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   OLG Hamm, 21.05.1996 - 15 W 109/96   

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https://dejure.org/1996,4566
OLG Hamm, 21.05.1996 - 15 W 109/96 (https://dejure.org/1996,4566)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.05.1996 - 15 W 109/96 (https://dejure.org/1996,4566)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Mai 1996 - 15 W 109/96 (https://dejure.org/1996,4566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 51, 19, 22 Abs. 1, 29; BGB § 2113 Abs. 2
    Löschung eines Nacherbenvermerks bei vorzeitiger Erfüllung eines Grundstücksvermächtnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1230
  • Rpfleger 1996, 504
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 08.07.1922 - IV 715/21

    Testamentsvollstrecker; Vermächtnis

    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.1996 - 15 W 109/96
    Die Rechtsgrundlosigkeit der Verfügung steht dann der Unentgeltlichkeit gleich ( RGZ 105, 246, 248).
  • OLG Hamm, 08.10.1990 - 15 W 194/90

    Entgeltlichkeit einer Grundstücksveräußerung der befreiten Vorerbin

    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.1996 - 15 W 109/96
    Hingegen ist es den Tatsacheninstanzen auch im Verfahren auf Löschung eines Nacherbenvermerks verwehrt, eigene Ermittlungen und Beweiserhebungen vorzunehmen (Senat OLGZ 1991, 137, 141; FGPrax 1995, 14, 17; KEHE, § 22 Rdnr. 84).
  • BayObLG, 30.07.1974 - BReg. 2 Z 28/74

    Fehlende Löschungsbewilligung übriger eingetragener Nacherben als

    Auszug aus OLG Hamm, 21.05.1996 - 15 W 109/96
    Das BayObLG hat entschieden, daß der Erblasser den nicht befreiten Vorerben zu einer vorzeitigen Erfüllung von Teilungsanordnung ermächtigen und ihn insoweit von den Beschränkungen der Vorerbschaft befreien kann ( BayObLGZ 1974, 312 = NJW 1974, 2323 ).
  • OLG Rostock, 25.07.2016 - 3 W 136/13

    Grundbuchsache: Voraussetzungen der Löschung eines Nacherbenvermerks

    An den Nachweis der Entgeltlichkeit dürfen allerdings nicht zu geringe Anforderungen gestellt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 21. Mai 1996, 15 W 109/96, juris).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2008 - 3 Wx 228/07

    Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerks bei Veräußerung des

    Dies ist der Fall, wenn der Vorerbe das Grundstück mit Zustimmung des Nacherben oder als befreiter Vorerbe (§§ 2112, 2113 Abs. 1 und 2, 2136 BGB) entgeltlich veräußert hat (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1996, 1230; Staudinger-Avenarius BGB 13. Auflage 2003 § 2113 Rdz. 37).
  • BayObLG, 15.05.2001 - 2Z BR 52/01

    Erfüllung eines angeordneten Vermächtnisses

    Dies läßt sich damit begründen, dass der Vorerbe in bezug auf den fraglichen Erbschaftsgegenstand von der Beschränkung des § 2113 Abs. 1 BGB durch den Erblasser befreit ist (§ 2136 BGB) und die Erfüllung des Vermächtnisanspruchs sich nicht als unentgeltliche Verfügung (§ 2113 Abs. 2 BGB) darstellt (OLG Hamm NJW-RR 1996, 1230 f.).

    Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Beschluss vom 21.5.1996 (NJW-RR 1996, 1230/1231 f.; zustimmend Schöner/Stöber und Schaub in Bauer/v. Oefele, je aao), ohne sich mit seiner früheren Rechtsprechung (Rpfleger 1984, 313) auseinander zu setzen, keine grundsätzlichen Bedenken gesehen, dass das Grundbuchamt bei der Prüfung, ob ein die Unentgeltlichkeit ausschließender Vermächtnisanspruch erfüllt werde, auch ein privatschriftliches Testament berücksichtigt.

  • OLG Hamm, 29.03.1999 - 15 W 39/99

    Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Eintragung eines neuen Eigentümers

    Diese Folge tritt ein, wenn der Vorerbe das Grundstück entweder mit Zustimmung aller Nacherben die hier nicht vorliegt oder aber als befreiter Vorerbe entgeltlich an eine andere Rechtspersönlichkeit veräußert hat (§§ 2112, 2113 Abs. 1 und 2, § 2136 BGB; vgl. Senat FGPrax 1995, 14, 15 f.; NJW-RR 1996, 1230, 1231).

    Der Offenkundigkeit sind solche Fälle gleichzustellen, in denen die Unentgeltlichkeit durch die Natur der Sache oder die Sachlage ausgeschlossen wird (vgl. Senat OLGZ 1969, 403, 405; NJW-RR 1996, 1230, 1231).

    Hingegen ist es den Tatsacheninstanzen auch im Verfahren auf Löschung eines Nacherbenvermerks verwehrt, eigene Ermittlungen und Beweiserhebungen vorzunehmen (Senat OLGZ 1991, 137, 141; FGPrax 1995, 14, 17; NJW-RR 1996, 1230, 1232).

  • OLG Celle, 23.07.2004 - 4 W 128/04

    Erforderlichkeit einer Zustimmung eines Nacherben zur Übereignung eines

    Demgegenüber wird vor allem in der neueren Rechtsprechung und im Schrifttum die wohl im Vordringen befindliche Auffassung vertreten, dass der entsprechende Nachweis bei einem privatschriftlichen Testament auch durch Einsichtnahme in etwa beigezogene Nachlassakten oder durch beglaubigte Abschrift des privatschriftlichen Testaments nebst Eröffnungsniederschrift geführt werden kann (so bereits Deimann, Rpfleger 1978, 244; ferner OLG Hamm NJW-RR 1996, 1230; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Aufl., 2004, Rdnr. 3520) Demharter, Grundbuchordnung, 24. Aufl., 2002, § 51 GBO Rdnr. 34; so ausdrücklich zuletzt auch OLG Düsseldorf DNotZ 2003, 637 und ausdrücklich offen gelassen von BayObLG DNotZ 2001, 808).

    Eine Vorlage nach § 79 Abs. 2 BGO an den Bundesgerichtshof im Hinblick auf die frühere abweichende Rechtsprechung des OLG Hamm Rpfleger 1984, 312 war nicht geboten, weil das OLG Hamm selbst diese Rechtsprechung inzwischen aufgegeben hat und der erkennende Senat eben dieser neuen Rechtsprechung folgt (OLG Hamm NJW-RR 1996, 1230).

  • OLG Düsseldorf, 06.09.2021 - 3 Wx 125/21

    Antrag auf Löschung eines Nacherbenvermerks Nachweis der Unrichtigkeit des

    An den Nachweis der Entgeltlichkeit dürfen nicht zu geringe Anforderungen gestellt werden (OLG Rostock, Beschluss vom 25.7.2016, 3 W 136/13 ; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Mai 1996, 15 W 109/96 ).

    Dem Grundbuchamt - und demzufolge auch dem Beschwerdegericht - ist es verwehrt, eigene Ermittlungen und Beweiserhebungen vorzunehmen (OLG Hamm, Beschluss vom 21.5.1996, 15 W 109/96 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2003 - 3 Wx 162/02

    Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerks

    Zwar ergibt sich das nur aus dem bei den Akten befindlichen privatschriftlichen Testament, also nicht aus einer Urkunde, die in formeller Hinsicht den Anforderungen des § 29 Abs. 1 GBO genügt, der Senat geht jedoch in Übereinstimmung mit dem OLG Hamm(vgl. OLG Hamm NJW-RR 1996, 1230, 1231; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rn. 3520).
  • OLG Zweibrücken, 11.12.1997 - 3 W 199/97

    Voraussetzungen der Löschung eines Nacherbenvermerks

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  • OLG München, 16.03.2015 - 34 Wx 430/14

    Zum Nachweis der Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers bei

    Mit Rücksicht darauf, dass die Beteiligten durch öffentliche Urkunde das Bestehen des Vermächtnisanspruchs nicht nachweisen können, reicht aber auch insoweit die privatschriftliche Verfügung (§ 2247 BGB) zum Nachweis aus (vgl. OLG Düsseldorf ZEV 2003, 296 mit Anm. Ivo; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1230/1231; Meikel/Böhringer GBO 11. Aufl. § 52 Rn. 54).
  • OLG Hamm, 17.02.2005 - 15 W 460/04

    Übertragung eines Grundstücks durch den Nacherben ohne Voreintragung des Vorerben

    2 Z 33/89">NJW-RR 1989, 910; Senat OLGZ 1991, 137, 141; FGPrax 1995, 14, 17; NJW-RR 1996, 1230, 1232).
  • KG, 08.04.2003 - 1 W 401/02

    Grundbucheintragung: Beschwerdeberechtigung des aus einer Auflassungsvormerkung

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