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   OLG Köln, 09.06.2009 - 15 U 79/09   

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OLG Köln, 09.06.2009 - 15 U 79/09 (https://dejure.org/2009,1143)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.06.2009 - 15 U 79/09 (https://dejure.org/2009,1143)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Juni 2009 - 15 U 79/09 (https://dejure.org/2009,1143)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 313 a Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § ... 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 542 Abs. 2; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004; ; GVG § 17a Abs. 2; ; GVG § 17a Abs. 3; ; GVG § 17a Abs. 4; ; GVG § 17a Abs. 5; ; SparkG NRW § 15 Abs. 2 lit. d; ; SparkG NRW § 19 Abs. 5; ; SparkG NRW § 24 Abs. 3; ; SparkG NRW § 24 Abs. 4; ; HGB § 285 Satz 1; ; HGB § 285 Satz 1 Nr. 9 lit. a; ; HGB § 285 Satz 1 Nr. 9 lit. a Satz 1; ; HGB § 285 Satz 1 Nr. 9 lit. a Satz 5; ; HGB § 285 Satz 1 Nr. 9 lit. a Satz 6; ; HGB § 285 Satz 1 Nr. 9 lit. a Satz 7; ; HGB § 286 Abs. 4; ; HGB § 286 Abs. 5; ; HGB § 340 a; ; HGB § 340 a Abs. 1; ; HGB § 340 a Abs. 2; ; HGB § 340 l; ; SGB IV § 35 a Abs. 6; ; HSpG § 15 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SparkG ,NRW § 19 Abs. 5; HGB § 340l
    Offenlegung der Bezüge der Vorstände der nordrhein-westfälischen Sparkassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • nrw.de PDF (Pressemitteilung)

    OLG Köln verbietet Offenlegung von Vorstandsgehältern bei nordrhein-westfälischer Sparkasse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorstandsgehälter bei Sparkassen

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Offenlegung der Gehälter von Sparkassenvorständen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 823 Abs. 1, 1004 analog; SparkG NRW § 19 Abs. 5
    Zum Anspruch eines Sparkassenvorstands gegen die Sparkasse auf Unterlassung der Offenlegung seiner Vorstandsbezüge

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Offenlegung bei nordrhein-westfälischer Sparkasse

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Offenlegung von Vorstandsgehältern bei NRW-Sparkasse verboten

  • presserecht-aktuell.de (Pressemitteilung)

    Offenlegung von Vorstandsgehältern bei nordrhein-westfälischer Sparkasse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Offenlegungspflicht von Vorstandsgehältern nach dem SparkG NW ist unzulässig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Offenlegung von Vorstandsgehältern bei nordrhein-westfälischer Sparkasse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Offenlegung von Vorstandsgehältern bei Sparkasse verboten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Köln verbietet Offenlegung von Gehältern des Sparkassenvorstands - Vorschrift zur Veröffentlichung von Gehältern verfassungswidrig, da Landesgesetzgeber keine Gesetzgebungskompetenz zustand

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2009, 1885
  • NZG 2009, 1279
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 3255/07

    Pflicht zur Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.2009 - 15 U 79/09
    In diese Richtung weisen auch die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 25.02.2008 zu der Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen der gesetzlichen Krankenversicherungen nach Maßgabe von § 35 a Abs. 6 SGB IV (- 1 BvR 3255/07; NJW 2008, 1435 ff).

    Des Eingehens auf die Frage, ob die Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge in materieller Hinsicht den Anforderungen der Verfassungskonformität entspricht - was mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2008, 1435 ff) und des Bundessozialgerichts (NZS 2008, 89 ff ) zu der eine solche individualisierte Offenlegung der Bezüge der Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen begründenden Vorschrift des 35 a Abs. 6 SGB IV wohl zu bejahen ist - bedarf es daher nicht.

  • EuGH, 17.10.1995 - C-450/93

    Kalanke / Freie Hansestadt Bremen

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.2009 - 15 U 79/09
    Hier ist zwar streitig, wann diese Voraussetzung im Falle mehrgliedriger Organe zu bejahen ist (vgl. Lange in Münchener Kommentar, HGB, 2. Aufl., § 286 Rdn. 65 -69; Baumbach/Hopt/Merk, HGB, 33. Aufl. § 286 Rdn. 4; Schreiben des BMJ vom 06.03.1995, DB 1995, 639; Feige, DB 1995, 637 f; Kempter, BB 1996, 419 - jeweils m. w. Nachw.).
  • BSG, 14.02.2007 - B 1 A 3/06 R

    Krankenkasse - Veröffentlichung von Vorstandsvergütungen im Bundesanzeiger und

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.2009 - 15 U 79/09
    Des Eingehens auf die Frage, ob die Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge in materieller Hinsicht den Anforderungen der Verfassungskonformität entspricht - was mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2008, 1435 ff) und des Bundessozialgerichts (NZS 2008, 89 ff ) zu der eine solche individualisierte Offenlegung der Bezüge der Vorstände der gesetzlichen Krankenkassen begründenden Vorschrift des 35 a Abs. 6 SGB IV wohl zu bejahen ist - bedarf es daher nicht.
  • LG Köln, 15.05.2009 - 28 O 307/09

    Anspruch auf Offenlegung jährlicher Bezüge des Vorsitzenden eines Vorstandes

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.2009 - 15 U 79/09
    Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das am 15.05.2009 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 307/09 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 39.81

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung - Gesetzliche Sicherung der Zahlungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.2009 - 15 U 79/09
    Nur letzteres unterfällt der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Nr. 11 GG, wohingegen ersteres der Gesetzgebung der Länder zugewiesen ist (BVerwGE 75, 292 ff/Rdn. 33 gemäß Juris-Ausdruck; Maunz-Dürig, a.a.O. - jeweils m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.2009 - 15 U 79/09
    Die Länder sind nicht berechtigt, eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz dort in Anspruch zu nehmen, wo sie eine - abschließende - Bundesregelung für unzulänglich und deshalb reformbedürftig halten; sie haben nicht die Aufgabe, kompetenzmäßig getroffene Entscheidungen des Bundesgesetzgebers "nachzubessern" (BVerfGE 98, 265/300 - m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 29.03.2000 - 2 BvL 3/96

    Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.2009 - 15 U 79/09
    Hat der Bund einen Sachbereich in Wahrnehmung einer konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz in diesem Sinne abschließend geregelt, so tritt die Sperrwirkung des Art. 72 Abs. 1 GG für eine Regelung der Länder im selben Sachbereich unabhängig davon ein, ob sie den bundesrechtlichen Regelungen widersprechen oder sie nur ergänzen, ohne ihnen sachlich zu widersprechen (BVerfGE 102, 99 ff Rdn. 83 und 84 gemäß Juris-Ausdruck; Maunz-Dürig, a.a.O., Art. 72 Rdn. 4 f - jeweils m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 16.11.1993 - 2 BvR 1587/92

    Vorläufiger fachgerichtlicher Rechtsschutz bei absehbarer Normenkontrolle im

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.2009 - 15 U 79/09
    Da der anspruchstellenden Partei in dieser Situation aber eine Schutzbedürftigkeit nicht von vornherein abzusprechen ist und die ggf. gebotene Sicherung ihrer Rechtsposition bis zur Klärung der Verfassungskonformität der entscheidungserheblichen Norm durch die dazu berufenen Verfassungsgerichte nicht versagt werden kann, sind die Fachgerichte durch Art. 100 Abs. 1 GG bzw. das hierdurch begründete Verwerfungsmonopol der Verfassungsgerichte nicht an der Gewährung vorläufigen Rechtschutzes gehindert, wenn und soweit dies nach den Umständen des Falles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen wird ( BVerfGE 86, 382 ff - Rdz. 29 gemäß Juris-Ausdruck; BVerfG, Beschluss vom 16.11.1993 - 2 BvR 1587/92 - Rdz. 3 gemäß Juris-Ausdruck).
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.2009 - 15 U 79/09
    Da der anspruchstellenden Partei in dieser Situation aber eine Schutzbedürftigkeit nicht von vornherein abzusprechen ist und die ggf. gebotene Sicherung ihrer Rechtsposition bis zur Klärung der Verfassungskonformität der entscheidungserheblichen Norm durch die dazu berufenen Verfassungsgerichte nicht versagt werden kann, sind die Fachgerichte durch Art. 100 Abs. 1 GG bzw. das hierdurch begründete Verwerfungsmonopol der Verfassungsgerichte nicht an der Gewährung vorläufigen Rechtschutzes gehindert, wenn und soweit dies nach den Umständen des Falles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen wird ( BVerfGE 86, 382 ff - Rdz. 29 gemäß Juris-Ausdruck; BVerfG, Beschluss vom 16.11.1993 - 2 BvR 1587/92 - Rdz. 3 gemäß Juris-Ausdruck).
  • BGH, 19.09.2023 - II ZB 15/22

    Eintragung einer Vereinigung von Sparkassen in das Handelsregister

    Ob der Landesgesetzgeber im Rahmen seiner Kompetenz zur Regelung des Sparkassenverfassungs- bzw. organisationsrechts (vgl. hierzu BVerwGE 75, 292, 299 f.; OLG Köln, WM 2009, 1885, 1887; Uhle in Dürig/Herzog/Scholz, Stand September 2022, Art. 74 Rn. 251) im Hinblick auf die konkurrierende Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG überhaupt regelungsbefugt wäre, bedarf ungeachtet der von der Rechtsbeschwerde aufgeworfenen Bedenken daher keiner Entscheidung.
  • VG Hamburg, 16.01.2020 - 17 K 3920/19

    Klage gegen die Veröffentlichung der Vergütung eines Geschäftsführers des UKE;

    In einer Entscheidung aus dem Jahr 2009 hatte das Oberlandesgericht Köln eine Regelung im nordrhein-westfälischen Sparkassengesetz, die eine Veröffentlichung der Bezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder im Jahresabschluss der Sparkassen vorsah, als formell verfassungswidrig angesehen (OLG Köln, Urt. v. 09.06.2009, 15 U 79/09, juris, Rn. 11 ff.).
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