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   OLG Hamm, 21.08.2006 - 15 W 183/05   

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https://dejure.org/2006,6798
OLG Hamm, 21.08.2006 - 15 W 183/05 (https://dejure.org/2006,6798)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.08.2006 - 15 W 183/05 (https://dejure.org/2006,6798)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. August 2006 - 15 W 183/05 (https://dejure.org/2006,6798)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Berichtigung eines Geburteneintrags im Geburtenbuch; Notwendigkeit der Änderung eines Geburtsnamens aufgrund des Persönlichkeitsrechts des Namensinhabers; Maßgeblichkeit des türkischen Rechts bei der Vornamensgebung

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; PStG § 47; ; türk. Personenstandsgesetz Art. 9

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PStG § 47 Abs. 1
    Berichtigung des Geburteneintrags eines türkischen Staatsbürgers aus seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Namensrecht: Unterschiedliche Vornamensgebung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Namensrecht: Unterschiedliche Vornamensgebung in deutschem Geburtenbuch und türkischem Personenstandsregister

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 580 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86

    Ehenamen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2006 - 15 W 183/05
    Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren (vgl. BVerfGE 78, 38 ; 84, 9 ; 97, 391 ).
  • OLG Stuttgart, 20.12.2002 - 8 W 184/99

    Berichtigung eines zweiteiligen Vornamens eines türkischen Kindes: Abweichung des

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2006 - 15 W 183/05
    Auch nach türkischem Recht hätte die Geburt und damit die Vornamenswahl daher entsprechend der Beurkundung durch das deutsche Standesamt in das türkische Personenstandsregister eingetragen werden müssen (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2003, 1690 = StAZ 2003, 82).
  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2006 - 15 W 183/05
    Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren (vgl. BVerfGE 78, 38 ; 84, 9 ; 97, 391 ).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2006 - 15 W 183/05
    Zwar gebietet das Rechtsstaatsprinzip und das aus ihm folgende Gebot der Beachtung des Vertrauensschutzes nicht, dass jegliche einmal entstandene Vertrauensposition Bestand haben muss; es nötigt aber zu der an den Kriterien der Verhältnismäßigkeit vorzunehmenden Abwägung zwischen den Belangen des Allgemeinwohls, wie etwa der Wiederherstellung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, und den Interessen des Einzelnen am Fortbestand einer Rechtslage, auf die er sich eingerichtet hat und auf deren Fortbestand er vertraute (vgl. BVerfGE 59, 128 ).
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85

    Gemeinsamer Familienname

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2006 - 15 W 183/05
    Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren (vgl. BVerfGE 78, 38 ; 84, 9 ; 97, 391 ).
  • BVerfG, 11.04.2001 - 1 BvR 1646/97

    Namensrecht und Vertrauensschutz

    Auszug aus OLG Hamm, 21.08.2006 - 15 W 183/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 11.04.2001 (StAZ 2001, 207ff) Folgendes ausgeführt:.
  • KG, 05.11.2012 - 1 W 771/11

    Personenstandsverfahren: Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechts des

    Eine Namensänderung nach Abschluss dieser Entwicklung fällt dann um so schwerer ins Gewicht (vgl. OLG Hamm, BeckRS 2006 12189; AG Magdeburg, StAZ 2009, 245).
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