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OLG Hamm, 15.11.2005 - 15 W 179/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
GBO § 39 Abs. 2, BGB § 1117f-BGB § 1155
Keine Vermutung für Eigentümerbriefgrundschuld bei Besitz des Grundschuldbriefes durch Grundstückseigentümer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für den Nachweis der Unrichtigkeit der Eintragung einer Fremdbriefgrundschuld; Zur Indizwirkung des § 1117 Abs. 3 BGB hinsichtlich der Zuordnung der Grundschuld zum Grundstückseigentümer; Fremdbriefgrundschuld als verdeckte Eigentümergrundschuld
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit der Eintragung einer Fremdgrundschuld - kein Umkehrschluss aus § 1117 Abs. 3 BGB
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unrichtigkeitsnachweis der Eintragung einer Fremdbriefgrundschuld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Voreintragung bei Berichtigung
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 11.04.2005 - 25 T 62/05
- OLG Hamm, 15.11.2005 - 15 W 179/05
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 24.06.2016 - 3 W 166/13
Grundbuchberichtigungsanspruch: Löschung einer nachträglich unrichtig gewordenen …
Wollte man die Vermutung des § 1117 Abs. 3 BGB bzw. den Umkehrschluss hieraus als Nachweis der Unrichtigkeit ausreichen lassen, stünde dies im Widerspruch zu § 39 Abs. 2 GBO, wonach neben dem Besitz des Briefes der Nachweis des Gläubigerrechts erforderlich ist, um eine Eintragung vornehmen zu können (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 15.11.2005 - 15 W 179/05 -, zitiert nach Juris).