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   OLG Hamm, 14.03.2014 - I-15 W 136/13   

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OLG Hamm, 14.03.2014 - I-15 W 136/13 (https://dejure.org/2014,7910)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.03.2014 - I-15 W 136/13 (https://dejure.org/2014,7910)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. März 2014 - I-15 W 136/13 (https://dejure.org/2014,7910)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schlusserbe als Ersatzerbe ?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schlusserbe wird kein Ersatzerbe

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schlusserbe wird kein Ersatzerbe

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schlusserbe wird kein Ersatzerbe

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auslegung eines Ehegattentestaments bei Ausschlagung der Erbschaft durch den überlebenden Ehegatten

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Ehefrau schlägt Erbschaft aus - Sind die im gemeinsamen Testament eingesetzten Schlusserben auch Ersatzerben?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung eines Ehegattentestaments bei Ausschlagung der Erbschaft durch den überlebenden Ehegatten

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wer wird Erbe wenn der durch ein gemeinschaftliches Ehegattentestament zum Alleinerben bestimmte überlebende Ehegatte die Erbschaft ausschlägt?

  • reichenwallner.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Schlusserbe wird kein Ersatzerbe

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Testamentsgestaltung: Schlusserbe ist kein Ersatzerbe

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Testamenten: Erbausschlagung kann Einsetzung von Schlusserben zunichtemachen!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erbausschlagung kann Einsetzung von Schlusserben zunichtemachen

  • bista.de (Kurzinformation)

    Schlusserbe wird nicht als Ersatzerbe eingesetzt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments nach Ausschlagung durch den überlebenden Ehegatten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Testament: Erbausschlagung kann Einsetzung von Schlusserben zunichtemachen!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schlusserbe wird kein Ersatzerbe - Tochter des Verstorbenen hat Anspruch auf Erbschein als Alleinerbin

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 781
  • MDR 2014, 1033
  • FamRZ 2014, 1664
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2014 - 15 W 136/13
    Vielmehr sind der Wortsinn und die vom Erblasser benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um festzustellen, was er mit seinen Worten hat sagen wollen und ob er mit ihnen genau das wiedergegeben hat, was er zum Ausdruck bringen wollte (BGH NJW 1993, 256 m. w. N.).

    Zur Ermittlung des Inhalts der testamentarischen Verfügungen ist der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher außerhalb des Testaments, heranzuziehen und zu würdigen (BGH NJW 1993, 256 m. w. N.).

    Kann sich der Richter auch unter Auswertung aller Umstände von dem tatsächlich vorhandenen wirklichen Willen des Erblassers nicht überzeugen, muss er sich mit dem Sinn begnügen, der dem Erblasserwillen mutmaßlich am ehesten entspricht (BGH NJW 1993, 256).

  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2014 - 15 W 136/13
    Maßgeblich ist insoweit allein sein subjektives Verständnis der von ihm verwendeten Begriffe (BGH FamRZ 1987, 475, 476; Palandt-Weidlich, BGB, 73. Aufl., § 2084 Rn.1).
  • OLG Koblenz, 02.04.2015 - 10 W 171/15

    Streitwert einer Stufenklage

    § 40 GKG stellt ebenso wie § 4 Abs. 1 ZPO auf den Zeitpunkt des den Streitgegenstand betreffenden Antrags ab (in Anknüpfung an OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Juli 2012 - 12 W 32/11 - FamRZ 2014, 1664 ff., zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 14. März 2014 - I-15 W 136/13, 15 W 136/13 - NJW-RR 2014, 781 f. = FamRZ 2014, 516 f.; zitiert nach Juris).

    § 40 GKG stellt ebenso wie § 4 Abs. 1 ZPO auf den Zeitpunkt des den Streitgegenstand betreffenden Antrags ab (OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6. Juli 2012 - 12 W 32/11 - FamRZ 2014, 1664 ff., zitiert nach [...]; OLG Hamm, Beschluss vom 14. März 2014 - I-15 W 136/13, 15 W 136/13 - NJW-RR 2014, 781 f. = FamRZ 2014, 516 f.; zitiert nach [...]).

  • OLG Hamburg, 22.12.2016 - 2 U 10/16

    Streit unter Miterben: Ergänzende Auslegung eines Vorausvermächtnisses unter

    Dazu gehört das gesamte Verhalten des Erblassers, seine Äußerungen und Handlungen ( Palandt/Weidlich a.a.O. Rdnr. 2 zu § 2084 BGB; OLG Hamm FamRZ 2014, 1664 ).
  • OLG Hamburg, 05.02.2020 - 2 W 2/20

    Auslegung eines Testaments mit einer Organisation (hier: ein Tierpark) als

    Von diesem durch Wortlaut und Umständen nahegelegten Verständnis darf er nur dann abgehen, wenn weitere Umstände mit mindestens annähernd gleich großem Gewicht für ein Verständnis in einem anderen Sinne dargetan und bewiesen sind (vgl. zu allem BGH Urteil vom 07.10.1992 - IV ZR 160/91 = NJW 1993, 256; OLG Hamm, Beschluss vom 22.07.2014 - 15 W 98/14 = NJW-RR 2015, 9 = FGPrax 2014, 264; OLG Hamm, Beschluss vom 14.03.2014 - I-15 W 136/13 = ZErb 2014, 167 = NJW-RR 2014, 781).
  • OLG Hamburg, 10.09.2021 - 2 U 2/21

    Eine testamentarische Regelung, in der die Erblasserin die zum Nachlass

    Von diesem durch Wortlaut und Umständen nahegelegten Verständnis darf er nur dann abgehen, wenn weitere Umstände mit mindestens annähernd gleich großem Gewicht für ein Verständnis in einem anderen Sinne dargetan und bewiesen sind (vgl. zu allem BGH Urteil vom 07.10.1992 - IV ZR 160/91 = NJW 1993, 256; OLG Hamm, Beschluss vom 22.07.2014 - 15 W 98/14 = NJW-RR 2015, 9 = FGPrax 2014, 264; OLG Hamm, Beschluss vom 14.03.2014 - I-15 W 136/13 = ZErb 2014, 167 = NJW-RR 2014, 781).
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Kurzfassungen/Presse

  • mgup-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Schlusserben sollten im gemeinsamen Testament explizit bestimmt werden

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