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   OLG Hamm, 26.10.2020 - 15 W 26/19   

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OLG Hamm, 26.10.2020 - 15 W 26/19 (https://dejure.org/2020,36329)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.10.2020 - 15 W 26/19 (https://dejure.org/2020,36329)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Oktober 2020 - 15 W 26/19 (https://dejure.org/2020,36329)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 12.11.1996 - 15 W 233/96

    Zum Umfang der Ermittlungspflicht bei behaupteter Testier- oder

    Auszug aus OLG Hamm, 26.10.2020 - 15 W 26/19
    Danach genügt es zur Bejahung der Testierfähigkeit nicht, dass der Erblasser eine allgemeine Vorstellung von der Tatsache der Errichtung eines Testaments und von dem Inhalt seiner letztwilligen Anordnung hatte; er muss vielmehr auch in der Lage sein, sich über die Tragweite dieser Anordnungen und ihre Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen sowie über die Gründe, die für und gegen ihre sittliche Berechtigung sprechen, ein klares Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (vergleiche BGH FamRZ 19 58, 127, ständige Rechtsprechung des Senats, vergleiche OLGZ 1989,§ 271, 273; FamRZ 1997, 1026).
  • KG, 09.05.2023 - 6 W 48/22

    Wirksamkeit eines Testaments: Ermittlung des Testierwillens bei Verwendung eines

    Danach genügt es zur Bejahung der Testierfähigkeit nicht, dass der Erblasser eine allgemeine Vorstellung von der Tatsache der Errichtung eines Testaments und von dem Inhalt seiner letztwilligen Anordnung hatte; er muss vielmehr auch in der Lage sein, sich über die Tragweite dieser Anordnungen und ihre Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen sowie über die Gründe, die für und gegen ihre sittliche Berechtigung sprechen, ein klares Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (vergl. BGH, Urteil vom 29.01.1958 - IV ZR 251/57 -, juris; Senatsbeschluss vom 02.06.2017 - 6 W 95/16 -, Rn. 35, juris; OLG Hamm Beschl. v. 26.10.2020 - 15 W 26/19, BeckRS 2020, 31379 Rn. 13, beck-online; KG (19. ZS), Beschluss vom 08.02.2021 - 19 W 10/20 -, Rn. 51, juris).
  • OLG Karlsruhe, 19.02.2024 - 14 W 87/23
    Der Erblasser muss in der Lage sein, sich über die Tragweite einer letztwilligen Verfügung und ihre Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen sowie über die Gründe, die für und gegen ihre sittliche Berechtigung sprechen, ein klares Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (vgl. BGH, Urteil vom 29.01.1958 - IV ZR 251/57, beck-online; KG, Beschluss vom 09.05.2023 - 6 W 48/22, Rn. 21, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 26.10.2020 - 15 W 26/19, Rn. 13, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2019 - 14 U 99/17, Rn. 45, juris).
  • OLG Rostock, 12.04.2023 - 3 W 74/21

    Errichtung eines Testaments: Vermutung der Testierfähigkeit auch bei betreuten

    Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang, ob der Testierende noch in der Lage ist, sich über die Tragweite seiner Anordnungen ein klares Urteil zu bilden und dann frei von den Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln oder nicht (vgl. Grüneberg/Weidlich, a.a.O., § 2229 Rn. 8; OLG Celle, Urteil v. 07.01.2021 - 6 U 22/20 -, zit. n. juris, Rn. 38 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss v. 26.10.2020 - 15 W 26/19 -, zit. n. juris Rn. 13).
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