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   OLG Nürnberg, 21.07.2011 - 15 W 1400/11 ThUG   

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https://dejure.org/2011,6688
OLG Nürnberg, 21.07.2011 - 15 W 1400/11 ThUG (https://dejure.org/2011,6688)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21.07.2011 - 15 W 1400/11 ThUG (https://dejure.org/2011,6688)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - 15 W 1400/11 ThUG (https://dejure.org/2011,6688)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Therapieunterbringung: Anwendbarkeit des für die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung anzulegenden strengen Maßstabs der hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten

  • openjur.de

    §§ 1 Abs. 2, 1 Abs. 1, 14 Abs. 1 ThUG
    Keine Übertragung des nach BVerfG-Urteil v. 4.5.11 in den Fällen der nachtr. angeordneten oder ü. zehn Jahre hinaus verlängerten Sicherungsverwahrung anzulegenden strengen Maßstabs, auf den TB des § 1 Abs. 1 ThUG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung des bei nachträglich angeordneter Sicherungsverwahrung anzulegenden strengen Maßstabs der hochgradigen Gefahr schwerster Straftaten auf den Tatbestand des § 1 Abs. 1 ThUG

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Therapieunterbringungsgesetz, Sicherungsverwahrung

  • psychiatrie-verlag.de PDF

    Einstweilige Therapieunterbringung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ThUG § 1 Abs. 1; ThUG § 1 Abs. 2; ThUG § 14 Abs. 1
    Übertragung des bei nachträglich angeordneter Sicherungsverwahrung anzulegenden strengen Maßstabs der hochgradigen Gefahr schwerster Straftaten auf den Tatbestand des § 1 Abs. 1 ThUG

  • rechtsportal.de

    Übertragung des bei nachträglich angeordneter Sicherungsverwahrung anzulegenden strengen Maßstabs der hochgradigen Gefahr schwerster Straftaten auf den Tatbestand des § 1 Abs. 1 ThUG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Auf den Tatbestand des § 1 Therapieunterbringungsgesetz ist der in Fällen der nachträglichen oder über zehn Jahre hinaus verlängerten Sicherungsverwahrung anzulegende strenge Maßstab der "hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten" nicht zu übertragen.

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine hochgradige Gefahr bei der Therapieunterbringung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1256
  • StV 2011, 686
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.07.2011 - 15 W 1400/11
    Der nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4.5.2011 - 2 BvR 2365/09 u. a. (BVerfG NJW 2011, 1931) in den Fällen der nachträglich angeordneten oder über zehn Jahre hinaus verlängerten Sicherungsverwahrung anzulegende strenge Maßstab der hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten ist nicht auf den Tatbestand des § 1 Abs. 1 ThUG zu übertragen.

    Mit Beschluss vom 15.6.2011 hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Regensburg, nach vorheriger persönlicher Anhörung des Betroffenen und Stellungnahme des beigeordneten Rechtsanwalts, den Antrag auf Anordnung einer vorläufigen Unterbringung des Betroffenen zurückgewiesen und die Zurückweisung im Wesentlichen damit begründet, dass unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 4.5.2011 (2 BvR 2365/09 u.a.) auch eine Unterbringung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG nur dann zulässig sei, wenn von dem Betroffenen aufgrund seiner psychischen Störung eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualdelikte ausgeht.

    19 (2) Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist jedoch der nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4.5.2011 - 2 BvR 2365/09 u. a. - in Fällen der nachträglich angeordneten oder über zehn Jahre hinaus verlängerten Sicherungsverwahrung anzulegende strenge Maßstab der hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten, der insoweit die Voraussetzungen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9.11.2010 aufgreift, nicht auf den Tatbestand des § 1 Abs. 1 ThUG zu übertragen.

  • BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.07.2011 - 15 W 1400/11
    aa) Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg hat mit Beschluss vom 15.4.2011 die wegen einer Straftat im Sinne des § 66 Abs. 3 StGB angeordnete Unterbringung des Betroffenen in der Sicherungsverwahrung mit Ablauf des 30.6.2011 nur deshalb für erledigt erklärt, weil dies nach Maßgabe der Entscheidung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 9.11.2010 (BGH NStZ 2011, 149) geboten war.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.07.2011 - 15 W 1400/11
    Zutreffend weist der Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dieses Ergebnis in Widerspruch zum klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers treten (vgl. BVerfGE 54, 277; 71, 81; 90, 263) und zu einer Verfehlung oder Verfälschung des gesetzgeberischen Ziels führen würde (vgl. BVerfGE 8, 28; 54, 277).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.07.2011 - 15 W 1400/11
    Zutreffend weist der Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dieses Ergebnis in Widerspruch zum klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers treten (vgl. BVerfGE 54, 277; 71, 81; 90, 263) und zu einer Verfehlung oder Verfälschung des gesetzgeberischen Ziels führen würde (vgl. BVerfGE 8, 28; 54, 277).
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.07.2011 - 15 W 1400/11
    Zutreffend weist der Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dieses Ergebnis in Widerspruch zum klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers treten (vgl. BVerfGE 54, 277; 71, 81; 90, 263) und zu einer Verfehlung oder Verfälschung des gesetzgeberischen Ziels führen würde (vgl. BVerfGE 8, 28; 54, 277).
  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 21.07.2011 - 15 W 1400/11
    Zutreffend weist der Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dieses Ergebnis in Widerspruch zum klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers treten (vgl. BVerfGE 54, 277; 71, 81; 90, 263) und zu einer Verfehlung oder Verfälschung des gesetzgeberischen Ziels führen würde (vgl. BVerfGE 8, 28; 54, 277).
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2011 - 5 W 212/11

    Voraussetzungen einer Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz

    Es geht um die Unterbringung in einer Einrichtung, die "wegen ihrer medizinischtherapeutischen Ausrichtung eine angemessene Behandlung der im Einzelfall vorliegenden psychischen Störung auf der Grundlage eines individuell zu erstellenden Behandlungsplans und mit dem Ziel einer möglichst kurzen Unterbringungsdauer" ebenso zu gewährleisten hat wie eine räumliche und organisatorische Trennung "von Einrichtungen des Strafvollzugs", mithin um eben jenes Konzept, das der EGMR in der Entscheidung vom 17.12.2009 (juris Rdz. 127, 128) als fehlend moniert hatte (siehe auch OLG Nürnberg, Beschl v. 21.7.2011 - 15 W 1400/11 ThUG - 15 W 1400/11).

    Der Senat teilt die Auffassung des Landgerichts, dass auf dieser Grundlage mit hoher Wahrscheinlichkeit mit weiteren schweren (Sexual-) Straftaten zu rechnen ist, die selbst den vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 4.5.2011 geforderten erhöhten Gefährlichkeitsmaßstab erfüllt (NJW 2011, 1931; vgl. auch OLG Nürnberg, Beschl. v. 21.7.2011 - 15 W 1400/11 -, das diesen auf das ThUG nicht für anwendbar hält).

  • OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 15 W 2355/11

    Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz: Begriff der psychischen

    Das Vorliegen einer hohen Wahrscheinlichkeit, dass der Betroffene erneut das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung einer anderen Person erheblich beeinträchtigen wird, ist dabei ausreichend; der strenge Maßstab, der bei einer Weiterführung bei einer über zehn Jahre hinausgehenden Sicherungsverwahrung anzulegen ist und eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten verlangt, ist nicht auf den Tatbestand des § 1 ThUG übertragbar (OLG Nürnberg, MDR 2011, 1256).
  • OLG Hamm, 22.12.2011 - 23 W 3/11

    Begriff der psychischen Störung i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG

    Die Gefahr der Begehung schwerster Gewaltdelikte ist bei der Anwendung des ThUG nicht notwendig (OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.07.2011 zu 15 W 1400/11 ThUG u. 15 W 1400/11).
  • OLG Nürnberg, 08.12.2011 - 15 W 2002/11

    Therapieunterbringung: Grundlage zur Beurteilung des Gefahrenmaßstabes

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist zwar bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 ThUG nicht auf den strengen Maßstab der hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4.5.2011 (2 BvR 2365/09 u.a.) abzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 21.7.2011, 15 W 1400/11 ThUG sowie Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.9.2011, 2 BvR 1795/11).
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