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   OLG Hamm, 11.07.2002 - 15 W 144/02   

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https://dejure.org/2002,2985
OLG Hamm, 11.07.2002 - 15 W 144/02 (https://dejure.org/2002,2985)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.07.2002 - 15 W 144/02 (https://dejure.org/2002,2985)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Juli 2002 - 15 W 144/02 (https://dejure.org/2002,2985)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässiger Inhalt einer Reallast; Eintragungsfähigkeit bei Übertragungsvertrag; Einheitlicher Rang; Rang des Stammrechts; Aufnahme des Stammrechts in das geringste Gebot; Fall der Zwangsversteigerung

  • Judicialis

    BGB § 1105

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1105
    Zulässiger Inhalt einer Reallast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 201
  • Rpfleger 2003, 24
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 11.10.1990 - BReg. 2 Z 114/90

    Befriedigungsrangordnung in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2002 - 15 W 144/02
    3) Wegen Abweichung von der Entscheidung des BayObLG vom 11.10.1990 (BayObLGZ 1990, 282) wird die Sache dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.

    So zu entscheiden sieht sich der Senat indes gehindert durch den auf die weitere Beschwerde ergangenen Beschluss des 2. Zivilsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 11.10.1990 (veröffentlicht u.a. in BayObLGZ 1990, 282 = DNotZ 1991, 805 = Rpfleger 1991, 50).

  • OLG Zweibrücken, 28.09.1984 - 3 W 146/84

    Keine Aufteilung eines einheitlichen Grundpfandrechts in rangverschiedene

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2002 - 15 W 144/02
    Wer eine Reallast mit einem solch gespaltenen Rang ihrer einzelnen Teile von Anfang an begründen will, rüttelt damit an einem Grundprinzip des Immobiliarsachenrechtes, nämlich an dem Grundsatz, dass die einzelnen Teile eines einheitlichen beschränkten dinglichen Rechtes bei dem Akt der Rechtsentstehung nicht nur denselben/dieselben Gläubiger und Schuldner haben müssen, sondern auch denselben Rang im Sinne des § 879 BGB (vgl. OLG Zweibrücken, Rpfleger 1985, 54; Staudinger/Kutter, BGB, 12. Aufl., § 879 Rdnr. 20; Amann, a. a. O., S. 229).
  • LG Hagen, 11.05.2009 - 3 T 791/08

    Erbbauzinsreallast und Zinsrückstand

    Eine von § 12 ZVG abweichende Vereinbarung über die Tilgungsreihenfolge ist als verfahrensrechtliches Geschäft ohne Auswirkung auf den Inhalt des sachlichen Rechts (vgl. BGH Beschluss vom 02.10.2003 - V ZB 38/02, zitiert nach juris, in der sich der Bundesgerichtshof auf Vorlage des OLG I2 vom 11.07.2002 (OLG I2 Rpfleger 2003, 24 f) mit der von der Beschwerdeführerin angeführten Entscheidung des BayObLG (deutsche Notarzeitung 1991, 805) - ablehnend - befasst.

    Danach kann zwar eine von der Rangfolge des § 12 ZVG abweichende Vereinbarung getroffen werden, jedoch nicht mit dem Inhalt, dass das Stammrecht in das geringste Gebot im Falle der Zwangsversteigerung aufzunehmen ist (vgl. BGH a.a.O.; OLG I2 Rpfleger 2003, 24 f; LG Münster Rpfleger 2002, 435; Schöner/Stöber, 13. Aufl., Rdnr. 1317 a).

  • LG Hagen, 11.05.2009 - 8 O 791/08

    Zulässigkeit des Bestehenbleibens des Stammrechts im Falle der Versteigerung

    Eine von § 12 ZVG abweichende Vereinbarung über die Tilgungsreihenfolge ist als verfahrensrechtliches Geschäft ohne Auswirkung auf den Inhalt des sachlichen Rechts (vgl. BGH Beschluss vom 02.10.2003 - V ZB 38/02, zitiert nach juris, in der sich der Bundesgerichtshof auf Vorlage des OLG Hamm vom 11.07.2002 (OLG Hamm Rpfleger 2003, 24 f) mit der von der Beschwerdeführerin angeführten Entscheidung des BayObLG (deutsche Notarzeitung 1991, 805) - ablehnend - befasst.

    Danach kann zwar eine von der Rangfolge des § 12 ZVG abweichende Vereinbarung getroffen werden, jedoch nicht mit dem Inhalt, dass das Stammrecht in das geringste Gebot im Falle der Zwangsversteigerung aufzunehmen ist (vgl. BGH a.a.O.; OLG Hamm Rpfleger 2003, 24 f; LG Münster Rpfleger 2002, 435; Schöner/Stöber, 13. Aufl., Rdnr. 1317 a).

  • LG Münster, 21.02.2002 - 5 T 27/02

    Stammrecht bei Rückstandsvollstreckung

    dazu den Vorlagebeschluss nach § 79 GBO des OLG Hamm v. 11.7.2002, 15 W 144/02.
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