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   FG Köln, 16.03.2012 - 15 V 20/12   

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https://dejure.org/2012,14626
FG Köln, 16.03.2012 - 15 V 20/12 (https://dejure.org/2012,14626)
FG Köln, Entscheidung vom 16.03.2012 - 15 V 20/12 (https://dejure.org/2012,14626)
FG Köln, Entscheidung vom 16. März 2012 - 15 V 20/12 (https://dejure.org/2012,14626)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen, Befangenheitsantrag, Überpfändung, Willkür- und Schikaneverbot

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einstweilige Anordnung: - Einstellung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen, Befangenheitsantrag, Überpfändung, Willkür- und Schikaneverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1715
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 31.05.2005 - VII R 74/04

    Insolvenzverfahren: Aufrechnung gegen USt-Erstattungsanspruch

    Auszug aus FG Köln, 16.03.2012 - 15 V 20/12
    Die Steuerschulden müssen jedenfalls in absehbarer Zeit durch freiwillige Leistungen des Steuerpflichtigen zurückgeführt werden können (Beschluss des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 31.05.2005 VII R 62/04, BFH/NV 2005, 1745).
  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2004 - 3 K 399/01

    Einkünfte aus Kapitalvermögen bei ausländischen Lebensversicherungen

    Auszug aus FG Köln, 16.03.2012 - 15 V 20/12
    Als absehbarer Zeitraum werden in Rechtsprechung und Literatur regelmäßig 6 Monate, in Ausnahmefällen 12 Monate angesehen, ein noch längerer Zeitraum erscheint ausgeschlossen (FG Berlin, Urteil vom 21. September 2004 7 K 7295/04, EFG 2005, 9; Kruse in Tipke/Kruse, AO/FGO, 106. EGL 03/2005, § 258 AO Rn. 1; Neumann in Beermann/Gosch, AO/FGO, 15. EGL 08/1998, § 258 Rz. 20 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 31.05.2005 - VII R 62/04

    Unbilligkeit der Vollstreckung; Ratenzahlung

    Auszug aus FG Köln, 16.03.2012 - 15 V 20/12
    Die Steuerschulden müssen jedenfalls in absehbarer Zeit durch freiwillige Leistungen des Steuerpflichtigen zurückgeführt werden können (Beschluss des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 31.05.2005 VII R 62/04, BFH/NV 2005, 1745).
  • FG Berlin, 21.09.2004 - 7 K 7295/04

    Gewährung von Vollstreckungsaufschub als Ermessensentscheidung; Unbilligkeit der

    Auszug aus FG Köln, 16.03.2012 - 15 V 20/12
    Als absehbarer Zeitraum werden in Rechtsprechung und Literatur regelmäßig 6 Monate, in Ausnahmefällen 12 Monate angesehen, ein noch längerer Zeitraum erscheint ausgeschlossen (FG Berlin, Urteil vom 21. September 2004 7 K 7295/04, EFG 2005, 9; Kruse in Tipke/Kruse, AO/FGO, 106. EGL 03/2005, § 258 AO Rn. 1; Neumann in Beermann/Gosch, AO/FGO, 15. EGL 08/1998, § 258 Rz. 20 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.05.1981 - IV B 60/80

    Finanzbehörde - Amtsträger - Befangenheit

    Auszug aus FG Köln, 16.03.2012 - 15 V 20/12
    Generell kann nämlich dem Vorsteher eines Finanzamtes nicht durch einstweilige Anordnung aufgegeben werden, einen Amtsträger von der Mitwirkung in einem Steuerverfahren wegen Besorgnis der Befangenheit auszuschließen (BFH-Beschluss vom 7.5.1981 IV B 60/80, BStBl II 1981, 634).
  • BFH, 28.09.2011 - VIII R 8/09

    Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung - Vorlage- und

    Auszug aus FG Köln, 16.03.2012 - 15 V 20/12
    Denkbar wäre ein solche generelle Unbilligkeit, wenn erkennbar wäre, dass der Antragsgegner bei der etwaigen weiteren Vollstreckung seine Entscheidungen nicht aus in der Sache gerechtfertigten, sondern unter sachfremden Erwägungen treffen werde, also entgegen § 5 AO ein Verstoß gegen das Willkür- und Schikaneverbot vorläge (vgl. dazu jüngst BFH-Urteil vom 28.9.2011 VIII R 8/09, BFHE nn, veröffentlicht am 14.3.2012, www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen/entscheidungen-online ; Gersch in: Klein, AO, a.a.O., § 5, Rz.10 ).
  • BFH, 13.12.1994 - VII R 46/94

    Bestimmung der Betriebsprüfer im Sinne einer innnerdienstlichen Maßnahme des

    Auszug aus FG Köln, 16.03.2012 - 15 V 20/12
    Wirkt ein Amtsträger an einer Vollstreckungsmaßnahme mit, gegen den ein Antrag auf Befangenheit nach § 83 Abs. 1 Satz 1 AO vom Vorsteher eines Finanzamtes zuvor abgelehnt worden ist, so kann der betroffene Steuerpflichtige die Befangenheit nur als Verfahrensfehler im Rechtsbehelfsverfahren gegen den von jenem Amtsträger erlassenen Verwaltungsakt geltend machen (vgl. BFH-Urteil vom 13.12.1994 VII R 46/94, BFH/NV 1995, 758; AEAO zu § 83 Nr. 2; Rätke in: Klein, a.a.O., § 83, Rz.1).
  • FG Köln, 19.02.2014 - 13 V 228/14

    Vollstreckungsaufschub, Interimsermessen des Finanzgerichts

    Unter Berücksichtigung der z.B. in § 802b ZPO erkennbaren Begrenzung für Vollstreckungsaufschübe auf ein Jahr oder der Begrenzung des Aufschubs für eine Zwangsversteigerung in den §§ 30a und 30c des Zwangsversteigerungsgesetzes sowie der in der neueren Gesetzgebung deutlich gewordenen Tendenz einer Verkürzung der Fristen zur Tilgung rückständiger Steuern (vergleiche die Zweiwochenfrist in § 284 Abs. 1 Satz 1 AO bei der Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung) sieht der Senat - vorbehaltlich besonderer Aspekte des Einzelfalles - keine Veranlassung, eine Frist von mehr als zwölf Monaten als kurzfristig im Sinne des § 258 AO zu qualifizieren (ebenso bereits Finanzgericht Berlin, Urteil vom 21. September 2004 7 K 7295/04, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2005, 9; Finanzgericht Köln, Beschluss vom 16. März 2012 15 V 20/12, EFG 2012, 1715 m. w. N.; zu längerer Frist bei Sonderfall mit Gefahr für Leben oder Gesundheit vgl. BFH-Beschluss vom 28. September 2006 V B 71/05, Juris).
  • FG Niedersachsen, 28.04.2020 - 13 K 258/19

    Verpflichtung zur Begleichung des Kindergelderstattungsbetrages in monatlichen

    Als tolerierbarer Zeitraum für die Tilgung werden in der Rechtsprechung und Literatur regelmäßig 6 Monate, in Ausnahmefällen 12 Monate angesehen (vgl. Beschluss des FG München vom 31. Juli 2013 - 5 V 1840/13, Rz. 9 bei juris; Beschluss des FG Köln vom 16. März 2012 - 15 V 20/12, EFG 2012, 1715, Rz. 22 bei juris; Beschluss des FG Köln vom 19. Februar 2014 - 13 V 228/14, EFG 2014, 1017, Rz. 40 bei juris).
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