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   OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06   

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https://dejure.org/2006,8097
OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06 (https://dejure.org/2006,8097)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.08.2006 - 15 W 139/06 (https://dejure.org/2006,8097)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. August 2006 - 15 W 139/06 (https://dejure.org/2006,8097)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Berufsbetreuers gegen die Landeskasse auf Vergütung von Betreuerleistungen im Fall der Mittellosigkeit des Betreuten; Vergütungsbemessung nach dem Berufsvormündervergütungsgesetz (BVormVG); Rechtfertigung eines erhöhtes Stundensazes; Erwerb eines ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Studium der Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Betriebswirtschaft, Fachkenntnisse

  • Judicialis

    BVormVG § 1 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhöhter Stundensatz des Berufsbetreuers bei abgeschlossenem Volkswirtschaftsstudium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1043 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 18/00

    Höhe der Betreuervergütung für einen Handwerksmeister

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet war, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens über ein Grundwissen deutlich hinausging, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (Senat, Beschl. v. 6.2.2003, 15 W 140/02; BayObLG, FamRZ 2001, 187; OLG Köln FamRZ 2000, 1303; OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; KG a. a. O.).
  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01

    Vergütung einer Diplom-Kauffrau als Berufsbetreuerin

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06
    Betreuungsrelevant sind im Allgemeinen ferner Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, FGPrax 2003, 126; KG, BtPrax 2002, 167).
  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet war, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens über ein Grundwissen deutlich hinausging, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (Senat, Beschl. v. 6.2.2003, 15 W 140/02; BayObLG, FamRZ 2001, 187; OLG Köln FamRZ 2000, 1303; OLG Schleswig BtPrax 2000, 172; KG a. a. O.).
  • LG Hamburg, 03.05.2000 - 326 T 31/00
    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06
    Es handelt sich dabei um Fachdisziplinen, denen im weitesten Sinne gemeinsam ist, dass sie sich mit den individuellen Lebensbedingungen des Menschen und ihrer Gestaltung befassen, und in denen deshalb für die Ausübung von Betreuungen nutzbringende Kenntnisse vermittelt werden (vgl. LG Hamburg, FamRZ 2000, 1309).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06
    Besondere Kenntnisse i. S. von § 1 Abs. 1 S. 2 BVormVG sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Sachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen (vgl. BayObLGZ 1999, 339 ff. = FamRZ 2000, 844).
  • KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01

    Vergütungssatz eines Berufsbetreuers mit DDR-Ausbildung zum Patentingenieur

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06
    Betreuungsrelevant sind im Allgemeinen ferner Kenntnisse in den Bereichen Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (Senat, FGPrax 2003, 126; KG, BtPrax 2002, 167).
  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.08.2006 - 15 W 139/06
    Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf Vermittlung solcher Fachkenntnisse ausgerichtet war, wie das etwa bei den Studiengängen Rechtswissenschaften, Rechtspflege, Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Soziologie und Betriebswirtschaft regelmäßig der Fall ist (Senat, a.a.O.; BayObLG a.a.O.; Thüringer OLG, FGPrax 2000, 110).
  • BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundensatzerhöhung wegen eines Hochschulstudiums

    Mit Blick auf den zeitlichen Umfang der insbesondere in den Bereichen Psychologie, Pädagogik und Diagnostik der Schülerpersönlichkeit absolvierten Ausbildung sowie darauf, dass das dabei vermittelte Wissen selbständiger und maßgeblicher Bestandteil der Abschlussprüfung war, ist das nicht zu beanstanden (vgl. auch OLG Hamm Beschluss vom 15. August 2006 - 15 W 139/06 - juris Rn. 11; BayObLG FamRZ 2001, 187, 188; OLG Köln FamRZ 2000, 1303, 1304; OLG Schleswig FamRZ 2000, 846, 847).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11

    Vergütung des Berufsbetreuers: Besondere Kenntnisse auf Grund eines

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet und nach Inhalt und Umfang der Ausbildung sichergestellt ist, dass dieses über bloßes Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. OLG Hamm FamRZ 2007, 1043; KG FGPrax 2008, 60, 61).
  • LG Stendal, 08.10.2009 - 25 T 81/09

    Angestelltenausbildung - erhöhte Vergütung

    Besondere Kenntnisse i.S.v. § 4 Abs. 1 S. 2 VBVG sind Fachkenntnisse, die über das jedermann zu Gebote stehende Grundwissen deutlich hinausgehen (vgl. nur Palandt/Diederichsen, BGB, 68. Aufl., Anh. zu § 1836, § 4 VBVG Rn. 7; BayObLG Beschluss vom 27.10.1999 - 3 ZBR 282/99 - und OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - jeweils zitiert nach Juris).

    Es handelt sich dabei um Fachdisziplinen, denen im weitesten Sinne gemein ist, dass sie sich mit den individuellen Lebensbedingungen des Menschen und ihrer Gestaltung befassen, und in denen deshalb für die Ausübung von Betreuung nutzbringende Kenntnisse vermittelt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - zitiert nach Juris und Kammergericht FG Prax 2008, S. 60/61).

    Erforderlich aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen hinausging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. nur Kammergericht FG Prax 2008, S. 60/61; Kammergericht Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06 - jeweils zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07 -, Beschluss vom 30.4.2007 - 4 Wx 3/07 - und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 - jeweils zitiert nach Juris; LG Stendal, Beschluss vom 4.6.2008 - 25 T 149/07 - und zuletzt Beschluss vom 4.5.2009 - 25 T 112/09 ).

  • LG Stendal, 02.09.2009 - 25 T 111/09
    Besondere Kenntnisse, die über ein Grundwissen deutlich hinaus gehen müssen (vgl. Palandt- Diederichsen , BGB, 67. Auflage, § 4 VBVG Rn 7; BayObLG, FamRZ 2000, 844, 845; OLG Hamm, Beschluss vom 15.08.2006 - 15 W 139/2006 - zitiert nach Juris; KG, FGPrax 2008, 60; OLG Rostock, OLG-Report 2008,.

    Es handelt sich dabei um Disziplinen, denen im weitesten Sinn gemein ist, dass sie sich mit den individuellen Lebensbedingungen des Menschen und ihrer Gestaltung befassen, und in denen deshalb für die Ausübung von Betreuung nutzbringende Kenntnisse vermittelt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - zitiert nach Juris; Kammergericht, FG Prax 2008, 60, 61).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen deutlich hinausging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. nur Kammergericht, FG Prax 2008, 60, 61; Kammergericht, Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 - und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06 - jeweils zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/06 - zitiert nach Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/04 - OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07 -, Beschluss vom 30.4.2007 - 4 Wx 3/07 - und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 - jeweils zitiert nach Juris; LG Stendal, Beschluss vom 4.6.2008 - 25 T 149/07 - und Beschluss vom 13.2.2009 - 25 T 282/08 -).

  • LG Münster, 01.03.2011 - 5 T 328/10

    Ein durch ein nicht betreuungsspezifisches Studium qualifizierter Berufsbetreuer

    Das Fach Soziologie ist ebenfalls für die Betreuung nützlich (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 15.08.2006, Az. 15 W 139/06), weil es in diesem Fach um den Umgang mit Menschen, bezogen auf das Studium des Beteiligten zu 1) insbesondere mit Arbeitnehmern, geht.

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet war, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens über ein Grundwissen deutlich hinausging, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, und dieses Wissen selbstständiger Teil der Prüfung war (OLG Hamm Beschluss vom 15.08.2006, 15 W 139/06).

  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 232/11

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei betreuungsrelevanten Fachkenntnissen

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet ist und nach Inhalt und Umfang der Ausbildung sichergestellt ist, dass dieses über bloßes Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. KG FGPrax 2008, 60, 61; OLG Hamm FamRZ 2007, 1043).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11

    Anspruch eines Berufsbetreuers auf erhöhte Vergütung wegen besonderer Kenntnisse

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet und nach Inhalt und Umfang der Ausbildung sichergestellt ist, dass dieses über bloßes Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. OLG Hamm FamRZ 2007, 1043; KG FGPrax 2008, 60, 61).
  • LG Würzburg, 26.07.2010 - 3 T 272/10

    Vergütung des Betreuers: Nutzbare Fachkenntnisse eines Diplom-Musiktherapeuten

    Betreuungsrelevant sind im allgemeinen neben juristischen Kenntnissen Kenntnisse in dem Bereich Medizin, Psychologie, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Soziologie und Wirtschaft (BayObLG, Beschluss vom 27.10.1999, Az: 3 ZBR 282/99, OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006, Az: 15 W 139/06, OLG Dresden, Beschluss vom 14.3.2000, Az: 15 W 2381/99).
  • LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08

    Studium der Landtechnik führt nicht zu erhöhter Vergütung!

    Besondere Kenntnisse, die über ein Grundwissen deutlich hinaus gehen müssen (vgl. Palandt- Diederichsen , BGB, 67. Auflage, § 4 VBVG Rn 7; BayObLG, FamRZ 2000, 844 845; OLG Hamm, Beschluss vom 15.08.2006 - 15 W 139/2006 - zitiert nach Juris; KG, FGPrax 2008, 60; OLG Rostock, OLG-Report 2008, 464), sind nur dann nutzbar, wenn sie ihrer Art nach betreuungsrelevant sind und den Betreuer befähigen, seine Aufgaben zum Wohl des Betroffenen besser und effektiver zu erfüllen und somit eine erhöhte Leistung zu erbringen.

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens ausgerichtet war, auch wenn in einzelnen Fächern nur Grundzüge gelehrt wurden, das Niveau des dadurch erworbenen betreuungsrechtlichen Gesamtwissens aber über ein Grundwissen deutlich hinaus ging und dieses Wissen selbständiger Teil der Prüfung war (vgl. KG, FGPrax 2008, 60, 61; KG, Beschluss vom 11.4.2006 - 1 W 227/04 und Beschluss vom 6.3.2007 - 1 W 295/06; OLG Hamm, Beschluss vom 15.8.2006 - 15 W 139/2006; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.3.2005 - 20 W 427/2004; OLG Naumburg, Beschluss vom 19.3.2007 - 8 Wx 2/07, Beschluss vom 30.4.2007 - 8 Wx 3/2007 und Beschluss vom 27.7.2007 - 8 Wx 28/07 jeweils zitiert nach Juris und OLG Naumburg, Beschluss vom 30.5.2008 - 8 Wx 6/08 ).

  • OLG Naumburg, 27.09.2007 - 8 Wx 28/07

    Keine Erhöhung der Betreuervergütung wegen Hochschulstudium ohne

    Schon die Vielzahl der im Abschlusszeugnis des ehemaligen Betreuers unter Ziffer II. "Hauptprüfung" und Ziffer III. "Abschlussprüfungen und Belege" aufgeführten Fächer verdeutlicht, dass das Studium des ehemaligen Betreuers jedenfalls in seinem Kernbereich nicht auf die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse, die für Betreuungen allgemein nutzbar sind, ausgerichtet war (vgl. auch OLGR Frankfurt 2005, 714 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 15.08.2006 - 15 W 139/06 - ).
  • OLG Naumburg, 27.07.2007 - 8 Wx 28/07

    Betreuervergütung für Diplom-Agraringenieur

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