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   OLG Hamm, 27.11.2012 - I-15 W 134/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42034
OLG Hamm, 27.11.2012 - I-15 W 134/12 (https://dejure.org/2012,42034)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.11.2012 - I-15 W 134/12 (https://dejure.org/2012,42034)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. November 2012 - I-15 W 134/12 (https://dejure.org/2012,42034)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2074, 2270
    Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen in gemeinschaftlichem Ehegattentestament; Entfallen der Bindungswirkung für von Pflichtteilsstrafklausel betroffenen Erbteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Bindungswirkung eines Ehegattentestament mit Pflichtteilsstrafklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2074; BGB § 2270
    Bindungswirkung eines Ehegattentestament mit Pflichtteilsstrafklausel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Enterbung des Schlusserben durch Pflichtteilsstrafklausel

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Wer beerbt den enterbten Schlusserben?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erbe des enterbten Schlusserben

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tochter enterbt, weil sie den Pflichtteil forderte - Nach dem Tod der Mutter streiten Schwestern um den Anteil der enterbten Schwester

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Durch Pflichtteilsstrafklausel enterbter Schlusserbe

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wer "beerbt" den enterbten Schlusserben?

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Stiefkinder bleiben bei einem gemeinschaftlichen Testament Schlusserben, auch wenn ein Stiefkind als Erbe wegfällt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bindungswirkung einer Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Testament kann entfallen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Weitere Schlusserbin beerbt enterbte Schlusserbin

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wer "beerbt" den enterbten Schlusserben?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mögliche Probleme mit enterbten Schlusserben

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bindungswirkung gemeinschaftlicher Testamente

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Enterbter Schlusserben kann möglicherweise Probleme bereiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ehegatten - Drum prüfet, wer wem was vererbt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wer beerbt" den enterbten Schlusserben?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Hamm entscheidet über Streit um "enterbten" Schlusserben - Gemeinschaftliches Testament: Tochter des verstorbenen Ehemannes hat Recht auf einen sie als Alleinerbin ausweisenden Erbschein

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 37 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 2074, 2270
    Zur Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen im Ehegattentestament bei einer Pflichtteilsstrafklausel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1066
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 08.02.2011 - 15 W 27/11

    Anforderungen an den Nachweis der unterbliebenen Geltendmachung des Pflichtteils

    Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2012 - 15 W 134/12
    Bei dieser Sachlage bleibt es dann aber bei dem anerkannten Erfahrungssatz, dass beim Wegfall eines von mehreren Schlusserben die Anwachsung am ehesten dem Willen der Testatoren entspricht, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Ersatzschlusserbfolge gewollt war (Senat FGPrax 2011, 169; BayObLG 2004, 654).
  • OLG Hamm, 27.01.2021 - 10 W 71/20

    Gemeinschaftliches Ehegattentestament, Testamentsauslegung,

    Es gilt dann die Anwachsung nach § 2094 BGB als gewollt (Ehm in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 2094 BGB (Stand: 03.04.2020) Rn. 7; Reymann in: jurisPK-BGB Band 5, 4. Aufl 2008, § 2269 BGB Rn. 90; OLG Hamm, Beschluss vom 27. November 2012 - I-15 W 134/12 -, juris).

    Schließlich steht dem nicht entgegen, dass die Tochter D Q vorverstorben ist und ihr Erbteil dem Beteiligten zu 2) angewachsen ist, denn die Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügung in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament erstreckt sich auch auf die Anwachsung für Miterben in der Schlusserbfolge, die sich aus einem Pflichtteilsverlangen nach dem erstverstorbenen Ehegatten aufgrund einer Pflichtteilsstrafklausel ergibt (OLG Hamm, FamRZ 2013, 1066-1067).

  • OLG Hamm, 28.02.2013 - 10 U 71/12

    Erbrecht - Bindung an Pflichtteilsstrafklausel im Ehegattentestament verhindert

    Weil die Pflichtteilsstrafklausel mithin in den Fällen einer zugleich erfolgten Schlusserbeneinsetzung gemeinsamer Abkömmlinge der Testierenden Auswirkungen auf die Erbeinsetzung der anderen Abkömmlinge hat, kann auch sie an der Bindungswirkung einer wechselbezüglichen Schlusserbeneinsetzung in einem Ehegattentestament teilhaben (so schon: OLG Hamm (15. ZS.) NJW-RR 2011, 1097 ff. - Juris Rz. 13 ff.; OLG Hamm (15 ZS.), Beschluss vom 27.11.2012 - 15 W 134/12).
  • AG Brandenburg, 20.09.2013 - 49 VI 335/12

    Testamentsauslegung: Formulierung

    Im Übrigen konnte eine Anwachsung auch aus der Sicht der überlebenden Ehefrau und nunmehrigen Erblasserin durchaus Sinn machen, da die Beteiligte zu 3.) hierdurch einen erhöhten Anreiz erhielt, ihren Pflichtteil nach dem Tod ihres Vaters (am 05.06.2009) gerade nicht gegenüber der Ehefrau ihres Vaters geltend zu machen ( OLG Hamm , FamRZ 2013, Seiten 1066 f. ).

    Deutlich ist hier nämlich erkennbar, dass alle drei Kinder für den Fall, dass sie ihren "Pflichtteil" doch noch geltend machen, gerade nicht (mehr) Schlusserben sein sollten ( BGH , NJW-RR 1991, Seiten 706 f. = FamRZ 1991, Seiten 796 ff.; OLG Hamm , FamRZ 2013, Seiten 1066 f.; BayObLG , …

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