Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 24.10.1980 - 15 UF 16/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausübung des Besuchsrechts; Antrag auf Einräumung eines erweiterten Umgangsrechts; Ausschluss des Umgangsrechts eines Vaters für eine einjährige Dauer; Recht des Vaters zum persönlichen Umgang mit einem Kind; Anspruch des nichtsorgeberechtigten Elternteils auf Auskunft ...
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1634, 1666
Umgangsrecht mit einem Kleinkind; unzulässige Blockade des Besuchsrechts durch einen Elternteil wegen Eingliederung des Kindes in eine neue Familie; Voraussetzungen für einen Ausschluß des Umgangsrechts. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Tübingen, 28.11.1979 - 6 F 207/79
- OLG Stuttgart, 24.10.1980 - 15 UF 16/80
Papierfundstellen
- NJW 1981, 404
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Brandenburg, 23.06.1999 - 9 UF 122/99
Ausschluss des Rechts eines Elternteils auf Umgang mit seinem nichtehelichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 23.09.1998 - 18 UF 192/98
Voraussetzungen für den Ausschluß des Umgangsrechts des nichtehelichen Vaters …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 30.10.1996 - 12 WF 248/96
Ausschluss des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten Elternteils mit seinem …
Vielmehr bedarf es dazu einer konkreten in der Gegenwart bestehenden Gefährdung des Kindeswohls (so auch BGH, FamRZ 1980, 131 (132); OLG Celle, NJW-RR 90, 1290; OLG Stuttgart, NJW 81, 404). - AG Kerpen, 25.02.1999 - 50 F 362/97
Zweck des Umgangsrechts und berechtigte Belange des sorgeberechtigten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamburg, 24.06.1981 - 2 WF 120/81 Bei der zu treffenden Sachentscheidung wird das Familiengericht die von dem Bundesgerichtshof in der genannten Entscheidung vom 24. Oktober 1979 (FamRZ 1980, 131, 132, 133 = BGHF 1, 604) gebilligten Grundsätze über die Beachtlichkeit des Kindeswillens zu berücksichtigen haben: Danach darf der grundsätzlich im Interesse des Kindes liegende und damit seinem Wohle dienende persönliche Verkehr des Kindes mit einem Elternteil nur ausgeschlossen werden, wenn eine Gefährdung der körperlichen und seelischen Entwicklung des Kindes auch nicht durch eine sachgemäße Regelung des Umgangsrechts abgewendet werden kann (vgl. auch OLG Stuttgart NJW 1981, 404).