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   OLG Schleswig, 10.06.1999 - 15 UF 209/98   

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https://dejure.org/1999,9366
OLG Schleswig, 10.06.1999 - 15 UF 209/98 (https://dejure.org/1999,9366)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.06.1999 - 15 UF 209/98 (https://dejure.org/1999,9366)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Juni 1999 - 15 UF 209/98 (https://dejure.org/1999,9366)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Befristeter Ausschluss d. Umgangsrechts (§ 1684 BGB) der Mutter mit ihrem bei Pflegeeltern lebenden Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1684 Abs. 4

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 48
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 29.03.2005 - 4 UF 119/04

    Zur Frage des völligen Ausschlusses des Umgangsrechtes des nicht

    Der Ausschluss des persönlichen Umgangs mit einem Elternteil für längere Zeit oder auf Dauer darf daher nur angeordnet werden, um eine konkrete, gegenwärtig bestehende Gefährdung der körperlichen oder geistig-seelischen Entwicklung des Kindes abzuwenden (vgl. u.a. OLG Köln, FamRZ 1997, 1097; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 48, 49).
  • OLG Nürnberg, 19.07.2016 - 7 UF 746/16

    Kurzfristiger Ausschluss des Umgangs der Eltern mit ihrem Kind ist auch dann

    Bei dieser Entscheidung geht der Senat mit der herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung davon aus, dass ein kurzzeitiger Ausschluss des Umgangsrechts aus Gründen des Kindeswohls zulässig ist, auch wenn nicht festgestellt werden kann, dass durch Umgangskontakte das Wohl des Kindes i. S. des § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB gefährdet wäre (Palandt/Götz, a. a. O., Rn. 34 zu § 1684; Hennemann in Münchener Kommentar zu BGB, 6. Aufl., Rn. 57 zu § 1684; OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 512; OLG Hamm FamRZ 2000, 1108; OLG Naumburg FamRZ 2002, 564; OLG Schleswig FamRZ 2000, 48; Johannsen/Henrich/Jäger, Familienrecht, 5. Aufl., Rn. 22 zu § 1684 BGB; Veith in Beck'scher Online-Kommentar, 39. Edition, Rn. 41 zu § 1684; Rainer Kemper in Schultze u. a., Bürgerliches Gesetzbuch, 8. Aufl., Rn. 7 zu § 1684; a.A. Staudinger/Rauscher, BGB, Neubearbeitung 2014, Rn. 265 zu § 1684).
  • OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 UF 171/02

    Umgangsrecht von Eltern und Kind bei Streitigkeiten der Eltern

    Mildere Mittel sind dem Ausschluss vorzuziehen, sodass ein völliger Ausschluss nur in Ausnahmefallen in Betracht kommt (OLG Schleswig, FamRZ 2000, 48, OLG Thüringen, FamRZ 2000, 47).
  • AG Dieburg, 15.06.2023 - 51 F 414/22

    Umgangsausschluss über 4 Jahre

    Mildere Mittel sind dem Ausschluss vorzuziehen, so dass ein völliger Ausschluss nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt (OLG Schleswig, Beschluss vom 10.06.1999 - FamRZ 2000, 48; BeckOGK/Altrogge, 01.11.2019, BGB § 1684 Rn. 407).
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