker, 9. Aufl., Anhang zu § 12 BGB Rn. 236; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 10 Rn. 159b; Soehring/Hoene, Presserecht, 6. Aufl., Rn. 2.36).
  • LG Köln, 30.09.2015 - 28 O 2/14

    Kachelmann gegen Springer

    und deren Rechtmäßigkeit wird auf das Urteil des OLG Köln vom 15.11.2011 (Az. 15 U 61/11, Anlage K 11) Bezug genommen.
  • OLG Köln, 10.09.2020 - 15 U 230/19

    Dieselskandal: Bericht wegen fehlender Anhörung rechtswidrig

    Entgegen der Rechtsansicht der Beklagten und mit dem Landgericht bestehen keine Bedenken an der Bestimmtheit des die konkrete Verletzungsform nunmehr klar bezeichnenden Klageantrages mit Blick auf § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. zu den Anforderungen in solchen Fällen auch Senat v. 15.11.2011 - 15 U 61/11, ZUM 2012, 337, 339).

    Der Senat hat dies bisher in Fällen angenommen, in denen der Betroffene auf der Flucht oder sonst untergetaucht und somit definitiv mit normalen Mitteln unerreichbar ist (vgl. zuletzt etwa Senat v. 26.03.2020 - 15 U 95/19, n.v. zur Flucht eines ungleichen Liebespaares durch Europa) oder er bereits im Vorfeld eindeutig zu erkennen gegeben hat, keine Stellung zu den (identischen) Vorwürfen nehmen zu wollen (vgl. etwa Senat v. 15.11.2011 - 15 U 61/11, ZUM 2012, 337, 341 oder auch OLG Hamburg v. 11.05.1995 - 3 U 264/94, NJW-RR 1996, 597).

  • OLG Karlsruhe, 02.02.2015 - 6 U 130/14

    Schwer wiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung: Identifizierbarkeit eines

    Nach dieser Erklärung konnte die Beklagte davon ausgehen, dass der Kläger sich auf eine (nochmalige) an ihn gerichtete Anfrage nicht zur Sache einlassen werde, so dass es sich bei der Anfrage um eine bloße Förmelei handeln würde (vgl. OLG Köln AfP 2011, 601 juris-Rn. 47).
  • OLG Stuttgart, 01.02.2023 - 4 U 144/22

    Verdachtsberichterstattung: Zulässigkeit einer identifizierbaren Veröffentlichung

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur wird eine Kontaktierung jedoch dann für entbehrlich gehalten, wenn der Betroffene bereits im Vorfeld eindeutig zu erkennen gegeben hat, keine Stellung zu den in der Berichterstattung enthaltenen Vorwürfen nehmen zu wollen, oder sich bereits in einem bestimmten Sinne zu ihnen geäußert hat (vgl. OLG Köln, AfP 2011, 601 [604]; OLG Köln BeckRS 2015, 18155 Rn. 14 f.; OLG Hamburg, NJW-RR 1996, 597).
  • LG Frankfurt/Main, 02.09.2020 - 34 O 47/20

    Keine identifizierende Berichterstattung über Vorwurf des Subventionsbetrugs

    Eine Entbehrlichkeit ist erst dann anzunehmen, wenn der Betroffene zuvor eine Stellungnahme zu den gleichen Vorwürfen abgelehnt hat (vgl. hierzu: OLG Köln, Urt. v. 15.11.2011 - 15 U 61/11, BeckRS 2011, 26775, Rn. 54).
  • LG Köln, 28.08.2019 - 28 O 505/18

    Anforderungen der Verdachtsberichterstattung zu Dieselskandal: Bericht wegen

    Der Beklagten ist schließlich zwar dahingehend beizupflichten, dass die Gelegenheit zur Stellungnahme kein Selbstzweck ist, so dass eine Konfrontation beispielsweise entbehrlich sein kann, wenn von vorneherein ersichtlich ist, dass dadurch keinerlei weitere Aufklärung zu erwarten ist (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 11.05.1995 - 3 U 264/94; OLG Köln, Urt. v. 15.11.2011 - 15 U 61/11).
  • OLG Köln, 18.02.2021 - 15 U 44/20

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch identifizierende

    (1) Der Senat hat dies bisher in Fällen angenommen, in denen der Betroffene auf der Flucht oder sonst untergetaucht und damit definitiv mit den gängigen Kommunikationsmitteln nicht zu erreichen war (vgl. zuletzt etwa Senat, Urt. v. 26.3.2020 - 15 U 95/19, n.v.) oder wenn er bereits im Vorfeld eindeutig zu erkennen gegeben hatte, keine Stellung zu den erhobenen Vorwürfen nehmen zu wollen (vgl. etwa Senat, Urt. v. 15.11.2011 - 15 U 61/11, ZUM 2012, 337; so auch OLG Hamburg, Urt. v. 11.5.1995 - 3 U 264/94, NJW-RR 1996, 597).
  • OLG Köln, 15.11.2011 - 15 U 60/11

    Grenzen der zulässigen Berichterstattung in Strafverfahren

    In diesem, als Titelstory des am 00.00.0000 erschienenen Hefts Nr. 28 der Zeitschrift C2 aufgemachten Interview (" L Jetzt spricht die Ex-Freundin "), hinsichtlich dessen Einzelheiten auf das Anlagenkonvolut B1 (in der Parallelakte 15 U 61/11 = 28 O 503/10 LG Köln) verwiesen wird, schilderte "N1" Details ihrer Beziehung mit dem Kläger und dessen Verhaltens ihr gegenüber.
  • OLG Köln, 11.09.2012 - 15 U 62/12

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klagen auf Unterlassung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht