Rechtsprechung
OLG Schleswig, 01.03.2004 - 15 UF 197/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Judicialis
Verwirkung des Geschiedenenunterhalts nach 18 Monaten eheähnlichen Zusammenlebens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1579 Nr. 7; ZPO § 323
Verwirkung des Geschiedenenunterhalts nach 18 Monaten eheähnlichen Zusammenlebens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Nach 18 Monaten eheähnlichen Zusammenlebens kein Geschiedenenunterhalt mehr!
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Abänderung der notariellen Vereinbarung über die Gewährung eines Ehegattenunterhalts ; Auswirkungen des Lebens der den Unterhalt beziehenden Person in einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft auf die Unterhaltszahlungspflicht; Anforderungen an die ...
- ra-pongratz.com (Kurzinformation)
Neuer Partner: Nach 18 Monaten kein Unterhalt
Verfahrensgang
- AG Norderstedt, 09.09.2003 - 53 F 62/03
- OLG Schleswig, 01.03.2004 - 15 UF 197/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 277
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 07.11.2007 - 15 UF 56/07
Trennungsunterhalt: Berücksichtigung der Einkommenssteigerung auf Grund der …
Der Beklagte wird in Abänderung des Senatsurteils vom 14. April 2004 - 15 UF 197/03 OLG Celle = 16 F 195/03 AG Gifhorn - sowie des notariellen Schuldanerkenntnisses vom 15. Juni 2005 - Urkundenrolle Nr. 592/2005 des Notars ####### in ####### - verurteilt, der Klägerin monatlichen Trennungsunterhalt von Juli bis Dezember 2004 von 1.119 EUR, für Januar und Februar 2005 von 944 EUR, für Juni 2005 von 1.134 EUR sowie von Juli bis Dezember 2005 von 1.123 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juli 2005 auf einen Betrag von 1.873,49 EUR zu zahlen.Im Urteil vom 14. April 2004 - 15 UF 197/03 = 16 F 195/03 AG Gifhorn - hat der Senat den Beklagten zur Zahlung von Trennungsunterhalt ab Januar 2004 von 845 EUR verurteilt.
- AG Oberhausen, 23.06.2004 - 40 F 15/01
Unterhaltsansprüche nach § 1572 BGB bei Erwerbsunfähigkeit eines Ehegatten …
In besonders gelagerten Einzelfällen wird dabei bereits vor dem Ablauf von 2 Jahren eine ausreichende Verfestigung angenommen (OLG Köln FF 1999, 154 bei Geburt eines gemeinsamen Kindes; OLG Hamburg FamRZ 2002, 1038 bei Anschaffung einer Immobilie; kritisch SoykaFuR 2004, 1 mit dem Hinweis, darin komme lediglich der Wunsch auf eine dauerhafte Beziehung zum Ausdruck, aber noch keine objektive Verfestigung; OLG Schleswig vom 1.3.2004 - 15 UF 197/03: 18 Monate bei Erwerb des Miteigentumsanteils an der die früheren Ehewohnung vom Ehemann durch den neuen Partner).In besonders gelagerten Einzelfällen wird dabei bereits vor dem Ablauf von 2 Jahren eine ausreichende Verfestigung angenommen (OLG Köln FF 1999, 154 bei Geburt eines gemeinsamen Kindes; OLG Hamburg FamRZ 2002, 1038 bei Anschaffung einer Immobilie; kritisch SoykaFuR 2004, 1 mit dem Hinweis, darin komme lediglich der Wunsch auf eine dauerhafte Beziehung zum Ausdruck, aber noch keine objektive Verfestigung; OLG Schleswig vom 1.3.2004 - 15 UF 197/03: 18 Monate bei Erwerb des Miteigentumsanteils an der die früheren Ehewohnung vom Ehemann durch den neuen Partner).