Rechtsprechung
OLG Köln, 01.08.2013 - I-15 U 9/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 249 Abs. 1; ZPO § 287
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- vogel.de (Entscheidungsbesprechung)
Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer - Richter schätzen anhand des Durchschnitts
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.12.2011 - 29 O 242/10
- OLG Köln, 01.08.2013 - I-15 U 9/12
Wird zitiert von ... (93) Neu Zitiert selbst (23)
- OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11
Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus OLG Köln, 01.08.2013 - 15 U 9/12
Diesen schätzt der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung gemäß § 287 ZPO anhand des arithmetischen Mittels der sich aus dem "Automietpreisspiegel" des Unternehmens eurotaxSCHWACKE (im Folgenden: Schwacke-Liste) und dem "Marktpreisspiegel Mietwagen" des Fraunhofer-Institutes für Arbeitswirtschaft und Organisation (im Folgenden: Fraunhofer-Liste) im maßgebenden Postleitzahlengebiet ergebenden Normaltarife (vgl. auch OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541 ff.; OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm, RuS 2011, 536 ff.; OLG Karlsruhe, NZV 2011, 553 ff.; OLG Köln -11. Zivilsenat-, Schaden-Praxis 2010, 396 ff.).Entweder müsste der Zweck der Abfrage offen gelegt werden, womit eine solche rückwärtsbezogene Ermittlung eines örtlichen Mietpreisniveaus den gleichen Einwänden wie die Methodik der Schwacke-Liste unterläge (vgl. auch OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.).
Abgesehen davon, dass hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Tarife schon Bedenken bestehen, weil sich das von der Beklagten vorgelegte Angebot nicht auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell bezieht, sondern lediglich ein Beispiel für eine bestimmte Fahrzeugklasse angeboten wird (…vgl. OLG Stuttgart aaO.; OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.), lassen sich dem Angebot der Beklagten nicht die Kosten entnehmen, die sich für die von der Geschädigten in Anspruch genommenen Zusatzleistungen wie Zusatzfahrer, Zustellung/Abholung oder geringere Selbstbeteiligung im Schadensfall ergeben.
Soweit bei der Schätzung der Mietwagenkosten anhand der Schwacke- und Fraunhofer-Liste bei der Auswahl der Vergleichswerte im Einzelfall unterschiedliche Kriterien zu Grunde gelegt werden können, wird hinsichtlich der unterschiedlichen Auffassungen auf die ausführliche Darstellung im Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 29.02.2012 (NJW-RR 2012, 802 ff.) Bezug genommen.
Zudem spricht für ein Anknüpfen an den arithmetischen Mittelwert eine in der Gesamtschau geringere Fehlerneigung, denn beim Modus kann es zu erheblichen Verzerrungen kommen, wenn unter einer Vielzahl individueller Angebotspreise nur zwei vollständig übereinstimmen, die dann unabhängig von der Höhe der anderen Werte den Modus bilden (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.).
Im Hinblick auf die erforderliche Vergleichbarkeit der in den Tabellen angegebenen Werte (die jeweils schon inkl. Mehrwertsteuer zu verstehen sind - z.B. Editorial Schwacke 2012 Seite 12 bzw. Fraunhofer-Liste 2012 Seite 15) sind bei der Bemessung des Vergleichswertes aus der Schwacke-Liste jedenfalls betreffend die Jahre bis einschließlich Ausgabe 2010 der Schwacke-Liste die dort in einer gesonderten Tabelle aufgeführten (Neben-) Kosten für eine Vollkaskoversicherung hinzuzusetzen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff; OLG Hamm, RuS 2011, 536 ff.).
Soweit im Rahmen der Normalpreisermittlung bei den Schwacke-Tabellen bis 2010 noch die Nebenkosten für eine Vollkaskoversicherung mit hinzugesetzt werden, stehen die Differenzen betreffend die Selbstbeteiligung einer prinzipiellen Vergleichbarkeit der Werte der Schwacke-Liste und Fraunhofer-Liste nicht entgegen (vgl. auch OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm, RuS 2011, 536 ff.).
Dieser wird der davon umfasste größte Zeitabschnitt entsprechend den Tabellenwerken entnommen und daraus ein entsprechender 1-Tages-Wert errechnet, der sodann mit der Anzahl der tatsächlichen Gesamtmiettage multipliziert wird (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Köln, Schaden-Praxis 2010, 396 ff.) Diese Berechnungsmethode, die sich im Rahmen des durch § 287 ZPO eingeräumten Schätzungsermessens bewegt (vgl. BGH, NJW 2009, 58 ff.), erscheint dem Senat vorzugswürdig, weil aus anderen Verfahren bekannt ist, dass bei früherer Rückgabe des Mietfahrzeugs oder nachträglicher Verlängerung der Mietzeit keine Mehrkosten entstehen, der sich bei längerer Mietdauer anteilig geringere Kostenaufwand für die Abwicklung des Vertrages also nicht erhöht.
Dafür spricht auch die von der Klägerin verwandte - und von der Beklagten nicht beanstandete - Abrechnungspraxis, wonach in keinem der Mietverträge nach Zeitabschnitten gestaffelte Tarife, sondern lediglich ein Gesamtpreis für die ganze Mietdauer angegeben ist (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.).
Soweit das OLG Celle (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.) die Fahrzeugklasse des beschädigten Fahrzeugs heranzieht, um dann in einem gesonderten Rechenschritt die ersparten Eigenaufwendungen mit einem pauschalen Abschlag von 5 % zu berücksichtigen, lässt sich diese Methode nach Ansicht des Senates nicht damit in Einklag bringen, dass für die Schadensbemessung die tatsächlich angefallenen Mietwagenkosten maßgeblich sind.
- OLG Köln, 10.07.2012 - 15 U 204/11
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus OLG Köln, 01.08.2013 - 15 U 9/12
Die gegen die Schwacke-Liste vorgebrachten Einwände sind den Parteien bekannt und waren bereits vielfach Gegenstand gerichtlicher Verfahren auch vor dem Oberlandesgericht Köln (vgl. u.a. OLG Köln, Urteile vom 08.11.2011, 15 U 39/11 und 15 U 54/11, Urteil vom 10.07.2012, 15 U 204/11).Auch insoweit soll nicht erneut auf die in der Rechtsprechung und Literatur bekannten und bereits vielfach in anderen Verfahren des Senates (vgl. u.a. OLG Köln, Urteile vom 08.11.2011, 15 U 39/11 und 15 U 54/11, Urteil vom 10.07.2012, 15 U 204/11) diskutierten Bedenken eingegangen werden.
Soweit der Senat die Erstattungsfähigkeit dieser Nebenkosten zuletzt mit der Begründung abgelehnt hat, dass die Autovermieter verpflichtet seien, den jeweiligen Mietern die Unfallersatzfahrzeuge in einem verkehrstauglichen Zustand zu überlassen (vgl. u.a. Urteil vom 14.06.2011, 15 U 9/11, und Urteil vom 10.07.2012, 15 U 204/11), hält er daran nicht fest.
Das Risiko der erneuten Verwicklung in einen insbesondere allein oder jedenfalls mitverschuldeten Schadensfall mit dem angemieteten Ersatzwagen ist grundsätzlich als erheblich und ebenfalls unfallbedingt anzusehen (Urteile des Senates vom 18.03.2008, 15 U 145/07, und vom 10.07.2012, 15 U 204/11).
- OLG Hamm, 20.07.2011 - 13 U 108/10
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus OLG Köln, 01.08.2013 - 15 U 9/12
Diesen schätzt der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung gemäß § 287 ZPO anhand des arithmetischen Mittels der sich aus dem "Automietpreisspiegel" des Unternehmens eurotaxSCHWACKE (im Folgenden: Schwacke-Liste) und dem "Marktpreisspiegel Mietwagen" des Fraunhofer-Institutes für Arbeitswirtschaft und Organisation (im Folgenden: Fraunhofer-Liste) im maßgebenden Postleitzahlengebiet ergebenden Normaltarife (vgl. auch OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541 ff.; OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm, RuS 2011, 536 ff.; OLG Karlsruhe, NZV 2011, 553 ff.; OLG Köln -11. Zivilsenat-, Schaden-Praxis 2010, 396 ff.).Vielmehr nimmt der Senat insoweit Bezug auf die zusammenfassenden Ausführungen der Urteile der Oberlandesgerichte Köln (11. Zivilsenat, Schaden-Praxis 2010, 396 ff.), Hamm (RuS 2011, 536 ff.), Karlsruhe (NZV 2011, 553 ff.) und Saarbrücken (NJW-RR 2010, 541 ff.).
Im Hinblick auf die erforderliche Vergleichbarkeit der in den Tabellen angegebenen Werte (die jeweils schon inkl. Mehrwertsteuer zu verstehen sind - z.B. Editorial Schwacke 2012 Seite 12 bzw. Fraunhofer-Liste 2012 Seite 15) sind bei der Bemessung des Vergleichswertes aus der Schwacke-Liste jedenfalls betreffend die Jahre bis einschließlich Ausgabe 2010 der Schwacke-Liste die dort in einer gesonderten Tabelle aufgeführten (Neben-) Kosten für eine Vollkaskoversicherung hinzuzusetzen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff; OLG Hamm, RuS 2011, 536 ff.).
Soweit im Rahmen der Normalpreisermittlung bei den Schwacke-Tabellen bis 2010 noch die Nebenkosten für eine Vollkaskoversicherung mit hinzugesetzt werden, stehen die Differenzen betreffend die Selbstbeteiligung einer prinzipiellen Vergleichbarkeit der Werte der Schwacke-Liste und Fraunhofer-Liste nicht entgegen (vgl. auch OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm, RuS 2011, 536 ff.).
- OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Verkehrsunfallprozess.
Auszug aus OLG Köln, 01.08.2013 - 15 U 9/12
Diesen schätzt der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung gemäß § 287 ZPO anhand des arithmetischen Mittels der sich aus dem "Automietpreisspiegel" des Unternehmens eurotaxSCHWACKE (im Folgenden: Schwacke-Liste) und dem "Marktpreisspiegel Mietwagen" des Fraunhofer-Institutes für Arbeitswirtschaft und Organisation (im Folgenden: Fraunhofer-Liste) im maßgebenden Postleitzahlengebiet ergebenden Normaltarife (vgl. auch OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541 ff.; OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm, RuS 2011, 536 ff.; OLG Karlsruhe, NZV 2011, 553 ff.; OLG Köln -11. Zivilsenat-, Schaden-Praxis 2010, 396 ff.).Vielmehr nimmt der Senat insoweit Bezug auf die zusammenfassenden Ausführungen der Urteile der Oberlandesgerichte Köln (11. Zivilsenat, Schaden-Praxis 2010, 396 ff.), Hamm (RuS 2011, 536 ff.), Karlsruhe (NZV 2011, 553 ff.) und Saarbrücken (NJW-RR 2010, 541 ff.).
Schon gegenüber den Ausgaben der Schwacke-Liste aus den Jahren 2003 und 2006 wurde geltend gemacht, dass sich Preisanstiege ergäben, die mit tatsächlichen Veränderungen am regionalen Mietwagenmarkt, etwa der allgemeinen Preissteigerung in Handel und Industrie in den Jahren 2003 bis 2006 nicht zu erklären seien (vgl. u.a. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541 ff.).
Zudem würde eine solche pauschalierte Berechnung die Bedenken, die gegen die als Grundlage für die Pauschalierung herangezogene Mietpreisübersicht vorgetragen werden, nicht hinreichend relativieren (vgl. auch OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541 ff.).
- OLG Stuttgart, 18.08.2011 - 7 U 109/11
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Aktivlegitimation des Mietwagenunternehmers …
Auszug aus OLG Köln, 01.08.2013 - 15 U 9/12
Konkrete Zweifel an der Eignung einer Schadensschätzgrundlage bestehen erst dann, wenn belegt ist, dass ein dem jeweiligen konkreten Mietfahrzeug mit allen Kategorisierungsmerkmalen des Tabellenwerks vergleichbares Fahrzeug eines anderen Vermieters zu einem in erheblicher Weise niedrigeren Gesamtentgelt anzumieten gewesen wäre als dem Gesamtmietpreis, der sich nach dem Tabellenwerk ergibt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2011, 7 U 109/11).Vielmehr schließt er sich der überzeugenden - und vom Bundegerichtshof gebilligten (vgl. BGH, NJW 2013, 1870 ff.) - Argumentation des OLG Stuttgart an, dass der zusätzliche Kostenaufwand für die Ausstattung mit Winterreifen erforderlich i.S.v. § 249 Abs. 1 Satz 2 BGB ist, weil auf dem Mietwagenmarkt Mietfahrzeuge mit Winterbereifung in der Regel - wie sich aus einer Erhebung der Stiftung Warentest, Ausgabe vom 10.12.2010, und aus der Schwacke-Liste für die Nebenkosten ergibt - nur gegen Zahlung eines Zuschlags für dieses Ausstattungsmerkmal angeboten werden, und es den Autovermietern freisteht, auch für eine notwendige Zusatzausstattung eine besondere Vergütung zu verlangen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2011, 7 U 109/11, abrufbar in Juris).
Da der Mieter Verantwortung für fremdes Eigentum übernehmen muss, ist ihm in der kalten Jahreszeit die Haftung für den Mietwagen ohne Winterreifen selbst dann nicht zuzumuten, wenn er sein eigenes Fahrzeug nicht mit Winterreifen ausgerüstet hat (vgl. OLG Stuttgart, NZV 2011, 556 ff.).
- BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09
Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete …
Auszug aus OLG Köln, 01.08.2013 - 15 U 9/12
Die Schadenshöhe darf lediglich nicht auf der Grundlage falscher oder offenbar unsachlicher Erwägungen festgesetzt werden; ferner dürfen wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen nicht außer Acht bleiben (vgl. BGH, NJW 2011, 1947 ff.).In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, dass in Ausübung des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO der Normaltarif sowohl auf der Grundlage der Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Liste ermittelt werden kann, wobei er die generelle Eignung beider Tabellenwerke zur Schadensschätzung betont (vgl. BGH NJW 2011, 1947 ff.) und auch eine Schätzung nach dem arithmetischen Mittel beider Markterhebungen nicht als rechtsfehlerhaft erachtet hat (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 1251 ff.).
Insbesondere genüge allein der Umstand, dass die vorhandenen Markterhebungen im Einzelfall zu deutlich voneinander abweichenden Ergebnissen führen könnten, nicht, um grundsätzliche Zweifel an der Eignung der einen oder anderen Erhebung als Schätzgrundlage zu begründen (vgl. BGH, NJW 2011, 1947 ff.).
- OLG Köln, 08.11.2011 - 15 U 54/11
Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Auszug aus OLG Köln, 01.08.2013 - 15 U 9/12
Die gegen die Schwacke-Liste vorgebrachten Einwände sind den Parteien bekannt und waren bereits vielfach Gegenstand gerichtlicher Verfahren auch vor dem Oberlandesgericht Köln (vgl. u.a. OLG Köln, Urteile vom 08.11.2011, 15 U 39/11 und 15 U 54/11, Urteil vom 10.07.2012, 15 U 204/11).Auch insoweit soll nicht erneut auf die in der Rechtsprechung und Literatur bekannten und bereits vielfach in anderen Verfahren des Senates (vgl. u.a. OLG Köln, Urteile vom 08.11.2011, 15 U 39/11 und 15 U 54/11, Urteil vom 10.07.2012, 15 U 204/11) diskutierten Bedenken eingegangen werden.
- OLG Köln, 08.11.2011 - 15 U 39/11
Auszug aus OLG Köln, 01.08.2013 - 15 U 9/12
Die gegen die Schwacke-Liste vorgebrachten Einwände sind den Parteien bekannt und waren bereits vielfach Gegenstand gerichtlicher Verfahren auch vor dem Oberlandesgericht Köln (vgl. u.a. OLG Köln, Urteile vom 08.11.2011, 15 U 39/11 und 15 U 54/11, Urteil vom 10.07.2012, 15 U 204/11).Auch insoweit soll nicht erneut auf die in der Rechtsprechung und Literatur bekannten und bereits vielfach in anderen Verfahren des Senates (vgl. u.a. OLG Köln, Urteile vom 08.11.2011, 15 U 39/11 und 15 U 54/11, Urteil vom 10.07.2012, 15 U 204/11) diskutierten Bedenken eingegangen werden.
- OLG Karlsruhe, 11.08.2011 - 1 U 27/11
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem …
Auszug aus OLG Köln, 01.08.2013 - 15 U 9/12
Diesen schätzt der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung gemäß § 287 ZPO anhand des arithmetischen Mittels der sich aus dem "Automietpreisspiegel" des Unternehmens eurotaxSCHWACKE (im Folgenden: Schwacke-Liste) und dem "Marktpreisspiegel Mietwagen" des Fraunhofer-Institutes für Arbeitswirtschaft und Organisation (im Folgenden: Fraunhofer-Liste) im maßgebenden Postleitzahlengebiet ergebenden Normaltarife (vgl. auch OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541 ff.; OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm, RuS 2011, 536 ff.; OLG Karlsruhe, NZV 2011, 553 ff.; OLG Köln -11. Zivilsenat-, Schaden-Praxis 2010, 396 ff.).Vielmehr nimmt der Senat insoweit Bezug auf die zusammenfassenden Ausführungen der Urteile der Oberlandesgerichte Köln (11. Zivilsenat, Schaden-Praxis 2010, 396 ff.), Hamm (RuS 2011, 536 ff.), Karlsruhe (NZV 2011, 553 ff.) und Saarbrücken (NJW-RR 2010, 541 ff.).
- BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif
Auszug aus OLG Köln, 01.08.2013 - 15 U 9/12
Die Prüfung kann sich vielmehr darauf beschränken, ob spezifische, in der Situation der Anmietung eines "Unfallersatzfahrzeugs" regelmäßig anfallende Mehrleistungen beim KfZ-Vermieter aus betriebswirtschaftlicher Sicht allgemein einen (pauschalen) Aufschlag rechtfertigen (vgl. BGH, NJW 2008, 2910; vgl. OLG Köln, Urteil vom 13.10.2009 - 15 U 49/09). - OLG Köln, 14.06.2011 - 15 U 9/11
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
- BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11
Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung …
- OLG Köln, 13.10.2009 - 15 U 49/09
Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
- BGH, 02.02.2010 - VI ZR 139/08
Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für …
- OLG Köln, 18.03.2008 - 15 U 145/07
Autorecht - Schadensrecht; Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach …
- OLG Köln, 29.08.2006 - 15 U 38/06
Autorecht - Schadensrecht; Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach …
- BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05
Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen
- BGH, 17.05.2011 - VI ZR 142/10
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Mängel der Schätzgrundlage für die Bemessung der …
- BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07
Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis
- BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04
Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
- BGH, 31.01.2012 - VI ZR 143/11
Einziehung von Schadensersatzansprüchen durch Mietwagenunternehmen
- BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten; …
- BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der …
- OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 1 U 42/14
Frauenhofer-Marktpreisspiegel vorzugswürdige Schätzungsgrundlage zur …
Aufgrund der diskutierten Vor- und Nachteile beider Erhebungen wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung auch eine Schadensschätzung nach dem arithmetischen Mittel beider Markterhebungen (sogenannte "Fracke-Lösung") befürwortet, um auf diese Weise die Schwächen der beiden Erhebungsmethoden auszugleichen (z.B.: OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2013, Az. 1 U 130/12; OLG Celle, Urteil vom 09.10.2013, Az. 14 U 51/13; OLG Hamm, Urteil vom 20.07.2011, Az. 13 U 108/10; OLG Köln, Urteil vom 01.08.2013, Az. 15 U 9/12; OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.01.2014, Az. 1 U 165/11; OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.12.2009, Az. 1 U 165/11 - jeweils zitiert nach juris). - KG, 08.05.2014 - 22 U 119/13
Höhe der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Denn die Benutzung eines kurzfristig angemieteten Mietwagens, den man nicht so gut kennt wie das eigene Fahrzeug, ist mit einem erheblichen Schädigungsrisiko verbunden (OLG Karlsruhe…, Urteil vom 18. Februar 2010 - 1 U 165/09, MDR 2010, 623, juris: Rz. 23; OLG Köln, Urteil vom 01. August 2013 - 15 U 09/12 -, juris: Rz. 53; OLG Oldenburg…, Urteil vom 20. März 2000 - 11 U 92/99, Schaden-Praxis 2000, 31, juris: Rz. 21).Die überwiegende Meinung der Obergerichte vertritt nur noch einen Abzug von 10% wegen ersparter Aufwendungen (OLG Dresden…, Beschluss vom 29. Juni 2009 - 7 U 0499/09, 7 U 499/09 -, juris: Rz. 11; Oberlandesgericht Brandenburg…, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 12 U 92/07 -, juris: Rz. 14; OLG Jena…, Urteil vom 26. April 2007 - 1 U 216/06, OLGR Jena 2007, 985, juris: Rz. 31; OLG Saarbrücken, Urteil vom 16. Dezember 2003 - 3 U 144/03, Schaden-Praxis 2004, 316, juris: 38; OLG Oldenburg (Oldenburg)…, Urteil vom 20. März 2000 - 11 U 92/99, NZV 2000, 469 , juris: Rz. 22; OLG Hamm…, Urteil vom 21. April 2008 - 6 U 188/07, juris: Rz. 20; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 01. Februar 2013 - 1 U 130/12 -, juris: Rz. 83), teilweise sogar nur von 4% (OLG Köln, Urteil vom 1. August 2013 - 15 U 9/12, juris: Rz. 45; OLG Celle, Urteil vom 1. August 2013 - 15 U 09/12, juris: Rz. 45), oder gar 3% (OLG Nürnberg…, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 12 U 1821/10, MRW 2012, 49, juris: Rz. 58; OLG Nürnberg…, Urteil vom 10. Mai 2000 - 9 U 672/00, MDR 2000, 1245 , juris: Rz. 16; OLG Stuttgart…, Urteil vom 30. März 2012 - 3 U 120/11 -, juris: Rz. 31).
b) Zur Berechnung der Eigenersparnis ist umstritten, ob ihr lediglich der nicht durch Zusatzleistungen erhöhte Grundmietpreis (OLG Hamm…, Urteil vom 21. April 2008 - 6 U 188/07, juris: Rz. 23 u. 25; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 01. Februar 2013 - 1 U 130/12 -, juris: Rz. 83) oder der unter Einschluss von Zusatzleistungen ermittelte Normalpreis (OLG Köln, Urteil vom 1. August 2013 - 15 U 9/12, juris: Rz. 45; OLG Celle…, Urteil vom 09. Oktober 2013 - 14 U 51/13, MDR 2013, 1340, juris: Rz. 29; OLG Jena…, Urteil vom 26. April 2007 - 1 U 216/06, OLGR Jena 2007, 985, juris: Rz. 31; OLG Stuttgart…, Urteil vom 22. Juni 2010 - 12 U 16/10, Schaden-Praxis 2010, 368, juris: Rz. 22) zugrunde zu legen ist.
- AG Düren, 18.03.2016 - 41 C 521/15
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung restlicher Mietwagenkosten aus …
Eine Schätzung auf dieser Grundlage ist nach dem derzeitigen Erkenntnisstand am ehesten geeignet, die beiden Listen innewohnenden Mängel auszugleichen und so zu einem verlässlichen, den tatsächlichen Gegebenheiten vergleichbaren Ergebnis zu kommen.Das Gericht schließt sich dabei der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln und des Landgerichts Aachen an; zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die eingehende Begründung der entsprechenden Grundsatzentscheidung Bezug genommen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 01.08.2013 - 15 U 9/12, juris, Rn. 35 ff.).b. Die konkrete Berechnung erfolgt unter Anwendung der für den Anmietungszeitpunkt aktuellen beziehungsweise zeitnächsten Tabelle, die nunmehr auch jährlich herausgegeben werden, da es für die ortsüblichen Mietkosten auf die zu diesem Zeitpunkt geltenden Mietpreise ankommt.Dieser wird der davon umfasste größte Zeitabschnitt entsprechend den Tabellenwerken entnommen und daraus ein entsprechender 1-Tageswert errechnet, der sodann mit der Anzahl der tatsächlichen Gesamtmiettage multipliziert wird (vgl. OLG Köln, Urteil vom 01.08.2013 - 15 U 9/12, juris, Rn. 42 ff.).Aus dem Grundpreis der Schwacke-Liste für den entsprechenden Anmietzeitraum in Höhe von 356, 12 EUR sowie dem Grundpreis der Fraunhofer Liste in Höhe von 175, 85 EUR für den streitgegenständlichen Anmietzeitraum ergibt sich entsprechend der insofern durch die Beklagte nicht angegriffenen Berechnung der Klägerin ein Mittelwert von 265, 99 EUR.c. Die Klägerin muss sich dabei nicht auf die von dem Beklagten vorgelegten Internetangebote des örtlichen Marktes verweisen lassen, da diese keine geeignete Schätzgrundlage für die Festlegung des erstattungsfähigen Schadens bilden.Denn eine Vergleichbarkeit der vorgelegten Internetangebote mit dem auf der Grundlage der dargestellten Grundsätze ermittelten Normalpreis ist nicht gewährleistet.
Ein Anspruch der Klägerin auf Ausgleich der Kosten für die in Rechnung gestellten Zusatzleistungen besteht in vollem Umfang.Gesondert in Rechnung gestellte weiter Nebenleistungen sind dem arithmetischen Mittel aus den Tabellen von Fraunhofer und Schwacke zuzuschlagen, sofern sie im Rahmen der streitgegenständlichen Mietverhältnisse tatsächlich angefallen und erstattungsfähig sind, da diese Leistungen in den Grundtarifen beider Erhebungen nicht enthalten sind (vgl. OLG Köln, Urteil vom 01.08.2013 - 15 U 9/12, juris, Rn.48).a. Der Klägerin steht ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Reduzierung der Vollkaskobeteiligung unter 500, 00 EUR in Höhe von insgesamt 68, 36 EUR zu.
Kosten für eine Reduzierung des Selbstbehaltes unter 500, 00 EUR können jedenfalls anfallen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 01.08.2013 - 15 U 9/12, juris, Rn.53 f.).
Aus dem vorgelegten Mietvertrag vom 18.12.2012 ergibt sich, dass dies der Fall war.b. Ein Anspruch auf Erstattung der geltend gemachten Zusatzpositionen Zustellung und Abholung in Höhe von jeweils 23, 00 EUR besteht ebenfalls.Kosten für Zustellung und Abholung sind erstattungsfähig, wobei es nicht darauf ankommt, ob der Geschädigte auf das Bringen und Holen der Fahrzeuge angewiesen war (vgl. OLG Köln, Urteil vom 01.08.2013 - 15 U 9/12, juris, Rn.55 f.).Der Beklagte hat mit Nichtwissen bestritten, dass die Fahrzeuge den Geschädigten zur Werkstatt zugestellt und dort wieder abgeholt wurden.
Da der Mieter Verantwortung für fremdes Eigentum übernehmen muss, ist ihm in der kalten Jahreszeit die Haftung für den Mietwagen ohne Winterreifen selbst dann nicht zuzumuten, wenn er sein eigenes Fahrzeug nicht mit Winterreifen ausgerüstet hat (vgl. OLG Köln Urteil vom 01.08.2013 - 15 U 9/12, juris, Rn.52).Ausweislich des Mietvertrages sind Winterreifen als Zusatzleistung vermerkt; auch erfolgte die Anmietung im Dezember.
- OLG Köln, 10.11.2016 - 15 U 59/16
Umfang des Schadensersatzes bei einem Verkehrsunfall
Das Landgericht hat seiner gemäß § 249 BGB, § 287 ZPO vorzunehmenden Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten zutreffend die vom Senat in ständiger Rechtsprechung angewandte Mittelwertmethode zugrunde gelegt, bei der die Schätzung der Normaltarife für die Anmietung von Ersatzfahrzeugen anhand des arithmetischen Mittels von Schwacke- und Fraunhoferliste erfolgt (…vgl. Senat, Urt. v. 30.07.2013 - 15 U 186/12, Schaden-Praxis 2013, 36; vom 01.08.2013 - 15 U 9/12, NJW-Spezial 2013, 554; vom 28.01.2014 - 15 U 137/13, Schaden-Praxis 2014, 230 und vom 21.07.2016 - 15 U 9/16, n.v.).Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 01.08.2013 (15 U 9/12, NJW-Spezial 2013, 554, juris Tz. 53 f.) bereits Folgendes ausgeführt:.
Hierzu hat der Senat in dem bereits genannten Urteil vom 01.08.2013 (15 U 9/12, NJW-Spezial 2013, 554, juris Tz. 51 f.) Folgendes ausgeführt:.
- AG Bonn, 18.03.2021 - 115 C 308/20 Die Berechnung der erforderlichen Kosten erfolgt über das arithmetische Mittel der Listen von Fraunhofer und Schwacke auf der Basis der Gesamtmietdauer (vgl. OLG Köln, Urteil vom 01.08.2013 - 1-15 U 9/12).
Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln, Urteil vom 01.08.2013 - 15 U 9/12 - OLG Köln, Urteil vom 14.06.2011 - 15 U 9/11 -, juris) erfordert die Zubilligung eines Aufschlags auf den Normaltarif zwar nicht die Darlegung der betriebswirtschaftlichen Kalkulation des betreffenden Mietwagenunternehmens.
Hierdurch mag ein zusätzlicher Dispositionsaufwand entstehen; ohne besondere konkrete Anhaltspunkte ist aber nicht ersichtlich, dass die Klägerin derartige Unwägbarkeiten, die ihr im Falle der vorzeitigen Rückgabe eines Unfallersatzfahrzeugs die Möglichkeit einer frühen anderweitigen Verwertung eröffnen, nicht bereits durch die jeweilige Kalkulation und Staffelung der Mietwagenpreise berücksichtigt hat (OLG Köln, Urteil vom 01.08.2013 - 15 U 9/12 -, juris).
Die von der Klägerin verlangten Zusatzkosten sind lediglich hinsichtlich der Haftpflichtversicherungskosten ersatzfähig (vgl. insoweit OLG Köln, Urteil vom 01.08.2013 - 15 U 9/12 - juris; Urteil vom 30.07.2013 - 15 U 186/12 -, juris).
- OLG Nürnberg, 16.10.2018 - 2 U 1578/18
Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung
Als geeignete Schätzgrundlage wird auch eine Kombination beider Listen angesehen (OLG Celle, Urteil vom 29.02.2012 - 14 U 49/11 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 01.08.2013 - 15 U 09/12 -, juris; KG Berlin, Urteil vom 08.05.2014 - 22 U 119/13 -, juris; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.12.2009 - 4 U 294/09 -, juris; OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.01.2014 - 1 U 165/11 -, juris). - OLG Zweibrücken, 22.01.2014 - 1 U 165/11
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung des ortsüblichen Normaltarifs von …
Nach einer im Vordringen befindlichen Ansicht können die Vor- und Nachteile aber auch durch die Anwendung des arithmetischen Mittels der nach Schwacke- und Frauenhofer-Liste ermittelten Werte angemessen ausgeglichen werden (…OLG Karlsruhe aaO.; OLG Saarbrücken NJW-RR 2010 1251 mit Anm. Nugel, juris-PR-VerkR 7/2010; OLG Celle NJW-RR 2012, 802 und MDR 2013, 1340;… OLG Köln, Urt. v. 30. Juli 2013 - 15 U 186/12, juris Rn. 30, sowie Urt. vom 1. August 2013 - 15 U 9/12, juris Rn. 35;… so wohl auch Woitkewitsch aaO.: "sachgerecht erscheinend"; zur Zulässigkeit einer solchen Berechnung: BGH NJW-RR 2010, 1251).Demgegenüber enthalten die Werte der Frauenhofer-Liste bereits eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung zwischen 750,-- und 950,-- EUR (OLG Köln, Urt. v. 1. August 2013 - 15 U 9/12, juris Rn. 43).
- LG Bonn, 19.11.2013 - 8 S 311/12
Zahlungsanspruch eines Unfallgeschädigten hinsichtlich noch offener …
Das OLG Köln hat in mehreren Urteilen vom 30.07.2013 (u.a. Az. 15 U 186/12) und vom 01.08.2013 (u.a. Az. 15 U 09/12) seine bisherige Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben und schätzt den ortsüblichen Normaltarif gemäß § 287 ZPO nunmehr anhand des arithmetischen Mittels der sich aus dem "Mietpreisspiegel" des Unternehmens eurotaxSCHWACKE (im Folgenden Schwacke-Liste) und dem "Marktpreisspiegel Mietwagen" des Fraunhofer-Institutes für Arbeitswirtschaft und Organisation (im Folgenden Fraunhofer-Liste) im maßgebenden Postleitzahlenbezirk ergebenden Normaltarife.Auf die Ausführungen in den Urteilen des OLG Köln vom 30.07.2013, Az. 15 U 186/12, und vom 01.08.2013, Az. 15 U 09/12, wird Bezug genommen.
Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin diesen Unwägbarkeiten, die ihr im Fall der vorzeitigen Rückgabe eines Unfallersatzfahrzeuges die Möglichkeit einer früheren anderweitigen Verwertung eröffnen, nicht bereits durch die jeweilige Kalkulation und Staffelung ihrer Normalmietpreise Rechnung tragen kann, sind nicht ersichtlich (vgl. OLG Köln, U. v. 01.08.2013, Az. 15 U 9/12, juris).
Damit ergibt sich folgende, der Klägerin aus der Anmietung der Unfallersatzfahrzeuge noch zustehende Schadensersatzforderung, wobei die Berechnung entsprechend den Vorgaben in der neuen Rechtsprechung des OLG Köln erfolgt, indem ausgehend von der tatsächlich erreichten Gesamtmietdauer der davon umfasste größte Zeitabschnitt entsprechend den Tabellenwerten entnommen und daraus ein 1-Tages-Wert errechnet wird, der sodann mit der Anzahl der tatsächlichen Gesamtmiettage multipliziert wird (vgl. nur OLG Köln, U. v. 01.08.2013, Az. 15 U 9/12, juris), sowie unter Berücksichtigung dessen, dass die Klägerin selbst im vorliegenden Fall jeweils die - für die Beklagte günstigere - Schwacke-Liste für 2010 zugrunde gelegt hat:.
- AG Waldbröl, 18.06.2020 - 15 C 10/20 Zudem ist für die Berechnung unabhängig von der bei Mietbeginn absehbaren bzw. geplanten Mietdauer die jeweils tatsächlich erreichte Gesamtdauer maßgebend (vgl. OLG Köln; Urteil vom 01.08.2013 - 15 U 9/12).
Daraus ist ein entsprechender Ein-Tages-Wert zu errechnen, den man sodann mit der Anzahl der tatsächlichen Gesamtmiettage multipliziert (OLG Köln, Urteile vom 30.07. und 01.08.2013, 15 U 212/12 und 15 U 9/12; LG Bonn, Urteile vom 15.01.2014 und 17.11.2015, 5 S 48/13 und 8 S 107/15).
Die Prüfung kann sich darauf beschränken, ob spezifische, in der Situation der Anmietung eines "Unfallersatzfahrzeugs" regelmäßig anfallende Mehrleistungen beim Kfz-Vermieter aus betriebswirtschaftlicher Sicht einen (pauschalen) Aufschlag rechtfertigen (vgl. BGH…, Urteil vom 24.06.2008 - VI ZR 234/07, Rn. 15: OLG Köln, Urteil vom 01.08.2013 - 15 U 09/12 Rn. 64, juris).
- AG Köln, 19.03.2019 - 267 C 162/17 Das Gericht sieht auch unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des OLG Köln (Urteile vom 30.7.2013, 15 U 186/12 und 15 U 212/12; Urteil vom 1.8.2013, 15 U 09/12) keine Veranlassung, von der Schwacke-Liste als Schätzgrundlage abzuweichen.
Diese Berechnungsmethode bewegt sich im Rahmen des durch § 287 ZPO eingeräumten Schätzungsermessens (OLG Köln, Beschluss vom 01.08.2016 - 15 U 9/12, zitiert nach juris).
Hierfür spricht eine in der Gesamtschau geringere Fehlerneigung, denn beim Moduswert kann es zu erheblichen Verzerrungen kommen, wenn unter einer Vielzahl individueller Angebotspreise nur zwei vollständig übereinstimmen, die dann unabhängig von der Höhe der anderen Werte den Modus bilden (OLG Köln, Beschluss vom 01.08.2016 - 15 U 9/12, zitiert nach juris).
Das setzt jedoch voraus, dass die Anmietung eines Fahrzeugs gerade in einer typischen Situation der "Unfallersatzanmietung" geschieht, da nur dann ein kausaler Zusammenhang zwischen einerseits der Anmietung des jeweiligen Fahrzeugs und andererseits dem gerade mit Blick auf die Situation der Unfallersatzanmietung typischerweise anfallenden und pauschal kalkulierten Zusatzaufwand besteht (OLG Köln, Urteil vom 1.8.2013, 15 U 9/12, zitiert nach juris; Urteil vom 14.6.2011, 15 U 9/11, zitiert nach juris).
- AG Siegburg, 25.08.2022 - 128 C 33/22
- OLG Dresden, 12.06.2020 - 4 U 2796/19
- AG Düren, 29.09.2015 - 41 C 262/15
- LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19
- AG Bonn, 28.06.2016 - 113 C 350/15
Kosten der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges
- AG Köln, 11.01.2022 - 273 C 69/21
- AG Geilenkirchen, 25.01.2017 - 10 C 80/16
- AG Bonn, 17.12.2019 - 113 C 179/19
- LG Bonn, 03.12.2013 - 8 S 81/13
Ersatz von Mietwagenkosten, Schätzung nach Mittelwertmethode
- AG Köln, 09.11.2020 - 264 C 103/20
- LG Bonn, 05.12.2016 - 4 O 71/16
- OLG Köln, 14.07.2016 - 15 U 27/16
- AG Köln, 26.06.2014 - 271 C 240/13
Schätzung der Mietwagenkosten nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel; …
- AG Köln, 30.06.2016 - 274 C 86/16
Grundsätze zur Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Anmietung eines …
- LG Köln, 10.01.2018 - 9 S 153/17
- LG Frankfurt/Main, 21.12.2016 - 16 S 74/16
- LG Bonn, 25.05.2021 - 5 S 89/20
- AG Bergisch Gladbach, 04.06.2019 - 68 C 302/18
Unfallregulierung, Sachverständigengutachten, Kostenpauschale, Abschleppkosten
- AG Leverkusen, 31.05.2016 - 20 C 11/15
- OLG Zweibrücken, 04.12.2013 - 1 U 165/11
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
- LG Siegen, 28.01.2014 - 1 S 8/11
Ersatz der Mietwagenkosten für Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nach …
- LG Hagen, 13.12.2019 - 7 S 55/19
Verkehrsunfall; Mietwagenkosten; Fraunhofer; Schwacke
- AG Erding, 20.01.2016 - 2 C 2192/15
- OLG Köln, 16.06.2015 - 15 U 220/14
Umfang des Ersatzes unfallbedingter Mietwagenkosten
- AG Köln, 09.08.2017 - 269 C 71/17
Ersatz von Mietwagenkosten aus abgetretenem Recht durch Anmietung eines …
- AG Krefeld, 15.07.2014 - 7 C 16/14
- AG Köln, 04.06.2021 - 271 C 37/21
- AG Siegburg, 08.07.2020 - 115 C 16/20
- AG Wiesbaden, 14.06.2019 - 91 C 4555/18
Die Erforderlichkeit der Höhe der aufgewendeten Mietwagenkosten kann nach dem …
- LG Köln, 09.08.2017 - 3 O 206/16
Schadenersatzbegehren nach einem Verkehrsunfall
- LG Ellwangen/Jagst, 20.09.2013 - 3 O 439/12
- AG Aachen, 25.09.2014 - 102 C 33/14
- AG Köln, 28.08.2013 - 261 C 34/13
Schwacke-Liste als Schätzungsgrundlage für ersatzfähige Mietwagenkosten i.R.d. …
- OLG Köln, 07.12.2017 - 15 U 145/16
- AG Essen, 26.02.2016 - 20 C 322/15
Grundsätze zur Festellung des Umfangs der Erstattungsfähigkeit geltend gemachter …
- LG Bonn, 25.02.2016 - 4 O 121/15
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfällen; Bestimmung der …
- LG Köln, 25.08.2020 - 11 S 367/19
- LG Halle, 27.03.2017 - 1 S 228/16
- LG Frankfurt/Main, 21.09.2016 - 16 S 203/15
- LG Landau/Pfalz, 25.03.2014 - 1 S 96/13
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Berechnung der Höhe von Mietwagenkosten
- AG Darmstadt, 03.06.2016 - 304 C 147/16
- AG Erding, 12.08.2020 - 17 C 2498/20
- AG Köln, 30.07.2019 - 261 C 77/19
Unfallregulierung, Mietwagen
- OLG Köln, 20.05.2014 - 15 U 16/14
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfällen
- AG Köln, 18.01.2019 - 269 C 153/18
Normaltarif ist auf Basis der Schwacke-Liste zu bemessen
- AG Aachen, 05.07.2016 - 106 C 11/16
Bei der Berechnung der verkehrsunfallbedingten Mietwagenkosten sind unter …
- LG Frankfurt/Main, 26.07.2017 - 16 S 28/17
- LG Bonn, 22.09.2023 - 1 O 36/23
Mietwagen Verkehrsunfall Erforderlichkeit Mietwagenkosten Schwacke Fraunhofer
- LG Bonn, 17.11.2015 - 8 S 107/15
- AG Erkelenz, 10.04.2014 - 15 C 408/13
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall
- AG Köln, 11.09.2013 - 265 C 243/12
Geeignetheit der Schwackeliste als Schätzgrundlage für die Erstattungsfähigkeit …
- LG Bonn, 15.01.2014 - 5 S 48/13
Mietwagenersatztarife
- AG Hattingen, 13.02.2018 - 5 C 137/17
- AG Bonn, 03.02.2017 - 112 C 90/16
- LG Köln, 10.08.2016 - 9 S 37/16
Zahlung von Mietwagenkosten als Herstellungsaufwand i.R.e. …
- AG Köln, 17.12.2015 - 271 C 227/15
Erstattung von Mietwagenkosten aus Verkehrsunfällen als Schadensersatz für die …
- AG Olpe, 10.09.2015 - 25 C 639/14
Ersatz von Mietwagenkosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges i.R.d. …
- AG Aachen, 11.06.2015 - 102 C 169/14
Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
- LG Lübeck, 20.12.2013 - 1 S 87/13
Verkehrsunfall - Schätzungsgrundlage der ersatzfähigen Mietwagenkosten
- AG Siegburg, 09.12.2021 - 103 C 13/21
- AG Kerpen, 30.10.2019 - 110 C 83/18
- LG Bonn, 15.08.2016 - 20 O 61/16
- LG Landshut, 18.04.2016 - 13 S 344/16
- AG Köln, 18.12.2015 - 269 C 147/15
Ersatz von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall hinsichtlich Schätzung auf …
- LG Lübeck, 30.01.2015 - 1 S 82/14
- LG Dortmund, 07.01.2014 - 21 O 359/12
- AG Köln, 04.09.2013 - 265 C 240/12
Erstattungsfähige Mietwagenkosten i.R.d. Schadenersatzes nach Verkehrsunfall
- AG Landau/Pfalz, 03.04.2018 - 6 C 1077/17
- AG Olpe, 19.05.2016 - 25 C 690/15
Mietwagenkosten, Schätzgrundlage, Schwacke-Liste, Fraunhofer Marktpreisspiegel, …
- LG Köln, 27.05.2014 - 11 S 252/13
- AG Kerpen, 23.09.2020 - 108 C 76/20
- LG Landshut, 06.04.2020 - 15 S 669/20
- AG Gummersbach, 20.06.2018 - 16 C 409/17
Unfallregulierung
- AG Bonn, 07.09.2017 - 115 C 66/17
- AG Aachen, 18.08.2016 - 112 C 293/15
Ersatz der erforderlichen Mietwagenkosten aufgrund Schadensschätzung
- AG Aachen, 09.10.2014 - 111 C 104/14
Berechnungsgrundlage für die Erstattung von Mietwagenkosten gegenüber dem …
- AG Aachen, 14.08.2014 - 120 C 66/14
Bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs auf Fahrzeugklasse des unfallbeschädigten …
- AG Aachen, 26.06.2014 - 107 C 440/13
Ermittlung des Werts eines Kraftfahrzeugs aus dem arithmetischen Mittel aus …
- AG Aachen, 06.03.2014 - 107 C 358/13
Erstattung von unfallbedingten Mehraufwendungen hinsichtlich Anmietung eines …
- AG Aachen, 17.01.2014 - 113 C 273/13
Anspruch auf Zahlung weiterer Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
- AG Neuss, 12.11.2020 - 83 C 959/20
- AG Duisburg-Hamborn, 07.11.2014 - 6 C 268/14
Grundlage der Mietwagenkostenberechnung nach Verkehrsunfall
- AG Köln, 18.11.2020 - 265 C 68/20