Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 29.05.2007 - 15 U 68/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Versicherungsmakler: Aufklärungs- und Beratungspflichten bei Empfehlung langfristiger Lebensversicherungsverträge mit hohen Prämien; Pflicht zur Analysierung der wirtschaftlichen Verhältnisse; Aufklärung über die negativen wirtschaftlichen Folgen einer vorzeitigen ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufklärungspflichten und Beratungspflichten eines Versicherungsmaklers bei Empfehlung langfristiger Lebensversicherungsverträge mit hohen Prämien; Pflicht zur Analyse der wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kunden vor Abschluss der Verträge; Bestehen einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Haftung des VM, Aufklärungs- und Beratungspflichten des VM bei Empfehlung langfristiger Lebensversicherungsverträge mit hohen Prämien, Befragungspflicht, Explorationspflicht, Pflicht zur Analysierung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Aufklärung über die negativen ...
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 04.11.2004 - 9 O 115/03
- OLG Karlsruhe, 29.05.2007 - 15 U 68/04
- BGH, 15.09.2010 - IV ZR 351/07
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83
Versicherungsmakler als Sachwalter
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2007 - 15 U 68/04
Als treuhänderähnlicher Sachwalter des Versicherungsnehmers (BGH, NJW 1985, 2595) darf der Versicherungsmakler seinem Kunden den Abschluss langfristiger Lebensversicherungsverträge (hier: Laufzeit 35 bis 41 Jahre) mit hohen Prämien (hier: Beiträge von 83.074,90 EUR im Jahr) nur dann empfehlen, wenn der Kunde auch langfristig voraussichtlich in der Lage ist, die Prämien zu bezahlen.Die Rechtsprechung sieht den Versicherungsmakler grundsätzlich als treuhänderähnlichen Sachwalter des Auftraggebers an (vgl. BGH, NJW 1985, 2595).
- OLG Frankfurt, 05.09.2001 - 7 U 29/01
Versicherungsvertrag; Beratungspflichten; Schadensersatzanspruch; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2007 - 15 U 68/04
(Diesen Zusammenhang hat das OLG Frankfurt in seiner Entscheidung vom 05.09.2001 - VersR 2001, 1542, 1543 - nicht berücksichtigt.) Nur dann ist eine Vermögensbildung durch eine normale Lebensversicherung sinnvoll. - BGH, 09.07.1998 - III ZR 158/97
Haftung einer Lebensversicherungsgesellschaft wegen unzureichender …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2007 - 15 U 68/04
Eine Aufklärungspflicht des Versicherers kann insbesondere im Hinblick auf besondere Risiken eines Vertrages in Betracht kommen, die für den Versicherungsnehmer nicht ohne Weiteres erkennbar sind (vgl. BGH, NJW 1998, 2898). - OLG Düsseldorf, 30.04.1999 - 7 U 201/98
Vermittlungs- und Betreuungspflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2007 - 15 U 68/04
Der Versicherungsmakler ist grundsätzlich verpflichtet, den objektiv notwendigen Versicherungsbedarf seines Kunden durch eingehende Risikoanalyse zu ermitteln (vgl. OLG Düsseldorf, Versicherungsrecht 2000, 54). - OLG Karlsruhe, 15.02.2006 - 15 W 59/05
Verpflichtung des Versicherungsmaklers zur Ermittlung des objektiv notwendigen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.05.2007 - 15 U 68/04
Er darf seinen Kunden generell nur den Abschluss objektiv notwendiger und sinnvoller Versicherungsverträge vorschlagen (vgl. Senat, Beschluss vom 15.02.2006 - 15 W 59/05 -, Seite 5).
- OLG Karlsruhe, 07.05.2007 - 15 W 22/07
Verfahrensrecht: Zulässigkeit der Aussetzung eines Verfahrens wegen hilfsweiser …
Wegen dieser Schadensersatzansprüche ist derzeit eine Zahlungsklage der Beklagten im Berufungsverfahren vor dem Senat (15 U 68/04) anhängig.Mit Beschluss vom 14.03.2007 hat das Landgericht Heidelberg das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtstreits des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 15 U 68/04 - ausgesetzt.
Sie weisen insbesondere darauf hin, dass die Klägerin Ziffer 2 an dem Parallelverfahren (OLG Karlsruhe 15 U 68/04) nicht beteiligt ist.
Die Voraussetzungen für eine Aussetzung des Verfahrens gemäß § 148 ZPO liegen nicht vor, da - zumindest nach gegenwärtigem Verfahrensstand - das Parallelverfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe (15 U 68/04) nicht als vorgreiflich angesehen werden kann.
Diese Voraussetzung ist im vorliegenden Fall gegeben: Die Beklagte macht im Parallelverfahren (OLG Karlsruhe 15 U 68/04) einen Schadensersatzanspruch gegen den Kläger Ziffer 1 in Höhe von 105.607,32 EUR nebst Zinsen wegen Verletzung bestimmter Aufklärungs- und Beratungspflichten geltend.
Das heißt: Bei einem Erfolg der Klage im vorliegenden Rechtstreit wäre der Schaden - auf der Basis des Sachvortrags der Beklagten - möglicherweise höher als im Parallelverfahren (OLG Karlsruhe 15 U 68/04) von der Klägerin berechnet.
- OLG Saarbrücken, 04.05.2011 - 5 U 502/10
Vermittlung einer Lebensversicherung: Beratungspflicht des Versicherungsmaklers …
Die Beklagte zu 1) hätte dem Kläger aber, selbst wenn dieser zu einer Kündigung von sich aus entschlossen gewesen wäre, deutlich vor Augen führen müssen, dass durch die Kündigung und Realisierung lediglich des Rückkaufswertes bei einer auf lange Zeit angelegten Kapitallebensversicherung finanzielle Nachteile durch die Belastung mit Abschluss- und Verwaltungskosten und möglicherweise sogar Kündigungsabzügen drohen (…allgemein dazu BGH, Urt. v. 19.05.2005 - III ZR 309/04 - NJW-RR 2005, 1425; OLG Karlsruhe, Urt. v. 29.05.2007 - 15 U 68/04). - AG Kleve, 29.07.2010 - 28 C 22/10
Zahlung von Vermittlungsgebühren für die Vermittlung einer fondsgebundenen …
Bei langfristigen Lebensversicherungsverträgen liegt es in der Regel nahe, dass der Versicherungsmakler den Kunden vor Abschluss der Verträge über die negativen wirtschaftlichen Folgen aufklären muss, die bei einer vorzeitigen Stornierung der Verträge eintreten können (vgl. OLG Karlsruhe - 15 U 68/04 - Urt. v. 29.05.2007).