Rechtsprechung
OLG Hamm, 10.07.2014 - I-15 W 189/14, 15 W 189/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
GBO § 29; UmwG §§ 123, 131
Nachweis der Bevollmächtigung zum Abschluss eines Abspaltungs- und Übernahmevertrages
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Nachweis eines Abspaltungs- und Übernahmevertrages bei Berichtigung des Grundbuchs
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Nachweis der Vollmacht zum Abschluss des Abspaltungs- und Übernahmevertrags gegenüber Grundbuchamt in notariell beurkundeter Form
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 29; UmwG § 131
Anforderungen an den Nachweis eines Abspaltungs- und Übernahmevertrages bei Berichtigung des Grundbuchs - rechtsportal.de
GBO § 29 ; UmwG § 131
Anforderungen an den Nachweis eines Abspaltungs- und Übernahmevertrages bei Berichtigung des Grundbuchs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unternehmensspaltung - und der Vollmachtsnachweis gegenüber dem Grundbuchamt
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Eintragung Handelsregister, Formale Prüfungspflicht des Handelsregisters, Grundbuch, Heilung, Spaltung, Spaltungsvertrag, Überprüfungskompetenz des Registergerichts, Vertretungsbefugnis
Verfahrensgang
- AG Essen - KA-69
- OLG Hamm, 10.07.2014 - I-15 W 189/14, 15 W 189/14
Papierfundstellen
- ZIP 2014, 2135
- FGPrax 2014, 239
- NZG 2015, 71
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.01.2008 - V ZR 79/07
Rechtsfolgen der Spaltung eines Grundstücks
Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2014 - 15 W 189/14
Das Grundbuchamt verlangt zu Unrecht die Beglaubigung der Vollmachten der für die Beteiligten in dem Abspaltungs- und Übernahmevertrag vom 09.04.2013 (UR-Nr. ###/#### des Notars Dr. H) handelnden Frauen X und T. Bei der hier vorgenommenen Spaltung geht das Eigentum an den abgespalteten Grundstücken dann im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über, wenn die Grundstücke in dem Spaltungs- und Übernahmevertrag nach § 28 S. 1 GBO, § 126 Abs. 1 Nr. 9 UmwG bezeichnet sind - dies wird vorliegend vom Grundbuchamt zu Recht nicht bezweifelt - und die Spaltung im Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen wird, § 131 UmwG (vgl. BGHZ 175, 123 = NJW-RR 2008, 756). - OLG Frankfurt, 22.10.2002 - 20 W 299/02
Verschmelzung: Rückgängigmachung durch Löschung einer bereits erfolgten …
Auszug aus OLG Hamm, 10.07.2014 - 15 W 189/14
Dies beruht auf der Erwägung des Gesetzgebers, dass die Rückgängigmachung einer Verschmelzung in der Praxis große Schwierigkeiten sowohl in rechtlicher als auch in praktischer Hinsicht bereiten würde und deshalb ausgeschlossen werden soll (vgl. zur Verschmelzung OLG Frankfurt NZG 2003, 236 unter Hinweis auf RegEBegr Bt-Drs 9/1065 zu § 352 a AktG S. 20 ff).
- OLG Düsseldorf, 15.11.2021 - 3 Wx 84/21
Beschwerde gegen den Beschluss eines Grundbuchamtes Vorlage von Vollmachten in …
Mit der so vorgenommenen Eintragung im Handelsregister wird zugleich das Grundbuch unrichtig (vgl. OLG Hamm FGPrax 2014, 239 f.;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl. 2020, Rn. 995f s. auch Semler/Stengel/Leonard/Schröer/Greitemann, UmwG, 5. Aufl. 2021, § 131 Rn. 34;… BeckOK/Hügel, GBO, 43. Edition, Stand: 1. August 2021, § 28 Rn. 174).Diese Beschränkung der Prüfungskompetenz des Grundbuchamtes folgt aus § 131 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 UmwG, wonach ein Mangel der notariellen Beurkundung des Spaltungs- und Übernahmevertrages bzw. ein Mangel der Spaltung selbst durch die Eintragung im Handelsregister geheilt wird (so auch OLG Hamm FGPrax 2014, 239 f.;… Schöner/Stöber, a.a.O.).