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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.04.2022 - 15 W 15/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,9472
OLG Köln, 26.04.2022 - 15 W 15/22 (https://dejure.org/2022,9472)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.04.2022 - 15 W 15/22 (https://dejure.org/2022,9472)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. April 2022 - 15 W 15/22 (https://dejure.org/2022,9472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Schwul" kann Beleidigung sein

Besprechungen u.ä. (2)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Schwul" kann strafbare Beleidigung sein

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    "Schwul" kann strafbare Beleidigung sein

Sonstiges

  • lto.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    "Schwul", "Jude", "behindert": Wann wird aus einer neutralen Bezeichnung eine Beleidigung?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Tübingen, 18.07.2012 - 24 Ns 13 Js 10523/11

    Teilweise Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung; Strafzumessung bei

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2022 - 15 W 15/22
    Aus der vom Antragsgegner angeführten Entscheidung des Landgerichts Tübingen folgt nichts anderes, da diese sich nicht mit dem Begriff "schwul" befasst (Urteil vom 18. Juli 2012 - 24 Ns 13 Js 10523/11, NStZ-RR 2013, 10).
  • LG Köln, 04.03.2022 - 28 O 65/22
    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2022 - 15 W 15/22
    Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers werden der Beschluss der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 4. März 2022 und der Nichtabhilfebeschluss vom 16. März 2022 - 28 O 65/22 - abgeändert, soweit der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen worden ist.
  • BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 1073/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Versagung der Auskunft

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2022 - 15 W 15/22
    Ohne dass es dann darauf ankommt, ob es sich um eine Schmähkritik handelt, überwiegt jedenfalls im Rahmen der gebotenen Abwägung des Persönlichkeitsrechts des Antragstellers mit dem in Art. 5 Abs. 1 GG und Art. 10 EMRK verankerten Recht des Antragsgegners auf Meinungs- und Medienfreiheit das Schutzinteresse des Antragstellers (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2021 - 1 BvR 1073/20, NJW 2022, 680 Rn. 30 ff.).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2022 - 15 W 15/22
    Offen bleiben kann, ob die Äußerung zwingend als rein wertende Äußerung zu verstehen ist oder ob der Abwägung auch ein Verständnis der Äußerung als eine die sexuelle Orientierung des Antragstellers beschreibende Tatsachenbehauptung als nicht entfernt liegende Deutungsvariante zu Grunde zu legen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98, NJW 2006, 207 Rn. 35).
  • OLG Köln, 12.07.2021 - 15 W 45/21
    Auszug aus OLG Köln, 26.04.2022 - 15 W 15/22
    Die Tenorierung unter Verweis auf die in den elektronischen Akten des Senats archivierte Datei ist unter Beachtung der Ausführungen des Senats zu dieser Möglichkeit im Beschluss vom 12. Juli 2021 - 15 W 45/21, GRUR-RS 2021, 26526 Rn. 29 erfolgt.
  • BayObLG, 15.08.2023 - 204 StRR 292/23

    Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Beleidigungen

    Während die Bezeichnung einer Person als "schwul" je nach dem Kontext teilweise als wertneutral angesehen wird, aber auch als diskriminierend gilt und - etwa von Schülern - häufig als Schimpfwort verwendet wird (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 26.04.2022 - 15 W 15/22 -, juris Rn. 4 unter Hinweis auf eine entsprechende Studie), stellt im Vergleich hierzu die Bezeichnung als "Schwuchtel" eher eine Herabwürdigung dar.

    Schließt man nach der Situation der Verwendung der beiden Ausdrücke ein Verständnis als eine die sexuelle Orientierung oder Sexualpraktiken des Geschädigten beschreibende Tatsachenbehauptung als fernliegende Deutungsvariante aus, so wird der durchschnittliche Zuhörer die Äußerungen des Angeklagten als ehrenrührige Herabsetzung verstehen und in dem hier zu beurteilenden Kontext als Beleidigung auffassen (so zur Bezeichnung als "schwul" OLG Köln, Beschluss vom 26.04.2022 - 15 W 15/22 -, juris Rn. 4).

  • BayObLG, 09.02.2023 - 203 StRR 497/22

    Unwirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung bei ungenügenden Feststellungen zum

    Für eine Einordnung als Schmähkritik hängt die Beurteilung der Wirkung der Formulierungen maßgeblich von der jeweiligen Situation ab, in der die Worte verwendet wurden (vgl. OLG Celle, Urteil vom 27. März 2015 - 31 Ss 9/15 -, juris zu dem Begriff "Lügner"; OLG Köln, Beschluss vom 26. April 2022 - 15 W 15/22 -, juris zu dem Begriff "schwul").
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,23155
OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22 (https://dejure.org/2022,23155)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.07.2022 - 15 W 15/22 (https://dejure.org/2022,23155)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juli 2022 - 15 W 15/22 (https://dejure.org/2022,23155)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2022, 1384
  • GRUR-RR 2022, 356
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 13.01.2022 - C-513/20

    Termas Sulfurosas de Alcafache - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22
    Der Rückgriff auf diese Grundsätze im Rahmen einer unionsrechtskonformen Auslegung des § 143 Abs. 3 PatG steht auch in Einklang mit dem Urteil des EuGH in der Rechtssache C-513/20.

    Die richtlinienkonforme Auslegung des § 140 Abs. 3 PatG ist seitens des EuGH mit dem Urteil in der Rechtssache C-513/20 jüngst geklärt.

  • BGH, 08.06.2021 - X ZR 47/19

    Ultraschallwandler

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22
    Nach den Grundsätzen der Kerntheorie erfasst ein Unterlassungstenor nicht nur die konkrete Verletzungsform, sondern darüber hinaus auch solche Abwandlungen, in denen das Charakteristische, der "Kern" der titulierten verbotenen Handlung zum Ausdruck kommt (BGH GRUR 2021, 1167 - Ultraschallwandler; BGH GRUR 2013, 1235 - Restwertbörse II; BGH GRUR 2010, 156 - EIFEL-ZEITUNG; BGH GRUR 2006, 504 - Parfümtestkäufe; OLG München GRUR-RR 2011, 32 - Jackpott-Werbung II; OLG Düsseldorf InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigenvorrichtung).

    Bei einer Patentverletzungsklage wird der charakteristische Kern in der Regel durch die üblicherweise als angegriffene Ausführungsform bezeichnete tatsächliche Ausgestaltung eines bestimmten Produkts im Hinblick auf die Merkmale des geltend gemachten Patentanspruchs bestimmt, die zugleich für die Bestimmung des Streitgegenstands maßgeblich ist (BGH GRUR 2021, 1167 - Ultraschallwandler; BGH GRUR 2016, 1031 - Wärmetauscher; BGH GRUR 2012, 485 - Rohrreinigungsdüse II; Senat I-15 U 50/21, Urt. v. 22.06.2022, mwN).

  • OLG München, 27.04.2010 - 29 W 1209/10

    Unlauterer Wettbewerb: Verletzung des Kernbereichs einer gerichtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22
    Nach den Grundsätzen der Kerntheorie erfasst ein Unterlassungstenor nicht nur die konkrete Verletzungsform, sondern darüber hinaus auch solche Abwandlungen, in denen das Charakteristische, der "Kern" der titulierten verbotenen Handlung zum Ausdruck kommt (BGH GRUR 2021, 1167 - Ultraschallwandler; BGH GRUR 2013, 1235 - Restwertbörse II; BGH GRUR 2010, 156 - EIFEL-ZEITUNG; BGH GRUR 2006, 504 - Parfümtestkäufe; OLG München GRUR-RR 2011, 32 - Jackpott-Werbung II; OLG Düsseldorf InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigenvorrichtung).

    Kerngleich sind vielmehr nur abgewandelte Ausführungsformen, bei denen die Abwandlung außerhalb der Merkmale des Patentanspruchs gegeben ist, oder solche Abwandlungen, bei denen im Rahmen des (Erkenntnis)Verfahrens in der Sache bereits über die abgewandelte Ausführungsform mitentschieden worden ist, weil diejenigen Erwägungen zur Patentverletzung, die in Bezug auf die angegriffene Ausführungsform gestellt worden sind, in gleicher Weise auch auf die abgewandelte Ausführungsform zutreffen (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2017, 249 - Lichtemittiernde Vorrichtungen; OLG München GRUR-RR 2011, 32 - Jackpott-Werbung II; OLG Düsseldorf InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigenvorrichtung).

  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 27/03

    Parfümtestkäufe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22
    Nach den Grundsätzen der Kerntheorie erfasst ein Unterlassungstenor nicht nur die konkrete Verletzungsform, sondern darüber hinaus auch solche Abwandlungen, in denen das Charakteristische, der "Kern" der titulierten verbotenen Handlung zum Ausdruck kommt (BGH GRUR 2021, 1167 - Ultraschallwandler; BGH GRUR 2013, 1235 - Restwertbörse II; BGH GRUR 2010, 156 - EIFEL-ZEITUNG; BGH GRUR 2006, 504 - Parfümtestkäufe; OLG München GRUR-RR 2011, 32 - Jackpott-Werbung II; OLG Düsseldorf InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigenvorrichtung).

    Auch wenn die kerngleichen Abwandlungen weder im Antrag noch im Tenor des Urteils genannt werden, sind sie - implizit - Gegenstand des Urteils (BGH GRUR 2006, 504 - Parfümtestkäufe).

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2006 - 2 W 36/05

    Erfassung der durch die Gläubigerin zur Klagebegründung abgestellten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22
    Nach den Grundsätzen der Kerntheorie erfasst ein Unterlassungstenor nicht nur die konkrete Verletzungsform, sondern darüber hinaus auch solche Abwandlungen, in denen das Charakteristische, der "Kern" der titulierten verbotenen Handlung zum Ausdruck kommt (BGH GRUR 2021, 1167 - Ultraschallwandler; BGH GRUR 2013, 1235 - Restwertbörse II; BGH GRUR 2010, 156 - EIFEL-ZEITUNG; BGH GRUR 2006, 504 - Parfümtestkäufe; OLG München GRUR-RR 2011, 32 - Jackpott-Werbung II; OLG Düsseldorf InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigenvorrichtung).

    Kerngleich sind vielmehr nur abgewandelte Ausführungsformen, bei denen die Abwandlung außerhalb der Merkmale des Patentanspruchs gegeben ist, oder solche Abwandlungen, bei denen im Rahmen des (Erkenntnis)Verfahrens in der Sache bereits über die abgewandelte Ausführungsform mitentschieden worden ist, weil diejenigen Erwägungen zur Patentverletzung, die in Bezug auf die angegriffene Ausführungsform gestellt worden sind, in gleicher Weise auch auf die abgewandelte Ausführungsform zutreffen (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2017, 249 - Lichtemittiernde Vorrichtungen; OLG München GRUR-RR 2011, 32 - Jackpott-Werbung II; OLG Düsseldorf InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigenvorrichtung).

  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22
    Bei einer Patentverletzungsklage wird der charakteristische Kern in der Regel durch die üblicherweise als angegriffene Ausführungsform bezeichnete tatsächliche Ausgestaltung eines bestimmten Produkts im Hinblick auf die Merkmale des geltend gemachten Patentanspruchs bestimmt, die zugleich für die Bestimmung des Streitgegenstands maßgeblich ist (BGH GRUR 2021, 1167 - Ultraschallwandler; BGH GRUR 2016, 1031 - Wärmetauscher; BGH GRUR 2012, 485 - Rohrreinigungsdüse II; Senat I-15 U 50/21, Urt. v. 22.06.2022, mwN).
  • BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12

    Restwertbörse II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22
    Nach den Grundsätzen der Kerntheorie erfasst ein Unterlassungstenor nicht nur die konkrete Verletzungsform, sondern darüber hinaus auch solche Abwandlungen, in denen das Charakteristische, der "Kern" der titulierten verbotenen Handlung zum Ausdruck kommt (BGH GRUR 2021, 1167 - Ultraschallwandler; BGH GRUR 2013, 1235 - Restwertbörse II; BGH GRUR 2010, 156 - EIFEL-ZEITUNG; BGH GRUR 2006, 504 - Parfümtestkäufe; OLG München GRUR-RR 2011, 32 - Jackpott-Werbung II; OLG Düsseldorf InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigenvorrichtung).
  • BGH, 26.04.2017 - I ZB 41/16

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Erstattungsfähigkeit der durch die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22
    Maßgeblich ist demnach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme im damaligen Zeitpunkt (ex ante) als sachdienlich ansehen durfte (zu § 91 ZPO: BGH NJW 2018, 1693; BGH GRUR 2017, 854 - Anwaltskosten im Gestattungsverfahren; BGH GRUR 2005, 271 - Unterbevollmächtigter III; BGH NJW-RR 2005, 725 mwN).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 4/04

    "Unterbevollmächtigter III"; Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines ständig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22
    Maßgeblich ist demnach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme im damaligen Zeitpunkt (ex ante) als sachdienlich ansehen durfte (zu § 91 ZPO: BGH NJW 2018, 1693; BGH GRUR 2017, 854 - Anwaltskosten im Gestattungsverfahren; BGH GRUR 2005, 271 - Unterbevollmächtigter III; BGH NJW-RR 2005, 725 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 31/14

    Erweiterung der Patentverletzungsklage auf weitere Ausführungsformen in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22
    Kerngleich sind vielmehr nur abgewandelte Ausführungsformen, bei denen die Abwandlung außerhalb der Merkmale des Patentanspruchs gegeben ist, oder solche Abwandlungen, bei denen im Rahmen des (Erkenntnis)Verfahrens in der Sache bereits über die abgewandelte Ausführungsform mitentschieden worden ist, weil diejenigen Erwägungen zur Patentverletzung, die in Bezug auf die angegriffene Ausführungsform gestellt worden sind, in gleicher Weise auch auf die abgewandelte Ausführungsform zutreffen (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2017, 249 - Lichtemittiernde Vorrichtungen; OLG München GRUR-RR 2011, 32 - Jackpott-Werbung II; OLG Düsseldorf InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigenvorrichtung).
  • BGH, 27.02.2018 - II ZB 23/16

    Zur Frage, ob die zusätzlichen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten eines

  • BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09

    Rohrreinigungsdüse II

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - 15 U 50/21

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren und eine

  • BGH, 18.06.2009 - I ZR 47/07

    EIFEL-ZEITUNG

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 23/04

    Baseball-Caps

  • BGH, 22.02.2011 - X ZB 4/09

    Begriff der Patentstreitsache - Patentstreitsache

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2011 - 2 W 22/11

    Voraussetzungen der Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung eines

  • BGH, 20.03.2013 - X ZB 15/12

    Patentstreitsache II

  • EuGH, 28.04.2022 - C-531/20

    NovaText - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechte des geistigen Eigentums -

  • EuGH, 16.06.2015 - C-62/14

    Das von der EZB im September 2012 angekündigte OMT-Programm ist mit dem

  • BGH, 14.04.2020 - X ZB 2/18

    Kostenerstattung für EPA-Vertreter in Patentstreitsache - EPA-Vertreter

  • EuGH, 24.06.1969 - 29/68

    Milch-, Fett- und Eierkontor / Hauptzollamt Saarbrücken

  • BGH, 03.04.2003 - I ZB 37/02

    "Kosten des Patentanwalts"; Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines gleichzeitig

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 15 UH 1/16

    Zulässigkeit einer auf das nachträgliche Auffinden einer Urkunde gestützten

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2022 - 15 U 59/21

    Gewehr Haenel CR 223 verletzt Patent von Heckler & Koch

  • OLG Hamburg, 26.10.2018 - 8 W 91/18

    Patentanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2023 - 15 W 15/23

    Erstattungsfähigkeit der durch die Hinzuziehung eines Patentanwalts entstandenen

    Maßgeblich ist demnach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die die Kosten auslösende Maßnahme (hier: Hinzuziehung eines Patentanwalts) in dem damaligen Zeitpunkt (ex ante) als sachdienlich ansehen durfte (Bestätigung von OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2022, 356 - Patentanwaltskosten).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, kann an dem bisherigen Verständnis des § 143 Abs. 3 PatG, nach dem bezüglich der Kosten für die Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Patentstreitsache nicht zu prüfen war, ob die Mitwirkung des Patentanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne des § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO notwendig war, angesichts des Urteils des EuGH vom 28.04.2022 (C-531/20, GRUR 2022, 853 - NovaText/Universität Heidelberg [Kosten des Patentanwalts VI]) nicht festgehalten werden (Senat, Beschl. v. 13.07.2022 - I-15 W 15/22, GRUR 2022, 1384 (Ls.) = GRUR-RR 2022, 356 - Patentanwaltskosten).

    § 143 Abs. 3 PatG ist unionskonform dahingehend auszulegen, dass unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls die Prüfung eröffnet ist, ob die der obsiegenden Partei entstandenen Patentanwaltskosten zumutbar und angemessen sind (Senat, GRUR-RR 2022, 356 Rn. 17- Patentanwaltskosten; ebenso: OLG Düsseldorf [2. ZS], GRUR-RS 2023, 15813 Rn. 2 - Patentanwaltskosten II; OLG Saarbrücken, GRUR 2023, 1059 Rn. 93 ff. (97) = GRUR-RS 2023, 6905 - Patentanwaltskosten [zu § 27 Abs. 3 GebrMG]; Benkard PatG/Grabinski/Zülch/Tochtermann, a.a.O., PatG § 143 Rn. 23; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 15. Aufl., Kap. B Rn. 401).

    Die Zumutbarkeit der entstandenen Kosten beurteilt sich anhand der zu § 91 ZPO entwickelten Grundsätze (Senat, GRUR-RR 2022, 356 Rn. 18 - Patentanwaltskosten; OLG Düsseldorf [2. ZS], GRUR-RS 2023, 15813 Rn. 2 - Patentanwaltskosten II; OLG Saarbrücken, GRUR 2023, 1059 Rn. 98 - Patentanwaltskosten [zu § 27 Abs. 3 GebrMG]).

    Maßgeblich ist demnach auch im Rahmen des § 143 Abs. 3 PatG, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die die Kosten auslösende Maßnahme (hier: Hinzuziehung eines Patentanwalts) in dem damaligen Zeitpunkt (ex ante) als sachdienlich ansehen durfte (Senat, GRUR-RR 2022, 356 Rn. 18 - Patentanwaltskosten; OLG Düsseldorf [2. ZS], GRUR-RS 2023, 15813 Rn. 2 - Patentanwaltskosten II; OLG Saarbrücken, GRUR 2023, 1059 Rn. 98 - Patentanwaltskosten).

    Die Kostentragung einer in diesem Sinne notwendigen Maßnahme ist der unterlegenen Partei unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks der Art. 3 und 14 RL 2004/48/EG (Enforcement-Richtlinie) zumutbar (Senat, GRUR-RR 2022, 356 Rn. 18).

    So ist die Mitwirkung eines Patentanwalts beispielsweise regelmäßig nicht notwendig, wenn es allein um die Frage geht, ob eine Ausführungsform in den Kernbereich eines zuvor ergangenen Patentverletzungsurteils fällt (Senat, GRUR-RR 2022, 356 - Patentanwaltskosten).

  • OLG Frankfurt, 20.12.2023 - 6 W 78/23

    Erstattungsfähigkeit der durch die Mitwirkung eines Patentanwalts in einer

    Dies sei der Fall, wenn die Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung erforderlich und notwendig gewesen seien (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.07.2022 - 15 W 15/22).
  • OLG Stuttgart, 25.09.2023 - 8 W 343/22

    Kosten des Patentanwalts: Notwendigkeit der Beauftragung eines Patentanwalts

    Erforderlich wäre vielmehr, dass der besondere technische Sachverstand des Patentanwalts gerade im Hinblick auf das einstweilige Verfügungsverfahren und die darin zentrale Beantwortung der Frage nach der Kerngleichheit der Abwandlung notwendig gewesen wäre, was im Detail darzulegen ist (OLG Düsseldorf Beschluss vom 13.07.2022 - 15 W 15/22 ).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2023 - 2 W 26/22
    Der Senat schließt sich insoweit den zutreffenden Ausführungen des 15. ZS in seinem Beschluss vom 13.07.2022 (I-15 W 15/22, GRUR-RR 2022, 356 - Patentanwaltskosten) an.
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