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   OLG Hamm, 20.06.1996 - 15 W 143/96   

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https://dejure.org/1996,3014
OLG Hamm, 20.06.1996 - 15 W 143/96 (https://dejure.org/1996,3014)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.06.1996 - 15 W 143/96 (https://dejure.org/1996,3014)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juni 1996 - 15 W 143/96 (https://dejure.org/1996,3014)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Untersuchung einer im Betreuungsverfahren befindlichen Person

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Rechtsmittel gegen Bestellung Verfahrenspflegers, Vorführung zur Untersuchung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 440
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung einer psychiatrischen

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 167 veröffentlicht ist, möchte der weiteren Beschwerde entsprechen, sieht sich hieran aber durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Juni 1996 (veröffentlicht in FamRZ 1997, 440) und durch Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. Mai 2002 (veröffentlicht bei Juris sowie in BtPrax 2002, 215 = FamRZ 2003, 60 [LS]) und vom 20. Januar 1994 (veröffentlicht bei Juris sowie - nur Leitsatz - in FamRZ 1994, 1190) gehindert.
  • OLG Celle, 23.10.2006 - 17 W 101/06

    Anfechtbarkeit einer die Befugnis zur Anwendung von Gewalt gegen den Betroffenen

    Die Diskussion, ob bereits die Entscheidung, ein Gutachten zur Betreuungsnotwendigkeit einzuholen, gesondert mit der Beschwerde anfechtbar ist (so KG FamRZ 2001, 311; 2002, 970) oder ob es sich dabei um eine unanfechtbare Zwischenentscheidung handelt (BayObLG FamRZ 1996, 499; 2000, 249; FGPrax 2001, 78; OLG Brandenburg, FamRZ 1997, 1019; OLG Hamm, FamRZ 1997, 440; OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 1441) kann vorliegend dahinstehen.

    Ungeachtet der grundsätzlichen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung (vgl. Bienwald in Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, 4.Aufl., Rdnr.74 ff zu § 68b) gebietet nach Auffassung des Senats eine verfassungskonforme Auslegung dieser Vorschrift zumindest in denjenigen Fällen eine gesonderte Anfechtbarkeit, in denen mit der Untersuchungs- und Vorführungsanordnung gleichzeitig die Befugnis zur Anwendung einfacher Gewalt gegen den Betroffenen und/oder die Erlaubnis zum gewaltsam Zutritt zur Wohnung des Betroffenen erteilt wird (so auch Sonnenfeld in Jansen, 3.Aufl., Rdnr. 51 zu § 68b; wohl auch Bienwald a.a.O.; a.A. OLG Hamm FamRZ 1997, 440; BayObLG FamRZ 2003, 60; 1994, 1190; Kayser in Keidel/Kuntze/ Winkler, 15.Aufl., Rdnr.14 zu § 68b; Damrau/Zimmermann, 3.Aufl., Rdnr.28 zu § 68b FGG).

    In der von ihm beabsichtigten Art und Weise kann der Senat allerdings nicht entscheiden, ohne im Sinne des § 28 Abs. 2 FGG von den vorstehend genannten Entscheidungen des OLG Hamm (FamRZ 1997, 440) und des BayObLG (FamRZ 2003, 60; 1994, 1190) abzuweichen.

  • BVerfG, 21.08.2009 - 1 BvR 2104/06

    Verfassungsmäßigkeit des gewaltsamen Betretens einer Wohnung zum Zwecke der

    Dies gilt sowohl dann, wenn man mit der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur (vgl. KG, Beschluss vom 14. Mai 1996 - 1 W 2379/96, 1 W 2380/96 -, NJW 1997, S. 400 ; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Juni 1996 - 15 W 143/96 -, FamRZ 1997, S. 440 ; ohne nähere Begründung BayObLG, Beschluss vom 20. Januar 1994 - 3Z BR 316, 317 und 320/93 -, FamRZ 1994, S. 1190; Sonnenfeld, in: Jansen, FGG, 3. Aufl., Bd. 2, 2005, § 68b Rn. 48) in der Gestattung der gewaltsamen Öffnung und des Betretens der Wohnung zum Zwecke der Vorführung zu einer Begutachtung in Betreuungsverfahren die Erlaubnis zu einer Durchsuchung im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG sieht, als auch bei Annahme, hierbei handele es sich um einen Eingriff und eine Beschränkung im Sinne des Art. 13 Abs. 7 GG.
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