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   OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 210/06   

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OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 210/06 (https://dejure.org/2006,6701)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.08.2006 - 15 W 210/06 (https://dejure.org/2006,6701)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. August 2006 - 15 W 210/06 (https://dejure.org/2006,6701)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Justizvollzugsanstalt als Heim, Vergütung des Betreuers für in Strafhaft befindlichen Betreuten

  • Judicialis

    VBVG § 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 5 Abs. 3 § 5 Abs. 1 S. 2
    Vergütungsfähiger Zeitaufwand des Betreuers nach § 5 VBVG bei Aufenthalt des Betreuten in einer JVA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    JVA kann Heim sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 80
  • FamRZ 2007, 501 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 04.07.2006 - 33 Wx 60/06

    Justizvollzugsanstalt als Heim im Sinne der Stundensatzregelung für Betreuer

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 210/06
    Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Betreute über keinen weiteren Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen verfügt (wie OLG München, Beschluss vom 04.07.2006 - 33 Wx 60/06).

    Vom Wortlaut der Bestimmung werden auch Einrichtungen des Strafvollzugs erfasst (OLG München Beschluss vom 04.07.2006 - 33 Wx 60/06 - , zitiert nach juris; m.w.N.).

    Da ein gewöhnlicher Aufenthalt durch tatsächliches Verweilen und nicht durch einen rechtsgeschäftlichen Willen begründet wird, kann auch durch die zwangsweise Unterbringung in einer Strafhaft oder Pflegeanstalt ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet werden, sofern nur die JVA für den Betroffenen zum Daseinsmittelpunkt geworden ist und der Betroffene keinen anderen Daseinsmittelpunkt als den Ort der Haft oder der sonstigen zwangsweisen Unterbringung hat (OLG München, Beschluss vom 04.07.2006, a.a.O.; BayObLG BtPrax 2003, 132 - die Entscheidung betrifft den Fall der Unterbringung im Rahmen des Maßregelvollzugs in einem Bezirkskrankenhaus - im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf MDR 1969, 143; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, Rn. 991).

  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 210/06
    Es handelt sich um einen "faktischen" Wohnsitz, der ebenso wie der gewillkürte Wohnsitz Daseinsmittelpunkt sein muss (vgl. BGH FamRZ 1997, 1070 = NJW 1997, 3024; FamRZ 1993, 798; FamRZ 1975, 272 = NJW 1975, 1068; FamRZ 1981, 135 = NJW 1981, 135; Palandt/Heldrich, BGB, 65. Aufl., § 7 Rn. 3; Keidel/Engelhardt, FG, 15. Aufl., § 35 b Rn. 7; Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 10. Auflage, § 65 Rn. 10).

    Der gewöhnliche Aufenthalt an einem Ort wird vielmehr grundsätzlich schon dann begründet, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Aufenthalt an diesem Ort auf eine längere Zeitdauer angelegt ist und der neue Aufenthaltsort künftig anstelle des bisherigen Daseinsmittelpunkt sein soll (BGH FamRZ 1981, 135).

  • BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 9.04

    Gewöhnlicher Aufenthalt und tatsächliche Aufenthaltsnahme; tatsächliche

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 210/06
    Dabei darf der Aufenthalt im Unterschied von dem einfachen oder schlichten Aufenthalt nicht nur gering sein, es muss sich aber auch nicht um einen dauerhaften handeln, vielmehr genügt es, wenn der Betreffende sich an dem Ort "bis auf Weiteres" aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (BVerwG NVwZ 2006, 97 = JAmt 2006, 35).
  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 103/73

    Internatsaufenthalt eines fünfjährigen Kindes im Ausland; Der gewöhnliche

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 210/06
    Es handelt sich um einen "faktischen" Wohnsitz, der ebenso wie der gewillkürte Wohnsitz Daseinsmittelpunkt sein muss (vgl. BGH FamRZ 1997, 1070 = NJW 1997, 3024; FamRZ 1993, 798; FamRZ 1975, 272 = NJW 1975, 1068; FamRZ 1981, 135 = NJW 1981, 135; Palandt/Heldrich, BGB, 65. Aufl., § 7 Rn. 3; Keidel/Engelhardt, FG, 15. Aufl., § 35 b Rn. 7; Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 10. Auflage, § 65 Rn. 10).
  • BayObLG, 09.01.2003 - 3Z AR 47/02

    Gewöhnlicher Aufenthalt des Betreuten bei Unterbringung in Bezirkskrankenhaus und

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 210/06
    Da ein gewöhnlicher Aufenthalt durch tatsächliches Verweilen und nicht durch einen rechtsgeschäftlichen Willen begründet wird, kann auch durch die zwangsweise Unterbringung in einer Strafhaft oder Pflegeanstalt ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet werden, sofern nur die JVA für den Betroffenen zum Daseinsmittelpunkt geworden ist und der Betroffene keinen anderen Daseinsmittelpunkt als den Ort der Haft oder der sonstigen zwangsweisen Unterbringung hat (OLG München, Beschluss vom 04.07.2006, a.a.O.; BayObLG BtPrax 2003, 132 - die Entscheidung betrifft den Fall der Unterbringung im Rahmen des Maßregelvollzugs in einem Bezirkskrankenhaus - im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf MDR 1969, 143; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, Rn. 991).
  • BGH, 03.02.1993 - XII ZB 93/90

    Nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs bei in den Niederlanden

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 210/06
    Es handelt sich um einen "faktischen" Wohnsitz, der ebenso wie der gewillkürte Wohnsitz Daseinsmittelpunkt sein muss (vgl. BGH FamRZ 1997, 1070 = NJW 1997, 3024; FamRZ 1993, 798; FamRZ 1975, 272 = NJW 1975, 1068; FamRZ 1981, 135 = NJW 1981, 135; Palandt/Heldrich, BGB, 65. Aufl., § 7 Rn. 3; Keidel/Engelhardt, FG, 15. Aufl., § 35 b Rn. 7; Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 10. Auflage, § 65 Rn. 10).
  • BGH, 18.06.1997 - XII ZB 156/95

    Gerichtliche Zuständigkeit zum Erlaß von Schutzmaßnahmen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 210/06
    Es handelt sich um einen "faktischen" Wohnsitz, der ebenso wie der gewillkürte Wohnsitz Daseinsmittelpunkt sein muss (vgl. BGH FamRZ 1997, 1070 = NJW 1997, 3024; FamRZ 1993, 798; FamRZ 1975, 272 = NJW 1975, 1068; FamRZ 1981, 135 = NJW 1981, 135; Palandt/Heldrich, BGB, 65. Aufl., § 7 Rn. 3; Keidel/Engelhardt, FG, 15. Aufl., § 35 b Rn. 7; Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 10. Auflage, § 65 Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 15.08.1968 - 21 W 55/68
    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 210/06
    Da ein gewöhnlicher Aufenthalt durch tatsächliches Verweilen und nicht durch einen rechtsgeschäftlichen Willen begründet wird, kann auch durch die zwangsweise Unterbringung in einer Strafhaft oder Pflegeanstalt ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet werden, sofern nur die JVA für den Betroffenen zum Daseinsmittelpunkt geworden ist und der Betroffene keinen anderen Daseinsmittelpunkt als den Ort der Haft oder der sonstigen zwangsweisen Unterbringung hat (OLG München, Beschluss vom 04.07.2006, a.a.O.; BayObLG BtPrax 2003, 132 - die Entscheidung betrifft den Fall der Unterbringung im Rahmen des Maßregelvollzugs in einem Bezirkskrankenhaus - im Ergebnis ebenso OLG Düsseldorf MDR 1969, 143; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, Rn. 991).
  • BGH, 14.12.2011 - XII ZB 521/10

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers für einen inhaftierten, mittellosen

    aa) Denn es ist davon auszugehen, dass bei einem inhaftierten Betreuten, dem in der Justizvollzugsanstalt Unterkunft und Verpflegung sowie umfangreiche soziale, gesundheitliche und tatsächliche Fürsorge gewährt werden, entsprechend weniger Betreuungsaufwand für den Betreuer anfällt als bei einem zu Hause lebenden Betreuten (OLG München FamRZ 2006, 1562; OLG Hamm FGPrax 2007, 80; Jürgens in Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 5 VBVG Rn. 12; BtKomm/Dodegge 3. Aufl. Teil F Rn. 184; Jurgeleit/Maier Betreuungsrecht 2. Aufl. § 5 VBVG Rn. 34; HK-BUR Deinert/Lütgens 72. Aktualisierung § 5 VBVG Rn. 106; Onderka in Schneider/Wolf Anwaltkommentar RVG § 1 Rn. 90).

    Da der gewöhnliche Aufenthalt sich nicht nach dem Willen des Betroffenen, sondern nach den tatsächlichen Verhältnissen bestimmt, kann auch die zwangsweise Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt einen gewöhnlichen Aufenthalt begründen (OLG Hamm FGPrax 2007, 80; HK-BUR Bauer/Klie/Lütgens 76. Aktualisierung § 272 FamFG Rn. 15; a.A. BayObLG BTPrax 2003, 132).

    Entgegen einer verbreiteten Meinung in Literatur und Rechtsprechung (BayObLG BtPraX 2003, 123; OLG München FamRZ 2006, 1562 Rn. 16; OLG Hamm FGPrax 2007, 80 Rn. 14; Keidel/Budde FamFG 16. Aufl. § 272 Rn. 3; Kretz in Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 272 FamFG Rn. 4; MünchKommZPO/Schmidt-Recla 3. Aufl. § 272 FamFG Rn. 11) ist es während der Verbüßung einer längeren Strafhaft nicht möglich, dass der Betreute neben seinem Lebensmittelpunkt in der Vollzugsanstalt einen anderen tatsächlichen Lebensmittelpunkt hat.

  • LG Krefeld, 05.11.2020 - 7 T 168/20

    Zur Höhe der Vergütung eines Berufsbetreuers für die Zeit der Unterbringung des

    Denn es ist davon auszugehen, dass bei einem inhaftierten Betreuten, dem in der Justizvollzugsanstalt Unterkunft und Verpflegung sowie umfangreiche soziale, gesundheitliche und tatsächliche Fürsorge gewährt werden, entsprechend weniger Betreuungsaufwand für den Betreuer anfällt als bei einem zu Hause lebenden Betreuten (OLG München FamRZ 2006, 1562; OLG Hamm FGPrax 2007, 80; Jürgens in Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 5 VBVG Rn. 12; BtKomm/Dodegge 3. Aufl. Teil F Rn. 184; Jurgeleit/Maier Betreuungsrecht 2. Aufl. § 5 VBVG Rn. 34; HK-BUR Deinert/Lütgens 72. Aktualisierung § 5 VBVG Rn. 106; Onderka in Schneider/Wolf Anwaltkommentar RVG § 1 Rn. 90).
  • OLG Rostock, 17.04.2007 - 3 W 38/06

    Betreuervergütung: Bestimmung der Vergütung bei Unterbringung des Betreuten in

    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts München (Beschl. v. 04.07.2006 - 33 Wx 60/06, FamRZ 2006, 1562 = BtPrax 2006, 183 = OLGRep 2006, 695) und des Oberlandesgerichts Hamm (Beschl. v. 24.08.2006 - 15 W 210/06, FamRZ 2007, 501) ist eine Justizvollzugsanstalt nach dem Zweck der pauschalen Vergütung des Betreuers ein "Heim" im Sinn des § 5 VBVG.
  • LG Osnabrück, 10.09.2010 - 7 T 481/10

    Justizvollzugsanstalt erfüllt die von § 5 III VBVG aufgestellten Voraussetzungen

    Die Justizvollzugsanstalt erfüllt die von § 5 III VBVG aufgestellten Voraussetzungen für den Heimbegriff (OLG München FamRZ 2006, 1562 , OLG Hamm FamRZ 2007, 501 ).
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