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   OLG Düsseldorf, 19.03.2018 - I-15 W 12/18   

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https://dejure.org/2018,19483
OLG Düsseldorf, 19.03.2018 - I-15 W 12/18 (https://dejure.org/2018,19483)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.03.2018 - I-15 W 12/18 (https://dejure.org/2018,19483)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. März 2018 - I-15 W 12/18 (https://dejure.org/2018,19483)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Düsseldorf, 03.09.2015 - 15 U 119/14

    Zustandekommen eines Vertragsstrafeversprechens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2018 - 15 W 12/18
    Darüber hinaus müssen die Anordnung streng überwacht und gegebenenfalls angedrohte Sanktionen auch verhängt werden, um die Durchsetzung der Anordnungen sicherzustellen (BGH GRUR 2013, 1067 - Beschwer des Unterlassungsschuldners; OLG Frankfurt BeckRS 2017, 134633; OLG Düsseldorf Urt. v. 3.9.2015 - I-15 U 119/14; OLG Hamburg NJW-RR 1993, 1392; OLG Nürnberg WRP 1999, 1184).

    Auf Vertriebspartner bzw. selbständige Dritte, deren Handeln im Einflussbereich des Schuldners liegt und das ihm wirtschaftlich zugutekommt, hat der Schuldner nachhaltig aktiv einzuwirken, um künftige Verletzungen zu verhindern (BGH GRUR 2014, 595 - Vertragsstrafenklausel; OLG Düsseldorf Urt. v. 10.9.2015 - I-15 U 129/14; Urt. v. 3.9.2015 - I-15 U 119/14; OLG Köln OLG-Report 2008, 434; OLG Schleswig MMR 2005, 845; KG MMR 2005, 460; OLG Jena NJOZ 2004, 3205; OLG Nürnberg NJW-RR 1993, 723).

  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04

    Verhängung von Ordnungsmitteln iSd § 890 ZPO als gerechtfertigter Eingriff in die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2018 - 15 W 12/18
    Angesichts des Bestrafungscharakters eines Ordnungsmittels muss eine Zuwiderhandlung gegen einen Unterlassungstitel schuldhaft (BVerfG GRUR 2007, 618 - Organisationsverschulden; BGH GRUR 1987, 648), d. h. vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt sein.

    In Betracht komm ein Organisations- bzw. Überwachungsverschulden, wenn die für die Beachtung des Unterlassungsgebotes erforderlichen und zumutbaren Vorkehrungen nicht bzw. nicht ausreichend getroffen und/oder die erforderlichen Überwachungsmaßnahmen versäumt wurden (BVerfG GRUR 2007, 618 - Organisationsverschulden; BGH GRUR 1991, 929; OLG Frankfurt GRUR-RR 2016, 48 - Erratum; OLG Nürnberg WRP 1999, 1184; OLG Zweibrücken GRUR 1988, 485 - Gesellschafter- und Geschäftsführerwechsel).

  • OLG Nürnberg, 19.08.1998 - 3 W 106/98

    Verstöße gegen Unterlassungstitel - Kein Fortsetzungszusammenhang

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2018 - 15 W 12/18
    In Betracht komm ein Organisations- bzw. Überwachungsverschulden, wenn die für die Beachtung des Unterlassungsgebotes erforderlichen und zumutbaren Vorkehrungen nicht bzw. nicht ausreichend getroffen und/oder die erforderlichen Überwachungsmaßnahmen versäumt wurden (BVerfG GRUR 2007, 618 - Organisationsverschulden; BGH GRUR 1991, 929; OLG Frankfurt GRUR-RR 2016, 48 - Erratum; OLG Nürnberg WRP 1999, 1184; OLG Zweibrücken GRUR 1988, 485 - Gesellschafter- und Geschäftsführerwechsel).

    Darüber hinaus müssen die Anordnung streng überwacht und gegebenenfalls angedrohte Sanktionen auch verhängt werden, um die Durchsetzung der Anordnungen sicherzustellen (BGH GRUR 2013, 1067 - Beschwer des Unterlassungsschuldners; OLG Frankfurt BeckRS 2017, 134633; OLG Düsseldorf Urt. v. 3.9.2015 - I-15 U 119/14; OLG Hamburg NJW-RR 1993, 1392; OLG Nürnberg WRP 1999, 1184).

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2018 - 15 W 9/18

    Umfang des Unterlassungsgebots wegen Verletzung eines Patents

    Des Weiteren kann auch die Pflicht umfasst sein, auf Handelsvertreter oder in die eigene Vertriebsorganisation eingebundene Unternehmen oder beauftrage Vertriebspartner einzuwirken (OLG Düsseldorf I-15 W 12/18 Beschl. v. 19.03.2018; OLG Düsseldorf BeckRS 2013, 21057), die Abrufbarkeit von wettbewerbswidriger Werbung auf den gängigsten Suchmaschinen auszuschließen (OLG Düsseldorf I-15 W 52/17 Beschl. v. 29.01.2018; OLG Celle GRUR-RR 2018, 46 - Wirbel um Bauschutt; OLG Stuttgart GRUR-RR 2017, 86 - Modedesign Studium; OLG Zweibrücken GRUR-RS 2016, 10948 - Cache-Speicherung) oder die (weitere) Listung einer Verletzungsform in der Lauer-Taxe zu verhindern (OLG Düsseldorf I-2 W 4/17 Beschl. v. 21.09.2017).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2022 - 20 W 96/21
    Des Weiteren kann auch die Pflicht umfasst sein, auf Handelsvertreter oder in die eigene Vertriebsorganisation eingebundene Unternehmen oder beauftragte Vertriebspartner einzuwirken (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. März 2018, Az.: I-15 W 12/18, zitiert nach juris).
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