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   OLG Celle, 31.03.2014 - 15 UF 186/13   

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https://dejure.org/2014,7277
OLG Celle, 31.03.2014 - 15 UF 186/13 (https://dejure.org/2014,7277)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.03.2014 - 15 UF 186/13 (https://dejure.org/2014,7277)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. März 2014 - 15 UF 186/13 (https://dejure.org/2014,7277)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1385 BGB; Art. 14 Abs. 1 EGBGB; Art. 15 Abs. 1 EGBGB; § 119 Abs. 2 FamFG; § 916 Abs. 1 ZPO; § 917 Abs. 1 ZPO; § 917 Abs. 2 S. 1 ZPO; § 920 Abs. 2 ZPO
    Voraussetzungen für die Anordnung eines Arrests zur Sicherung eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1385; EGBGB Art. 14 Abs. 1, 15 Abs. 1; FamFG § 119 Abs. 2; ZPO §§ 916 Abs. 1, 917 Abs. 1, Abs. 2 S. 1, 920 Abs. 2
    Aktuell geltendes Recht im Rahmen von Art. 15 Abs. 1 EGBGB anzuwenden; Arrest zur Sicherung eines Anspruchs auf künftigen Zugewinnausgleich; Anforderungen an die Glaubhaftmachung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anordnung eines Arrests zur Sicherung eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung des Arrests zur Sicherung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausländisches Güterrecht - und zwischenzeitliche Gesetzesänderungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arrest im Beschwerdeverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arrest zur Sicherung eines Anspruch auf künftigen Zugewinnausgleich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Darlehen für zur Ehezeiten angeschafftes Wohnhaus nach Trennung im Passivendvermögen des Alleinnutzers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Darlehen für zur Ehezeiten angeschafftes Wohnhaus nach Trennung im Passivendvermögen des Alleinnutzers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1283
  • MDR 2014, 986
  • FamRZ 2015, 160
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 08.10.2009 - 15 Wx 292/08

    Wandelbarkeit des Güterrechtsstatuts eines Spätaussiedlers aus Russland

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2014 - 15 UF 186/13
    Nach der wohl herrschenden Meinung ist auf das heute geltende ausländische Recht abzustellen (OLG Hamm FamRZ 2010, 975, 976; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1510, 1512 m.w.N. zu beiden Auffassungen).

    Denn so wie die Beteiligten in der Lage sind, die güterrechtlichen Folgen von Veränderungen ihrer Lebensverhältnisse nach Maßgabe des internationalen Privatrechts zu überblicken, werden sie dies auch hinsichtlich der Rechtsentwicklung ihres vormaligen Heimatrechts können (OLG Hamm FamRZ 2010, 975, 976).

    Das von der Gegenauffassung herangezogene Argument des Schutzes vor politisch motivierten Änderungen ist aufgrund des Gesetzes über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen vom 04.08.1969 und der weiteren historischen Entwicklung überholt (OLG Hamm FamRZ 2010, 975, 976; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1510, 1512).

  • OLG Düsseldorf, 01.03.2011 - 25 Wx 8/11

    Eheliches Güterrecht für eine in der ehemaligen UdSSR geschlossene Ehe

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2014 - 15 UF 186/13
    Nach der wohl herrschenden Meinung ist auf das heute geltende ausländische Recht abzustellen (OLG Hamm FamRZ 2010, 975, 976; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1510, 1512 m.w.N. zu beiden Auffassungen).

    Das von der Gegenauffassung herangezogene Argument des Schutzes vor politisch motivierten Änderungen ist aufgrund des Gesetzes über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen vom 04.08.1969 und der weiteren historischen Entwicklung überholt (OLG Hamm FamRZ 2010, 975, 976; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1510, 1512).

  • OLG Celle, 24.07.1986 - 5 U 139/86

    Vollziehung des Berufungsurteils

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2014 - 15 UF 186/13
    Wenn - wie hier - ein ohne mündliche Verhandlung ergangener Arrestbefehl auf den Widerspruch des Schuldners aufgehoben worden ist, hat das Beschwerdegericht den Arrest neu zu erlassen; eine Bestätigung genügt nicht (OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 68; 2002, 138, 138 f.; Zöller/Vollkommer, § 925 Rn. 12 m.w.N; a.A. OLG Celle NJW-RR 1987, 64).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.1999 - 22 U 66/98

    Vollziehungsfrist bei Neuanordnung eines Arrestes durch Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2014 - 15 UF 186/13
    Wenn - wie hier - ein ohne mündliche Verhandlung ergangener Arrestbefehl auf den Widerspruch des Schuldners aufgehoben worden ist, hat das Beschwerdegericht den Arrest neu zu erlassen; eine Bestätigung genügt nicht (OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 68; 2002, 138, 138 f.; Zöller/Vollkommer, § 925 Rn. 12 m.w.N; a.A. OLG Celle NJW-RR 1987, 64).
  • BGH, 06.10.2010 - XII ZR 10/09

    Zugewinnausgleich: Ermittlung des Endvermögens bei Gesamtschuld der Eheleute mit

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2014 - 15 UF 186/13
    Der durch den Zugewinnausgleich nicht verdrängte Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB führt im Ergebnis jedoch dazu, dass die gemeinsame Verbindlichkeit im Endvermögen mit der Quote einzustellen ist, in dem die Haftung im Innenverhältnis besteht (BGH FamRZ 2011, 25 Rn. 16).
  • BGH, 27.11.1996 - XII ZR 43/95

    Haftung im Innenverhältnis für die zum Bau eines Familienheims

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2014 - 15 UF 186/13
    Profitiert ein Ehegatte allein von einem Kredit, etwa weil er der Finanzierung einer in seinem Alleineigentum stehenden und von ihm allein genutzten Immobilie dient, dann ist darin eine anderweitige Bestimmung im Sinne von § 426 BGB zu sehen mit der Folge, dass er im Innenverhältnis allein für die Verbindlichkeit haftet (BGH FamRZ 1997, 487).
  • BGH, 25.09.1997 - II ZR 113/96

    Beachtung des deutschen internationalen Privatrechts bei Sachverhalten mit

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2014 - 15 UF 186/13
    Der Senat hat von Amts wegen zu prüfen, welches materielle Recht anzuwenden ist, wenn die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kommt (BGH NJW 1998, 1321).
  • OLG Nürnberg, 03.03.2011 - 9 UF 1390/10

    Internationales Privatrecht: Wandelbarkeit eines ausländischen Güterrechtsstatuts

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2014 - 15 UF 186/13
    Nach der so genannten Versteinerungstheorie werden Rechtsänderungen des fremden Rechts von der Verweisung nicht erfasst, so dass es ausschließlich auf das zum Zeitpunkt der Eheschließung geltende ausländische Recht ankommt (BGH NJW 1963, 1975, 1976 f.; OLG Nürnberg FamRZ 2011, 1509, 1510).
  • BGH, 21.06.1963 - V ZB 3/63

    Güterstand der Sowjetzonenflüchtlinge

    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2014 - 15 UF 186/13
    Nach der so genannten Versteinerungstheorie werden Rechtsänderungen des fremden Rechts von der Verweisung nicht erfasst, so dass es ausschließlich auf das zum Zeitpunkt der Eheschließung geltende ausländische Recht ankommt (BGH NJW 1963, 1975, 1976 f.; OLG Nürnberg FamRZ 2011, 1509, 1510).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.1990 - 3 UF 98/90
    Auszug aus OLG Celle, 31.03.2014 - 15 UF 186/13
    Letztlich genügt es, wenn Höhe und Bestand der Ausgleichsforderung wahrscheinlich sind (OLG Hamm FamRZ 1985, 71, 72; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 351, 352).
  • OLG Bremen, 07.05.2015 - 4 WF 52/15

    Sicherung des Zugewinnausgleichsanspruchs durch dinglichen Arrest

    Hierbei handelt es sich um einen Anspruch, der nach allgemeiner Auffassung (vgl. u.a. OLG Celle, FamRZ 2015, 160; OLG Brandenburg, a.a.O.) mittels eines dinglichen Arrestes sicherbar ist.

    Als Arrestgründe kommen insbesondere in Betracht der Verdacht der Veräußerung von erheblichen Vermögenswerten, insbesondere des einzigen körperlichen Vermögensgegenstandes, ihre Verschiebung ins Ausland, die Verschleierung ihres Verbleibs, die Aufgabe des Wohnsitzes sowie ein beabsichtigter Wegzug ins Ausland (vergleiche OLG Hamm, FamRZ 2012, 579; OLG Celle, FamRZ 2015, 160).

  • OLG Nürnberg, 26.02.2018 - 7 UF 1595/17

    Bei dem Arrestverfahren handelt es sich um eine Familienstreitsache

    Da es sich beim Arrestverfahren lediglich um die Sicherung eines Anspruches handelt, ist als Verfahrenswert nicht der gesicherte Anspruch anzusetzen, sondern dieser angemessen zu reduzieren (OLG Celle FamRZ 2015, 160).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2018 - 5 WF 15/18

    Verfahrenswert für Arrestverfahren in Familienstreitsachen

    Demgegenüber vertritt die h. M. die Auffassung, dass zur Bewertung eines Arrestverfahrens auf den Auffangwert nach § 42 Abs. 1 FamGKG abzustellen sei (OLG Celle FamRZ 2015, 160; OLG München FamRZ 2011, 746; OLG Brandenburg FamRZ 2011, 758; OLG Celle AGS 2010, 555; BeckOK-Streitwert/Dürbeck, 22. Ed., 2018, "Arrestverfahren" Rn. 2: NK-GK/H. Schneider FamGKG § 42 Rn. 29; MüKoFamFG/Schindler FamFG Anh. §§ 80-85 Rn. 34; Thiel FPR 2010, 319, 322; N. Schneider FamFR 2009, 40, 44).
  • OLG Koblenz, 04.08.2022 - 13 UF 377/22

    Arrestgrund bei drohender Veräußerung Hausgrundstück eines Schuldners

    So lagen auch, soweit der Arrest wegen der beabsichtigten Veräußerung eines Vermögensgegenstandes für zulässig gehalten wurde, in der Regel besondere weitere Umstände (a.A. OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 622 ) vor, so etwa, dass bereits der Entzug des Vermögens angedroht worden war (vgl. OLG Hamm FamRZ 1992, 430 ), der zu erzielende Gegenwert schon anderweitig verwendet werden sollte (vgl. KG WM 2003, 2296 ), die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners insgesamt undurchsichtig waren, weil dieser widersprüchliche Angaben zu seinem Einkommen gemacht hatte (vgl. OLG Hamm FamRZ 1980, 391 ) oder die Vollstreckung aus rechtlichen Gründen erheblich erschwert worden war (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2007, 659 [Vollstreckung in Gesellschaftsanteile notwendig] und OLG Celle OLGR 2005, 522 [Schuldnerin eine ausländische Gesellschaft]; OLG Celle FamRZ 2015, 160 - Auslandswohnsitz).
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